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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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September 1606.

Bürgermeister; Hans Ulrich Hagenloch, Zunftmeister. Appenzell. Johann von Heimen, Ritter,ammann, von Jnner-Rhoden; Sebastian Thöring, Landammann, von Außer-Nhoden.

Abt von St. Gallen. Georg Christof Gicl von Gielsperg, Vogt zu Noscnberg. Stadt St. Galle»-Joachim Rcntlinger, Burgermeister; Melchior Guldin, Stadtschreiber. III Bünde. Johann Lucius Gugel-berg von Moos, Stadtvogt zu Mayenfcld. Wallis. Matthäus Schinner, Landeshauptmann. Nottw^-Martin Wäber, Bürgermeister; Niklaus Pfister, Zunftmeister. Biel. Hans Heinrich Thellnng,

Hans Aprel, Burgermeister.

t». Die Gesandten Zürichs legen die von vr. Johann Pistorius an gemeine Eidgenossen erlassenenSchreiben vom 9. Januar und 27. März 1604 vor, folgenden Inhalts: Die Eidgenossen werden sichnern, daß zur Zeit des Cardinals von Österreich, Bischofs von Constanz, Zürich sich habe merken lassen,es nicht ungeneigt wäre, eine Disputation gelehrter Personen beider Bekenntnisse über streitige Neligions-Glaubenssachen anzuordnen; wegen Ableben des Bischofs sei die Sache dann liegen geblieben, daher stAan die ganze Eidgenossenschaft die dringende Bitte, man mächte die Sache nun in's Werk sczen. Er lAinzwischen ein Buch über dieses Geschäft druken lassen, welches von denMinistris" von Zürich zwar beaiü-wortet, dessen Argumente aber nirgends berührt oder widerlegt worden seien; nichtsdestoweniger wolle erzweihundert Irrungen in dieser Antwort darthnn; weil aber darin grobe Lästerungen und Schmähungen g»l^den Papst, die Religion, die hl. Väter und gegen ihn vorkommen, so sei vorerst nöthig, daß diese Ministvor den Eidgenossen darüber Rede und Antwort geben und daß der unrechthabcndc Theil gebührend bcst>'»^werde; wenn dieses geschehen, so werde er die zweihundert Jrrthümer schriftlich eingeben und dann ZeitMalstatt gern vernehmen, wo über diese und andere Glaubenssachen theologisch und aus der hl. Schrift s»^verhandelt werden; er seinerseits wolle Leib und Gut verpfänden, daß er sich friedsam und bescheiden verhakwerde, erwarte dagegen von seiner Gegenpartei dasselbe; sofern es den Eidgenossen gefällig sei, sott dasspräch in der Stadt Zürich vor sich gehen, wo er so lange auf eigene Kosten bleiben werde, als man wünsch»'wenn er dort seine Säze nicht genügend beweisen, der Gegner aber die seinigen aufrecht erhalten könne, we^»er unfehlbar seinen Glauben verlassen und zu der Religion der Zürcher übertreten. Darauf legen diesandten von Zürich die Antwort vor, welche auf Befehl des Bürgermeisters und Raths durch einige derlichen und der Räthe abgefaßt worden und worin es heißt, sie erklären rund und offen, daß sie mit Pistori»^'als einein unruhigen friedhassenden Menschen weder mündlich noch auf andere Weise disputiren oder zu schaffhaben wollen; es sei bis dahin unerhört, daß, wenn man zu Beschirmung der reinen evangelischen Lehre etw^wider den Papst und dessen Religion geschrieben oder gelehrt habe, man dann solches nochmals vor derlichen Obrigkeit verantworten müsse; gesezt aber, jedoch nicht zugegeben, daß über solche Sachen die welÜ'OGewalt zu entscheiden hätte, so sei Zürich eine von Kaisern und Königen gefreite Stadt, daher Niemand»^als ihr zustehe, ihre Angehörigen, die einen Fehler oder ein Verbrechen begangen, abzustrafen; sie hegendie Zuversicht, daß man eidgenössischen Verkommnissen gemäß es nicht änderst zugeben noch die Sache, ^listigen Begehren des Pistorius folgend, weiter ziehen lassen werde; was dicßfalls von den Angehörigen Züri^geschehen sei, dazu seien sie durch die unaufhörlichen Lästerungen des Pistorius provocirt worden, der si»seinem Buch,Merckzeichen des alten vnd nüwen gloubens", Kezer, Verdammte u. d. gl., und den Zwingt'Luther, Öcolampadius, Butzerus, Beza und Andere fleischliche, verlogene, hochfährtige :c. Geister »e»»»'welche ihre Eide gegen Gott gebrochen, in Sodomiterei und Hurerei gelebt und hernach unter dein Sch»'"