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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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831
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Juli 1607. 831

^stehen, möchte man den Erzherzog in Kenntniß sezen, wann und wie man dieses vorzunehmen denke, indem^ bereitwillig seine Mitwirkung anbiete; wenn dagegen die Bündner in ihrer Widcrsezlichkeit verharren und^genossen gemäß des lczten Abschieds zn den Waffen greifen würden, möchte man ihn ebenfalls benach-'chtigen, mit welcher Macht sie aufzubrechen gesonnen seien, damit er gemäß Erbeinnng Beistand leisten könne.

> Verdankung der gutherzigen Anerbietungen des Erzherzogs werden ihnen die gewünschten Antworten. östlich initgetheilt, mit der Anzeige, daß laut einein heute aus Chur eingetroffenen Schreiben vom 15. JuliWölbst Änderung vorgegangen sein müsse, indem dieses Schreiben von Bürgermeister und Rath der Stadt^ und den Hanptlenten der Fähnchen gemeiner III Bünde unterschrieben sei, während sonst seit langer Zeit^ Meldung mehr von Bürgermeister und Rath, sondern nur vom Strafgericht geschehen, daß ferner in^w'eibeii ausgesprochen werde, wie sie mit Begierde die eidgenössischen Gesandten erwarten und durch>NeA Verbesserung ihrer Zustände erhoffen. Den österreichischen Commissarien wird indeß be-

>v°rd' ^ ^ Handlungen diesem Anerbieten nicht gemäß seien, indem bereits Hauptmann Baselgia hingerichtet, ^u sej,,5 Landvogt Beeli selbst in äußerster Gefahr schwebe. Wenn es zn gütlichen Unterhandlungenseie '"un dem Erzherzog Zeit und Ort kund thnn und erwarte von seinem Beistand viel; bereits

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^sandte nach Chur abgereist, um den nachkommenden eidgenössischen GcsPidten den Weg für die Ver"ugen zu bahnen; sollten aber die Verhandlungen sich zerschlagen und die Ergreifung der Waffen nöthigso Zähle man dann auf des Erzherzogs Beistand; auf alle Fälle gebe man ihm die Versicherung, daßchiin "uchgeben werde, bis nicht allein die zwei andern Bünde, sondern auch die österreichischen Unter^ on der acht Gerichte im Prätigan zur Ruhe und zur gebührenden Erfüllung ihrer Pflichten gebracht seien,/ouf mird der von den sechs Ausgeschossenen vorgelegte Entwurf über die Stärke und Eintheilung derMannschaft, über die Herbeischasfnng von Feldstüken, Munition, Proviant, Werkzeugen u. A. m.,^ a die den Trnppen mitzugebende Instruction angenommen. Zürich, Basel und Schaffhanscn nehmeniib I Ebschied, um sie beförderlichst vor ihre Großen Räthe zu bringen, r. (S. u. bern-freiburg. Vogt.Vcr ^ Gesandte des Bischofs von Basel berichten, wie der Bischof mit Freuden vernommen habe, daßsich Tauschhandel um Biel willig abgestanden sei, daß er aber gleichwohl über einige Bedingungen

Z» ^enig verwundern müsse. Die Gesandten Berns entgegnen, Bern habe der Ruhe und der Einigkeit^chen ^ dringenden Wunsch der Eidgenossenschaft auf den Tausch verzichtet, jedoch mit dem deutbaß solches seiner Reputation und Ehre unabbrüchig sei, daß es für seine Kosten entschädigetund daß man das Münsterthal in dem gegenwärtigen Znstand belasse; ans diesem Vorbehalt beruhe

kej ^ ^zehren einen Entscheid der Eidgenossen darüber und wollen gegenwärtig den bischöflichen GesandtenH»^^bwrt geben. Darauf wird beschlossen, Bern in einer Zuschrift nochmals zu bitten, dem Frieden, der"ud Einigkeit zu lieb und der ganzen Eidgenossenschaft zu Gefallen alles, was zur Erledigung dieses

Z»br' ^P»et ist, sich belieben zu lassen und allfällig nöthige Erläuterungen auf nächster Tagsaznng vor-Baden), t u. (S. n. deutsche Bogt, überh.). I». Der burgundische GesandteBenoyt, Herr zu Montfcrrand, entrichtet unter freundschaftlichen Versicherungen das gewöhnliche

u^lleld. Wird verdankt, i. Der Burgermeister von Zürich begehrt Antwort auf das Vorbringen derVerb '^^uusen noch verbündeten Orte ans der Tagsaznng nach Qnasimodo betreffs der aus Mühlhausen»,jj ^ uäinlich des Finninger und Consorten und warum zuerst Schwhz und später alle katholischen Orte,-u'ahine Lucerns, sich beim Erzherzog Maximilian für selbe verwendet habe», da sie doch erklärt.

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