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Juni 1608.
einander gelebt, sei die Bezeichnung nicht mehr passend. Zum zweiten mißfalle es den katholischen Orte»'daß Zürich seinen Glauben den wahren zu uenuen ansauge, während dieses früher nicht geschehen sei und "»Landfrieden der katholische Glaube als der uralte, wahre und unbezweifelte genannt werde, welcher Zusaz bc>>»Glauben Zürichs nicht vorkomme. Darauf müsse Zürich erwidern, daß, wenn auch im Landfrieden diesttZusaz bei seinem Glauben nicht stehe, er eben auch nicht verbiete, seineu Glauben nach Gntfindcu zu titulirc»-dcn Katholischen sei überlassen, dieses auch zu thun oder nicht, überdieß sei es keine Neuerung, da in de>»1566 erlassenen und von England, Frankreich, Schottland, Ungarn, Polen und einem Theil Deutschlandunterschriebenen Glaubensbekenntniß dieses schon geschehen sei. Es hoffe, der Name werde weiter keinendruß machen, da es damit de» katholischen Glauben keineswegs schelte und ihn auch, wie man wolle,lasse. Mau möge doch die Zürcher nicht für so einfältige Leute halten, daß sie vorsäzlich im unrechten Gla"^"verharren und „vß kib" ihre Seelen in das ewige Verderben stürzen wollen. Zürich handle aus reinei» ^wissen und glaube, im wahren Licht zu wandeln; halten Andere etwas Anderes für gut, so habe cs »> ?dagegen und seze es dem allmächtigen Gott anHeim, welchen Alle verehren, nur mit etwas Unterschied in ^Ceremonien. Zürich bitte daher freundlich, sein Verhalten in diesem Sinne zu verstehen und dabei zu bedenk 'mit welcher Arbeit die Altvordern die theure Freiheit erworben haben, und nicht jedem friedhässigen GeschOGlauben zu schenken; Zürich meine es mit seinen Miteidgenossen gut und habe Herz und Gemüth nichtihnen abgewendet; wenn man gegenseitig zu rechter Zeit einander mittheile, was man auf dem Herzen h» 'so könne man sich rechtzeitig verantworten. Zürich sei gesonnen, die Bünde, Verträge und denunverbrüchlich zu halten, und bitte die katholischen Orte, das auch zu thun; dann werde der Allmächtige»^fernerhin seinen Segen nach allen Seiten reichlich verleihen. — Im Namen der katholischen Orte rcpl^Schultheiß Schürpf, man habe ihrerseits gern vernommen, daß Zürich zu freundlicher Besprechung die H»biete. Was 1. die unruhigen Unterthanen in den gemeinen Vogteien betreffe, so bitten sie, denselben nichtviel Rüken zu halten, indem daraus nur Unruhen und Verachtung der katholischen Orte, die man spet"»die fünf „Örtli" nenne, erwachsen. Habe Zürich bei der Eroberung des Thurgaus mehr Volk in's ^schilt als die andern Orte, so habe das seinen Grund darin, daß die andern Orte ihre Mannschaft »" ^schicdene Punkte haben schiken müssen, während die Zürcher unvcrtheilt an ihren Gränzen geblieben, l? ^vernehme man mit Befriedigung, daß Zürich mehr nicht als andere Orte sich anmaßen wolle. 2. ^»^ ^daß die Prädicanten gar oft den Unterthanen wider die Landvögte beistehen, erwachsen viele Unruhen ""d ^wäre besser, die Kirchenvorsteher beider Theile würden sich dergleichen Sachen enthalten und ihremnachkommen. Es schike sich nicht wohl, auf Klagen der Unterthanen die Landvögte sogleich „stille z»indem es diesen den nöthigen Nespect benehme; wäre einmal etwa eine Ungebühr zu besorgen, so seilte»dießfallsigen Klagen den andern Orten mitgetheilt werden, um insgemein das Angemessene anordnen zu ^3. Die katholischen Orte vermeinen, Zürich sollte in Sachen der Pfandschaft Schwarzen-Wasserstclze» ^Junkern Tschudi nicht so viel Unterstüznng gewähren und den Bischof derentwegen nicht mit Drohung»»^schweren. Die Pfarrei Kaiserstnhl, in welcher die Pfandschaft gelegen, sei nicht im Landfrieden begriffe", ^halb der Bischof betreffs der Religion in den Pfandbrief sezen könne, was ihm beliebe, zudem würde esTschudi wohl anstehen, sich etwas dankbarer gegen ihn zu erzeigen. 4. Da die Lehen zu Dießcnhofe» S > ^lehen und des Gotteshauses St. Katharinathal Eigenthum seien, könne man billiger Weise diesem nicht ^ ^verwehren, Änderungen vorzunehmen. Daß die Frauen jüngsthin des Glaubens halber etwas zu