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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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814
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814 März 1607.

Zu ». Cysat, von dessen Hand der Abschied geschrieben ist, hat diesen Artikel mithört nit in die Abscheid"schrieben; der Artikel scheint also lediglich die Instruction für die lucernischen Gesandten aus eine künstige Confercnz zu 1^''

Münzconfercnz.

Hier«. 1K07. 22. März (12. alt. Kal.).

KantonSaretiiv Areibnrg: Abschicdbd. 14f).

Gesandte: Bern. Albrecht Akanuel, Schultheiß; Michael Ougsburger, Sekelmeister des deutschen La»d^'Vincenz Dachselhofer, Sekelmeister des wälschen Landes. Freiburg. Niklaus von Dießbach, des Rat^^Franz Werro, Venner. Solothurn. Hauptmann Greder, des Raths.

Nach der üblichen eidgenössischen Begrüßung wird vorgebracht, daß seit einiger Zeit die Lawpcu^und Andere, welche Vieh und Anderes in diesen Landen aufkaufen, zwei Gattungen Thaler in's Land bringtund um 3 Pfund ausgeben, was sie aber nicht Werth seien, daher bei Zeiten geeignete Maßregeln dagog^getroffen werden sollten. Auf der einen Gattung steht ein Adler mit einem Kopf und einem österreichisch^Schild, mit der Umschrift: Vincent-iu«. II. d. Nantuw IUI, und unter dem Adler II. XVI; auf der ande"'Gattung ist ein zweifacher Adler und ebenfalls ein österreichischer Schild, mit der Umschrift: Xugustü^'Lpinu. v. d. dorne«. Pas«., unter dem Adler d. XV. Aus den zu Bern und Freiburg vorgeuoiM»^Proben hat sich ergeben, daß auf eine Mark 8 Stük weniger 1'/, Qtl. gehen und 10 Loth 2 Ott. 2 Den. s^halten und daß ein Stük im Verhältniß der Silberkronen gewürdigt 17 Bazen 3 Kreuzer 4 Den. WerthEs wird nun beschlossen, ihnen den Curs zu lassen, sie aber um 17'/, Bazeu zu taxireu, um ihr Überhatnehmen zu verhüten. Und damit die Unterthanen davon Kenntniß erhalten und sich zu verhalten wissen, so^'die Obrigkeiten, wenn ihnen die Valvation beliebt, die Thaler abdruken lassen und den Abdruk den Auitle»^zuschiken. I». Auf den Anzug, daß die alten Kreuzer wegen ihrer Güte aus dem Lande kommen undandere Münzen umgewandelt werden, daß die Münzmeister sich beklagen, sie können wegen der Steige^der groben Silbersorten ohne ihren Schaden die Kreuzer nicht mehr im alten Gehalt machen, vermeinen Ein'l^man sollte den Feingehalt um etwas verringern, auf daß die Münzmeister bestehen können. In Erinucr»^aber, daß vor wenig Jahren auch schon ein Abbruch geschehen und daß darüber zu Peterlingen und spät^'Bern etwas verhandelt worden, wird verabschiedet, jede Obrigkeit soll diese Abschiede zu Rathe ziehen/ ^dabei zu thnn oder zu lassen sein möchte, und ihren Entschluß den andern mittheilen, e. Da vielfachMangel an Sonnenkronen geklagt wird, indem solche, welche laut Verschreibung Zahlungen in dieser M'imzu machen hätten, sie nicht oder nur mit Verlust bekommen können, und da selbst im Reich, wo diese SoGold geschlagen wird, Mangel daran ist, wird verordnet: Wenn Einer eine Ablösung in Sonnenkronen sleisten hat, diese aber nicht bekommen kann und statt deren dem Creditor Ducaten oder Dublonen anbie^so ist der Ausleiher verpflichtet, diese Goldsortcn in ihrem gewöhnlichen Curs, nämlich den Ducaten Z" 'Bazen 3 Kreuzer und die Dublone zu 67 Bazen an die Zahlung anzunehmen, und zwar die Sonnenkro"zu 34 Bazen gerechnet. «I. Es wird vorgebracht, daßder Frantzoß" schlechte Kreuzdiken und neuezum Werth der alten französischen Diken ausgebe, und beantragt, dieselben zu untersuchen und bei sichgendcm Mangel mit dem Ambassador darüber zu sprechen. Weil dieses aber eine Sache ist, die der ^