Mai 1K07.
unverständigen Leuten ausgestreut, als ob die eidgenössischen Gesandten damit umgehen, die III Bünde Z»Vogteien zu machen; diese schändliche Zulage verdienen die Eidgenossen nicht; man ersuche daher die Str»l'richter, daß sie mit gebührendem Ernst dergleichen Reden verbieten und bestrafen. 5. Man habe vernonune»'daß die Reisenden auf den Straßen angehalten, durchsucht und ihrer Briefe beraubt werden; solches konn»esonst nur vor, wo man mit den Waffen gegen einander im Felde liege und sei gegen die Bünde, welche fre>^Handel und Wandel zusichern. 6. Es heiße auch, daß eine Wache auf eidgenössischem Boden aufgestellt worde»sei, die solche, welche die Strafrichter zu strafen vorhaben, die sich aber ans eidgenössisches Gebiet flüchtewürden, mit Gewalt holen solle; man warne vor einem solchen Beginnen, indem es ungerächt nicht hingehtwürde. 7. Man ermahne endlich die Strafrichter bei den geschworenen Bünden und so lieb ihnen dergenossen Freundschaft und Huld sei, gegen den Dreisieglerbrief nichts zu unternehmen, bevor die Gesandtihren Aufträgen nachgekommen. — Da Landammann Guter den eidgenössischen Gesandten die schriftliche A»zc>^macht, daß er und Herkules von Salis ans den 19. vor das Strafgericht citirt seien, und sie sich mit gc»^genden Gründen entschuldigen, warum sie vor demselben nicht erscheinen können und daß sie sich anerböte»'hinlängliche Bürgschaft stellen und vor einem unparteiischen Rechten Rede und Antwort geben zu wollen,dringend um Hülfe und Rettung bitten, wird dem Strafgericht eine Protestation zugestellt. — Jnzwisch^hatten die Gesandten sich zur Reise in den Obern Bund gerüstet und brechen nun am Samstag MorgenChur auf, nachdem das Strafgericht vergeblich versucht hatte, sie von dieser Reise abzuhalten. Vor der Ab'reise haben sie zwei Schreiben, das eine an den Gotteshausbund, das andere an den Zehngerichtebund erlastund diese von ihrem Vorhaben unterrichtet und sie ersucht, beim Strafgericht auszuwirken, daß es gegenwelche es vor sich citirt hat, die aber nicht im Lande sind, mit dem Proceß innehalte, bis die GesandtenAufträge erfüllt haben werden. Am Montag den 21./II. eröffnen die Gesandten vor der versammeltenmeinde zu Disentis ihren Vortrag in deutscher und romanischer Sprache, worauf ihnen vom Abt des Klost»^und von Landainmann, Rath und ganzer Gemeinde daselbst folgender Beschluß, (I. cl. 22./12. Mai, zugeß^wird: Den Dreisieglerbrief haben sie in Kraft des Mehrs der III Bünde annullirt, dem Strafgericht nw^"sie seineil Fortgang lassen, doch daß es nach Form Rechtens verfahre, hinsichtlich der zu Chur verhafte^'Männer überlassen sie es dem Strafgericht, dieselben freizugeben oder gefangen zu behalten. Hier wurde be»Gesandten mit Geringschäzung begegnet und zwar dadurch, daß sich die Gemeinde wohl zwei Stunden berietob sie ihnen oder den Abgeordneten des Strafgerichts zuerst Audienz geben wolle, ferner weil die Bau»»"'als man den Vortrag in romanischer Sprache verlas, ein solches Geschrei und Getümmel anfiengen, daß ^oft unterbrochen wurde, und endlich wegen der abschlägigen Antwort. — Dieses sowohl als die Nachricht,die Strafrichter in alle Gemeinden Leute abgeordnet haben, um sie in der Unruhe zu bestärken, hat die ^sandten veranlaßt, von ihrem Vorhaben abzugehen, daher sie sogleich nach Jlanz zurükkehrten. Hierdringend ersucht, die Gutgesinnten dieses nicht entgelten zu lassen, beschlossen sie, die Sache weiter zu versusund verfügten sich dann ans Mittwoch den 23. nach Lngnez. Auch hier wird ihnen wie zu Disentis von ^Mehrheit der Gemeinde abschlägige Antwort ertheilt, sechsundneunzig Personen aberstellen ihnen eine besiegtProtestation gegen diesen Beschluß zu. Die Abgeordneten des Strafgerichts halten hier in Gegenwart ^eidgenössischen Gesandten einen Vortrag in romanischer Sprache, den diese nicht verstehen, und verlesen d»""eine vom Strafgericht erhaltene deutsche Schrift, welche die Gesandten nothdürftig erwidern und dann ^Protestation den Strafrichtern einschiken. — Weil die Gesandten einsehen, daß sie bei den Gemeinden weg^