Juni 1608. 877
^lber Antwort gegeben, habe es geglaubt, jene werde» sich damit zufrieden geben. Mit besonderm Wohl-^salleu entnehme Zürich jenem Schreiben, daß die katholischen Orte geneigt seien, zu Beseitigung der Miß-° 'gleiten auf gegenwärtiger Jahrrechnung mit ihm sich zn besprechen. Auf vier von den sechs Klagpunkten" ^ Zürich bereits im Jahr 1605 Antwort gegeben und es sei seiner Ansicht nach seither nichts dagegen gefehlt^den, zwei aber seien neu und bisher nie vorgebracht worden; es wolle nun in Kürze über jeden Punkt^Worten: 1. Auf die Klage, daß Zürich den unruhigen Leuten aus den gemeinen Vogtcien zuviel „bestandt^ ' was dieselben in ihren „Turbationen" bestärke, antworte es, man dürfe ihm zutrauen, daß ihm solche^"e niHt angenehm seien; in Religionssachcn sei es ihnen allerdings Schnz schuldig, in politischen aber nehme
obschon Zürich bei der Eroberung des Thurgau's so viel Mannschaft gestelltals alle andern Orte zusammen, so maße es sich dort doch gar kein Vorrecht an. 2. Wenn geklagtdaß es den Landvögten zu viel Eintrag thue, so versichere es dagegen, daß es von sich aus nie etwasgeordnet, sondern stets nur getrachtet habe, Händel, bei denen Übereilung der Amtleute zu besorgen gewesen,Zu einer Tagsazung einstellen zu lassen, damit Niemand in seinen Rechten verkürzt werde. 3. Zürich werde^Huldiget, es thne den Geistlichen zu viel Eintrag in ihren Pfandschaften, Collaturen und Lehen. Bezüglich^u der Pfaudschaften müsse es annehmen, daß darunter der Anstand zwischen dem Bischof von Constanz und" >;»nkern Tschndi wegen der Pfandschaft Schwarzen-Wasserstelzen verstanden sei; bei diesein Handel mutheetwas zu, das sie als freie Landleute von Glarus nicht eiügchen können. Die Abschiede und»>a Schwyz besagen, daß ihnen der Bischof den Pfandbrief in alter Form zustellen solle, während
Wzt neue bisher nicht geübte Clanseln, den Glauben betreffend, in denselben einschieben möchte; auf An-hab" ^ TschM habe ihnen Zürich seine Hülfe nicht versagen können. Was sodann die Lehen betreffe, so. ^ Frauen von St. Katharinathal zu Dießenhofen ihren Lehenleuten angekündigt, daß »nr solche, welche»ig, ^rden, bei ihren Lehen verbleiben können, dieses sei aber dem Landfrieden zuwider; indeß vernehmeEi„k" ^ ^ Sache verglichen worden, was Zürich lieb sei, indem es sonst nicht ermangelt hätte, auf den^ benannten Frauen in der Herrschaft Andelsingcn die betreffenden Leute zu entschädigen. InCollaturen habe Zürich seines Wissens mit Niemanden einen Anstand, als mit dem Abt^ St. Gallen bezüglich einiger Pfründen im Rheinthal; da aber der Abt gegenwärtig eben so viele Pfründencvnferwen habe, als vor der Glaubensändernng, und ihm nicht eine einzige abgegangen sei, so sollte er sichbesx ^ geben und nicht übel nehmen, wenn es jene Pfründen, welche die Bauersame erst seither errichtet hat,Äe/p ähnliche Fälle habe es sich mit dem Bischof von Constanz und den Prälaten von Einsiedeln und
die vereinbart und hoffe, daß auch der Abt von St. Gallen sich dazu verstehen werde. 4. Was sodannselb ^""dung des englischen Grußes ab den Kanzeln an Sonn- und Feiertagen anbelange, so wolle es die-wa« ^ ^ bisher üblich gewesen, keineswegs hindern und den Priestern nichts vorschreiben, dagegen sollsich die Prädicanten dieses nicht thnn. Das seien die vier Punkte, über welche es schon 1605
Zu ^""^vrtet habe. Nun müsse es sich auch noch über die zwei damals nicht berührten Artikel aussprechen,gliiub'^^" "ämlich verursache das, besonders in den rheinthalischen Mandaten häufig gebrauchte Wort „neu-wö viel Zank und Unwillen unter de» dortigen Unterthanen, weßhalb Zürich ganz freundlich bitte, mantij, Zukunft diesen Ansdrnk unterlassen und statt dessen „evangelisch" sezen; also werden sie auch imgenannt und habe auch der Cardinal von Österreich sie titnlirt. Beim Beginn der Glaubcns-vug habe jene Bezeichnung wohl angehen mögen, jezt aber, nachdem man bereits so viele Jahre neben