Mai 1V07.
821
^ lein Verfahren zu rechtfertigen snckit und verlangt, daß die Abordnung einer eidgenössischen Gesandtschaftverbleibe, das andere von den Obersten und Hauptleuten im Veltlin an die Gesandten selbst, vom 24. April,^ welche,,, sie um Vermittlung bitten. Hierauf wird beim Strafgericht um eine Audienz nachgesucht, dieser/! ^ folgenden Morgen gewährt. Die eidgenössischen Begehren, die dein Strafgericht auf seinen Wunschöstlich zugestellt werden, bestehen in folgenden drei Artikeln: 1. sollen die Befugnisse des Strafgerichts ein-teilt werden; 2. soll der im Jahr 1374 errichtete Dreisieglerbrief*) in Kräften verbleiben; 3. sollen dieverhafteten Personen gegen genügende Bürgschaft ans freien Fuß gesezt werden. Inzwischen wird an^ e» der Iii Bünde eine besondere Zuschrift (14. Mai) erlassen und begehrt, daß Zeit und Ort schriftlich^Uinint werde, wann und wo sie die Vorträge der eidgenössischen Gesandten vernehmen wollen, daß sie beidxz ^^frichtern auswirken, inzwischen mit weiterm Procediren innezuhalten, endlich daß sie das OriginalDreisieglerbriefs bis dorthin nicht aus den Händen lassen. Da man aber belehrt worden, daß es ans^ e Weise zu lange gehen würde, indem die Bündner meinen könnten, als sollten sie einen Bundestag halten,5v,rd dieser Beschluß geändert und für gut erachtet, zu warten, bis das Strafgericht über die ihm über^ nie,, drei Artikel geantwortet hat. In seiner Antwort vom 17. Mai schlägt dann das Strafgericht diede//" ^gehren rund ab unter dem Verwand, es habe von den Rüthen und Gemeinden nicht so viel Macht,^^midten zu willfahren, und mit dem Verdeutcn, sie, die Gesandten, möchten nun wieder nach Hanseveisen, denn es werde jedenfalls dem, was ihm aufgetragen worden, nachgehen. Dieser Bescheid, obschon»»erwartet, wird doch mit Bedauern vernommen; und weil darin von den Pässen, auch von den Bünd-^n ,„it Frankreich und Venedig Erwähnung geschieht, welche Dinge man in den drei Artikeln mit keinemal/ ^vchvt hat, so wird diese Schrift znrükgesandt mit dem Begehren um eine Antwort, worin mehr nicht,h ,^6 man verlangt habe, enthalten sei. Weil die gleichzeitig begehrte Audienz erst auf den folgenden Tagdvr ^"vd, berathen unterdessen die Gesandten, was ferner zu thnn sei, und da mehrere angewiesen sind,sich Gemeinden zu treten, und man besorgt, daß ohne dieses wenig ausgerichtet würde, wird beschlossen,^ »» die Gemeinden zu wenden, und zwar will man aus erheblichen Gründen beim Obern Bund anfangen,la>, deßwegen zu Bestimmung von Zeit und Ort ein freundliches Schreiben erlassen wird. — Inzwischenlicn Abgesandte des Erzherzogs Maximilian an, nämlich Karl Füeger zu Friedberg und Karl Kurz von^ l eiwu, welche man durch einen Ausschuß begrüßen läßt und deren Vortrag man sich abschriftlich ausbittet.Wort ^ ^"dienz am 18. wird dem Strafgericht Folgendes eröffnet: 1. Da die Strafrichter in ihrer Ant-w/ Bündnisse mit Frankreich und Venedig und des Passes Erwähnung thnn, welche Punkte man nirgends2 Ni "'""^lich noch schriftlich berührt habe, so bitte und begehre man, daß sie eine andere Antwort ausfertigen,cii» Strafrichtcr ans die drei Artikel abschlägige Antwort gegeben und namentlich den DreisieglerbriefErsehen haben, mit der Entschuldigung, daß sie keine andere Vollmacht haben, so müsse man solches mit^vrcn, werde aber nichtsdestoweniger den erhaltenen Aufträgen nachkommen. 3. Man habe erwartet,!a»d/"" ^»igstens durch Freilassung der Gefangenen auf anerbotene Bürgschaft hin die eidgenössischen Ge-!ch»/" ^ven werde; weil nun aber auch das nicht geschehen, so ermahne man die Strafrichter bei den ge-vvfiill/""' Bünden, gegen keinen der Gefangenen mit dem Proceß fortzufahren, bis die Gesandten ihre Aufträgehaben, und die Klage der österreichischen Gesandten ja nicht zu übersehen. 4. Es werde von einigen
Abgedrult in Abschiedbd. IV. 2, S. 1530.