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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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840 August 1K07.

Frankreich während des kurzen Bcsizes Maylands sich benommen habe und wie es den Eidgenossen ihre »^Schweiß und Blut verdienten Ansprachen vorenthalte, werde er bei anderer Gelegenheit auseinanderscZk"'Wenn gegenwärtig im Herzogthnm Mahland sich mehr Truppen als gewöhnlich befinden, so sei das einzig Z"dessen Beschirmung und um die Verpflichtungen gegen seine guten Freunde und Verbündeten im Nothfall erfüllen zu können. Wenn er heute etwas heftiger, als sonst seine Gewohnheit sei, gesprochen, so sei erseinem Eifer zu Rettung der Wahrheit und Gerechtigkeit hingerissen worden, daher man es ihm nicht übenehmen möge. Bischof Johannes von Chur sucht die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zu widerlegtlegt dar, wie er sich nie in die weltliche Regierung eingemischt und wie er das Volk zu Frieden und Einigtermahnt habe, schlägt seinen Verfolgern das Recht vor den Eidgenossen dar, fleht um Hülfe und Rath,und Schirm, und erwartet, die Eidgenossen werden mit ihrer Macht dem barbarischen Wüthen und Bl»^gießen ein Ende machen. Denen von Davos und Mayenfeld wird für ihr Ausharren auf der rechtentroz der Gefahren und Schwierigkeiten, der Beifall bezeugt und Beistand und Schnz zugesichert, den be>^"Ambassadoren von Frankreich und Spanien für ihre freundschaftlichen Anerbieten gedankt und dem französisch^auf seinen Wunsch insbesondere zugesichert, daß man nichts wider das Bündniß mit Frankreich handeln wer^' Bei der nun eröffneten Berathung meldet Zürich, daß es auf den Bericht seines ans Bünden zuruNkehrten Gesandten, wie gut die Gesandten dort aufgenommen worden seien, und auf die Erklärung des O^r»Bundes, die Vermittlung den Eidgenossen zu überlassen, sowie in Folge der Beschlüsse der andern zweidie auf lezter Jahrrechnung berathcnen scharfen Maßregeln nicht mehr anwendbar gefunden und daherwärtige Tagsazung ausgeschrieben habe, um nochmals über gütliche Mittel zu berathen und Blutvergieße»großes Unglük zu vermeiden. In den Bundesbriefen mit den III Bünden stehe, es dürfe kein Theil den a»d^feindlich überziehen, sondern wenn eiü Theil an den andern etwas zu suchen habe, solle das Recht gebra» >werden. Wenn man nun dieses Mittel an die Hand genommen und die Bündner zum Rechten nach Walcnß^gemahnt haben werde, sie aber zu keiner Billigkeit sich verstehen wollen, oder gar ausbleiben, könne man i»»^noch etwas Anderes anwenden; denn auch wenn man auszöge und alsdann die Bündner gemäß Bundesbrudas Recht darschlügen, könnte man mit Fug ihnen dasselbe nicht versagen. Zürich habe daher dießmal ke>>^Vollmacht, die auf lezter Jahrrechnnng beschlossenen Maßregeln in Vollziehung zu sezen. Mit Zürich stiil»"^die übrigen evangelischen Orte. Hierauf entgegnen die mit den III Bünden verbündeten katholische»auf der Jahrrechnnng seien die bewußten Maßregeln nach reiflicher Berathung einstimmig (denn auch die >»^bevollmächtigten Orte haben gute Hoffnung gegeben) beschlossen worden, nun aber sei so schnell ein a»d^Wind entstanden, die Gemüther so verändert worden, daß man sich darüber verwundern müsse. A»s ^Schreiben Zürichs und aus dessen Begehren zu Einstellung der Rüstungen habe man erwarten dürfe», ^günstige Berichte zum Vorschein kommen werden, und in dieser Hoffnung haben sie gegenwärtige Tags»^besucht, nun aber zeige sich gerade das Gegentheil. In dem Ausschreiben werde gesagt, daß die IIIAusgeschossene Herschiken werden, es sei aber nur ein einziger aus dem Obern Bund erschienen, der auchwenig Erhebliches vorgebracht habe und mit dessen Angaben die dortigen Vorgänge nicht übereinstimme»;früher haben die Stimmen der Mehrheit der Gerichte gar wohl und willfährig gelautet, in der That ^anders geschehen und werde von Tag zu Tag noch ärger; auch die katholischen Orte seien so wenigBlut zu vergießen, als andere, auch habe die beschlossene Maßregel nicht dahin gelautet, sondern daß Ges»"^von jedem Fähnchen sammt den Abgeordneten aus Bünden zu Herstellung der Ruhe und Ordnung