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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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März 1607. 815

bassadorz Verdrus" aufnehmen möchte, und sie nicht bloß die drei Städte, sondern gemeine Eidgenossenigelst, s» sg^ Anzug zu Baden vor gemeinen Eidgenossen geschehen.

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Verhandlungen wegen Mühlhausen.

Aeuenvurg am Mein. 1K07, 27. März (Zinstag 17. alt. Kal.).

Ka»to»»arcl>iv Baselstadt. Eldg Abschiede >1« ^nna liit)7.

Gesandte: Zürich. Jnnker Hans Georg Grebel, Stadtschreiber. Bern. Anton von Grafenried, Venner'"'d des Raths. Glarus. Jost Tschndi, alt-Landammann. Basel. Melchior Hornlocher, alt-Oberstzunft-'"eister. Schaffhausen. Hr Heinrich Schwarz, Vnrgermeister. Mühlhausen. Hans Klötzli, alt-Burger-'neister- Hans Georg Zichle, Stadtschreiber; Anton Hartmann nnd Simon Andreas Grynäus, beide des

Nachdem die Gesandten der fünf evangelischen Orte auf Sonntag den 15. März (a. K.) in Mühlhausengelangt und die Begrüßnngscomplimente gegenseitig erstattet worden sind, bespricht man sich am folgenden^ auf dem Nathhaus daselbst über den Gegenstand dieser Conferenz, indem zuerst der ausführliche Bericht"st" verlesen wird, was dießfalls im December lezthin ans der evangelischen Conferenz zu Aarau verhandelten 'st- Am gleichen Tage noch verfügen sich sodann die Abgesandten im Begleite der Mühlhauser Depu-k» «ach Neuenbnrg, nm Dienstags mit den österreichischen Commissarien zu der vorhabenden Verhandlungä"saniinen zu treten, was dann auch auf der Znnftstube zur Rose geschieht. Da die Vollmacht der öster-^'chischen Commissarien und ihres Adsuncten, Licentiat Meyer auf gütliche und rechtliche Handlung lautet,^ irend das erzherzogliche Schreiben vom 13. September an die eidgenössischen Orte allein der gütlichen"ndlnng Meldung thnt, also eine Differenz ist, verlangen jene von genanntem Schreiben eine Copic, wo-six ^ ^ Mittheilnng einer Abschrift ihrer Vollmacht anerbieten, wovon die Orte nicht, wohl aber"Alhausen Gebrauch machen. Die langen Verhandlungen selbst, zu denen hierauf geschritten wird, «führenResultat herbei. Die mühlhausischcnBanditen", welche alle, soviel ihrer noch am Leben, selbst erschienen" durch gräflich fürstenbergischen Landvogt Eglofs zu Donaucschingen vcrbeiständet sind, wollen jezt. die gege,, sie vorgebrachte, ans Wunsch der österreichischen Commissäre schriftlich eingegebene Beschwerdest eintreten, sondern verlangen eine vierzehntägige Dilation zu Verfassung ihres Gegcnberichts. Darauf^ e» aber die eidgenössischen Gesandten, die hiezu keinen Befehl haben, nicht eintrete», bemerke» auch, es^.^istich, ob ihre Obern, wenn eine andere Zusammenkunft angestellt werden sollte, dabei erscheinen würden,Mns stellen sie den Herren Commissären anHeim, ob sie das, was die mühlhausischen Banditen in'skünftige^ vorbringen, ihren, der Gesandten, Herren nnd Obern mittheilen wollen. Dabei bitten sie, die denMisischei, Burgern angelegten Arreste, welche denselben zu großem Schaden gereichen, aufzugeben, worauf^ Commissäre erwidern, daß das über ihre Gewalt gehe und allein bei der fürstlichen Durchlaucht zust'- Hierauf verabschiedet man sich bei den Herren Commissären, indem man sie noch ersucht, den""f dieser Verhandlungen in guten Treuen an Ihre fürstliche Durchlaucht unverzüglich einzuberichten.

Abschied ist unterzeichnet: Hans Georg Zichle, Stadtschreiber zu Mnhlhausen.