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Juni 1KV8.
noch von allen Kaisern bis auf dcu gegeuwärtigen empfangen hat und damit aus der Unterlassung derMeldung nicht etwa deren VerWirkung erfolge, wird der Antrag in den Abschied genommen, t. (S. u. ^ennetbirg. Vogt, übcrh.). Ii. Der frühere Beschluß betreffs der Zugehörigkeit des Gutes einer hingerich^'Person, wonach dem Ort, in welchem die Execution stattgefunden hat, nur dasjenige Guthaben verbleiben s^ 'welches auf seinem Gebiete sich vorfindet, was aber in einem andern Ort liegt, diesem zur Verfügung bleibtsolle, wird erneuert, v. Zürich ermahnt mit allem Ernst, es möchten auch die andern Orte, wie es bereisgethan habe, bezüglich des Gewichts und Werths der groben Geldsorten eine Ordnung aufstellen, indemunerträgliche Verwirrung und großer Schaden für die ganze Eidgenossenschaft erfolgen möchte. ^
Thurgan). x. Um Fenster mit der Eidgenossen Ehrenwappen haben angehalten die Stadt Zofingen in ^neues Rathhaus, die Gemeinde Kloten in ihr neues Gescllenhans, der Wirth von Horgen in sein Wirthsh^'Junker Kaspar Pfyffer von Lucern in sein neues Lustschloß in Mauensee, die von Baar in ihr neues SclM"Haus, der Hechtwirth in Zug in sein Wirthshaus, Landammann Schwarz von Glarus in seine Behaus"^Einige Gesandten sind über einige dieser Gesuche instrnirt und bezahlen, andere halten dafür, man soi^bei der leztjährigen Erkanntniß bleiben lassen und ans Tagsaznngcn keine Wappen und Fenster mehr alsGotteshäuser, Wirths- und Schüzenhäuser bewilligen, was in den Abschied genominen wird. Landann»»""Stauffacher bittet um eine Beisteuer an den Bau des Spitals zu Utznach, da derselbe wegen des große» ^drangs von Armen sehr bedürftig sei. Einige Orte haben bereits eine Unterstüzung verabfolgt, dienehmen das Gesuch in den Abschied. «. Der burgnndische Gesandte Pompejus Benoyt, Herr zu Montfen'^vermeldet des Gubernators, Grafen von Champlyte, Gruß und wohlwollende Gesinnungen und entrichtet ^gewöhnliche Erbeinungsgeld. Wird angemessen verdankt. — Bei diesem Anlaß kommt zur Sprache,neunnndzwanzig Jahre der Neutralität der Freigrafschaft Burgund in einigen Monaten zu Ende laufen »»^ "ohne Zweifel keiner der beiden Fürsten, weder der König von Frankreich noch Erzherzog Albrecht, der esein wolle, um deren Verlängerung anzuhalten. Weil nun aber diese Neutralität von den Voreltern mit gro>>Ernst begehrt und erhalten worden ist und der Eidgenossenschaft nicht nur wohl ansteht, sondern anch zu'iFrieden und ihrer Ruhe, besonders an den Glänzen, wesentlich beiträgt, hält man für geziemend, beiFürsten um auf deren Erneuerung anzutragen. Das wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort l»> ^Monatsfrist seine Stimme darüber Zürich mittheile. ».». Das Gesuch des Jakob Schreiber in Alto'? 'Fenster und Wappen in seine schöne neue Herberge wird ml instwunnüum in den Abschied genommen.n. Thurgan).
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Landgrasschaft Thurgan. » Art. 202. Ehesachen. >»>». Art. 263. Ehesachen.
iv. „ 676. Localcs.
Llintwogtci Rheinthal. «>. Art. 168. Verschiedenes.
Grafschaft Sargans. II! Art. 129. Klöster. «». Art. 110. Kirchliches.
>> „ 83. Handel und Verkehr sc.
Landvogtei Freiiimter- «>. Art. 43. Rechts- und Gcrichtssachen. V. Art. 44. Rechts- und
Vier ennctb. Vogt, übcrh. « Art. 74. Rechts- und Gerichtssachen.
Bcrn-freib. Vogt, iiberh. > Art. 74.
I»,» und I»Ii aus dem Zürcher Exemplar, W 14, 24.