August 1607. 841
^gliche versuchen sollen und daß man, wenn dieses zu keinem Resultate führe, auf audere Weise dazu zu^»gen zur Hand sei. Es sei unnüz, den Bund in die Sache hereinzuziehen, weil man so oft mündlich und^füich die Biindner bei den Bünden ermahnt habe, dieses oder jenes zu unterlassen, was aber wenig be-^ worden sei; nicht minder sei unnöthig, mit denselben das Recht zu brauchen, denn da sie troz aller^ wah,,uugeu Gewaltthätigkeiten verüben, sei man gemäß göttlichem und allem Völkerrecht befugt, diesem mitzu begegnen. Die Aufrührer haben ihre Obrigkeit verworfen, um das Vaterland verdiente Männereingezogen, während deren Weiber und Kinder nur ein unparteiisches Recht ver-3en und die Eidgenossen darum anrufen; was brauche es also hier des Rechten? Man habe nichts widereine III Bünde und verlange nur, daß die Unordnungen beseitigt werden, daß sie bei ihren Freiheiten undkö»i" '^^nmen laut ihrer Bünde bleiben, welchem sie aber, mit wenigen Ausnahmen, sich widersezen; wasda das Recht helfen? Gesezt auch, aber nicht zugegeben, man wollte das Recht brauchen, so würden^ ^"ndncr etwa zwei ihrer Aufrührer schiken, die zum Voraus sich und ihre Gleichgesinnten der Strafe zu
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. sich bemühen würden; dadurch würde künftigen Unruhen gar nicht vorgebeugt, sondern sie würden, ^ Tellig verdekt, um bald wieder noch schädlicher auszubrechen; und wenn gleich diese bündnerischen Säze" Rechtes und der Sache Angemessenes verhandeln würden, so könnten ihre Landsleute ihrer Gewohnheit>>',? ^ immer noch annehmen oder verwerfen. Die katholischen Orte haben schon lange mit diesen Händeln^ '"ehr zu schassen haben wollen, seien aber von den Evangelischen darum gebeten worden, nun seien diese^'sten, welche den rechten Ernst nicht anwenden wollen. Die auf der Jahrrechnung beschlossenen Maß-^ " seien weit und breit bekannt; wie schimpflich und lächerlich wäre es nun, wie verhärtet würden dieihr/ plözlich davon abstehen würde? Die Flüchtlinge hätten mit Recht Ursache, zu Rettung
j^ ^re, ihres Leibs und Guts andere Hülfe zu suchen, die sie auch finden würden; was aber für Folgen^ Eidgenossenschaft erwachsen würden, wenn die Bündner in andere Hände kämen, könne Jeder beurtheilen,^Eiege,itheil aber würden Fürsten und Herren, wenn sie die Eidgenossenschaft in gegebenen Fällen so tapferenimüthig sähen, nicht nur diese, sondern alle andern Schirmverwandten zu beleidigen neuerdings sich be-e». Griinden können die V katholischen Orte zu keinen andern als zu den auf der Jahr-
^Rung einmüthig beschlossenen Maßregeln stimmen. Die katholischen, mit den Bündnern nicht verbündetenivied 's" öem, was einstimmig beschlossen werde, stimmen zu wollen, bei getheilter Meinung aber es
sihlj? Abschied zu nehmen. — Da man nun allerseits gesehen hat, daß die Sachen in Bünden täglich
keitz '"erden und daß das Übel an der Wurzel müsse geheilt werden, wird auf Ratification hin der be-k>eri> mitgetheilte Beschluß gefaßt. Den Gesandten des Obern Bundes wird geantwortet, man
^ e, weil sie zwar ein Strafgericht aufgelöst, aber ein anderes an dessen Stelle gesezt, die Sache in den1>ed nehmen; dem Ammann Wecker wird ein Zengniß ausgestellt, daß er seinen Auftrag fleißig und wohlvm ^ D"" ^"3 s" gütlichen Verhandlungen zwischen Bern und Freiburg wird auf den 14. October
^ i°ben, Tag für die Zusammenkunft der XII Orte in Baden auf den 4. November angesezt. e. (S.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:
^lltei Luggarus. « Art. 49. Beamte.
^ "us dem Exemplar im Aargauer Archiv.
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