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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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August 1607.

«31.

Gemein-eidgenössische Tagsazung der AIII und zugewandten Orte.

Htaden. 1K07, 5. August.

Staatsarchiv «ucer». Mg, Abschied-1. tll. KantonSarchiv i» Aara», XII. ».

Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Bürgermeister; Leonhard Holzhalb, des Raths. Bern.Rudolf Sager, Schultheiß; Hans Jakob von Dießbach, des Raths. Lucern. Jost Pfhffer, Ritter, Sch"^heiß; Walther Amrhyn, Ritter, des Raths. U r i. Gideon Stricker, Landammann; Peter Gisler, Ritter, ^Landammann und Landeshauptmann. Schwyz. Rudolf Reding, Ritter, Landammann und Pannerh^'Balthasar Kyd, Sekclmeister. Unterwalden. Melchior Jmfeld, Pannerherr, von Obwalden; Niklausalt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Stadtschreiber; Michael Nußbaumer, beideRaths. Glarus. Michael Bäldi, alt-Landammann. Basel. Hans Ulrich Schultheß; Sebastian Beck, ^des Raths. Freiburg. Niklaus von Dießbach, des Raths. Solothur n. Hans Jakob vom Staat, Ve»»^Jost Greder, des Raths. Schaffhausen. Heinrich Schwarz, Burgermeister; Rochus Goßwyler,meister. Appenzell. Ulrich Näff, Landammann, von Jnnerrhoden; Sebastian Thöring, Landaniman»,Außerrhoden. .

Abt von St. Gallen. Johann Grübler, Reichsvogt. Stadt St. Gallen. Joachim Zollikofer, ^Raths; Melchior Guldin, Stadtschreiber. III Bünde. Wallis. Niklaus Kalbermatter, desRottweil. Martin Wäber, Burgermeister; Sebastian Treyer, Zunftmeister. Biel. Johann Aprel, BM'g^meister.

Die Gesandten in die III Bünde referiren, daß sich der Obere Graue Bund mit überwiegender M'heit entschlossen habe, die Herstellung der Ruhe und Ordnung in Bünden den Eidgenossen und derenwandten Orten gänzlich zu überlassen, daß aber die zwei andern Bünde noch keine Antwort gegebenDamit jedoch das auf lezter Jahrrechnung beschlossene Vorgehen und etwaiges Blutvergießen vermieden blei^'hat Zürich inzwischen nochmals an die III Bünde geschrieben. Laut den eingelangten Antworten habe"nun auch die zwei andern Bünde entschlossen, in ihren Sachen durch eidgenössische Gesandte handeln zuund der Graue Bund und die Städte Chur und Mayenfeld ihre früher ausgesprochene Geneigtheit best»Weil jedoch in diesen Zuschriften gemeldet wird, daß Ausgeschossene von jedem Bund nach Badenwerden, um die Lage der Dinge ausführlich auseinander zu sezen, und da auch der französische Ambm!^erwartet wird, der über diesen Handel ebenfalls etwas vorbringen will, so wird die Sache bis zu deren ^kunft eingestellt. Die Gesandten der katholischen Orte bemerken, daß sie zwar ebenso gut als andereBlutvergießen eine Scheu haben und gerne die Vorschläge, welche man den Bündncrn zu machen vorhabt, ^nehmen wollen, daß sie aber abtreten müssen, wenn nichts Anderes vorhanden sei. Die flüchtigen ^bemerken, daß die Versicherungen des Grauen Bundes, der Städte Chur und Mayenfeld u. A. m. m^den dortigen Vorgängen übereinstimmen, indem einige noch zu Chur gebliebene Strafrichter in ihremdiren fortfahren und unter Drohungen dem Lucius Gugelberg zu Mayenfcld 20,000 Kronen und deinHärtlin von Salis 25,000 Kronen Buße abgefordert haben. Sie bitten nochmals um Gottes und der ^rechtigkeit willen, ihnen zu einem unparteiischen Rechten zu verhelfen. Landammann Johann Guler bringt ^Auftrag derer von Davos vor, daß sie diese schädliche Empörung in ihrem geliebten Vaterland immer