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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Mai 1607.

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" ^"ilriebe dcr Abgeordneten des Strafgerichts nichts Ersprießliches ansrichten werden, kehren sie wieder""ch Chur zurük und halten vor allen Zünfte» ihren Vortrag, mit freundlichen und ernsten Ermahnungen,arnuiigen und Protestationen, aber auch hier ohne Erfolg, daher sie sich entschließen, wieder nach Hause zuchren.. Inzwischen war das Strafgericht im Procediren strenge fortgefahren und hatte den Landammannauf den 26. vor sich citirt, wogegen die Gesandten eine Protestation einlegten. Die Thalschaft Bergell,^che auf das Schreiben ans Baden beschlossen hatte, Alles bis zur Ankunft der eidgenössischen Gesandten zu^schiebe,, ^ wird vor das Strafgericht citirt und ihr Richter um 60 Thaler gestraft und abgesezt, daher sie^ eldgenösMM Gesandten um Rath ersucht. Nunmehr begeben sich die eidgenössischen Gesandten nach Ragatz.

" Sonntag Morgen vor dem Gottesdienst überbringt ein Weibel des Strafgerichts eine Citation an Land-"""»ann Guler, mit der er auf Montag den 28. zum Endurtheil vor dasselbe geladen wird. Weil aber diese" >o» ohne Erlaubniß des Landvogts zu Sargans erfolgte, antworten die die Grafschaft regierenden Orte,K sie diese Citation als unförmlich und ungültig erklären; wenn das Strafgericht an Landammann Gulersod^ 5"chen habe, werde dcr Landvogt zu Sargans unparteiisches Recht halten. Von Nagatz aus wirdan gemeine III Bünde und an jeden besonders ein offener Brief erlassen und an das Strafgericht einen. Vor den eidgenössischen Gesandten erscheinen hier Landammann Guler, nebst andern verfolgten""en ans allen III Bünden; sie erläutern, warum sie sich dem Strafgericht nicht unterwerfen können, undsie mit Leib und Gut in Schnz und Schirm aufzunehmen, besonders aber wünschen sie Gewährung^ Zender drei Punkte, erstlich, daß man alle Handlungen des Strafgerichts aufhebe, dann, daß man sie wiederll'c und Gut einseze bis an ein unparteiisches Recht, laut der Bünde, endlich daß man die Urheber desein? ^ ^ Bünde; wie das auszuführen sei, überlassen sie den Eidgenossen. Darauf wird

^ gemeine Tagsazung für alle Orte und Zugewandten ans den 10. Juni nach Baden angesezt, wobei diedg ausgesprochen wird, daß wegen der Wichtigkeit des Geschäfts kein Ort ausbleiben werde. Diea»f"s^'nchischcn Gesandtschaft gestellten Begehren gehen dahin: Landvogt Beel! sott gegen Bürgschafta» gesezt werden, solche, welche etwas die Landvogtci Betreffendes an ihn zu suchen haben, sollen

y. ^'äherzog gewiesen werden, wegen Sachen aber, die das Hans Österreich nicht angehen, sott ihm das" 'He zugelassen sein, laut Erbcinnng. Ferner hat die Gesandtschaft begehrt, daß man es ihr zu

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chuc, wenn dieser Bündncr Angelegenheiten wegen eine Tagsaznng gehalten werde,k'u Bericht sind viele Actcnstiikc beigefügt.

Conferenz der die Landgrafschaft Thurgan regierenden VII Orte.

Araucnfekd. 1KV7, 21. Mai (Montag vor der Auffahrt).

Staatsarchiv Lncern: Mg. Allschiede I. 72, und Sammlung der nicht gebundenen Abschiede.

ss;^^""bte: Zürich. Hans Kambli, Sekelmeistcr; Hans Heinrich von Schönau; Hans Ulrich Wolf, alt-^dburg. Lucern. Hans Helmlin, alt-Landvogt im Thurgan. Uri. Eniannel Beßler, Landammann.halten ^ blnterwalden. Anton von Zuben, des Raths, von Obwaldcn; Sebastian von Büren, Statt-">»»»' -^idwaldcn. Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter. Glarus. Niklaus Schiller, Landeshaupt-