September 1606.
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unken, Par^i die Ausübung ihrer Religion mich zulasse; wen» da oder dort dergleichen Gegenstände in Abgang gekommenund deren Herstellung sich verzögert habe, so folge daraus noch nicht, daß man nicht befugt sein solle, dieselben wiederDrt und Stelle zu bringen, noch viel weniger, das; Zürich erst darum angefragt oder sein Consens eingeholt werden^üsse, da es in den gemeinen Vogteien nicht mehr Jurisdiction und Rcchtsame habe, als jedes andere regierende Ort.füglich der Klage, dast die V Orte in den gemeinen Herrschaften Mandate erlassen ohne Anfrage und Consens Zürichs, so^üre viel zu sagen über die Dringlichkeit der getroffenen Maßregel i, besonders in Sachen der katholischen Religion, da manZusehen habe, wie derselben und dem Landfrieden Abbruch gethan werden wolle. Wenn Zürich prätendire, daß nicht^ Mehrheit der Stimmen, sondern die Stimme eines einzelnen widersprechenden Ortes gelten solle, so gebe man dagegen"bedenken, welche Zerrüttung dieses in allen gemeinsamen Geschäften veranlassen würde. Der Anzug betreffend die Eni-^llung einiger Prüdicanten beziehe sich aus Vorgänge, die vor mehr als zwanzig Jahren vorgefallen seien, und verschweige" damals von den katholischen Orten vorgebrachten rechtmäßigen Gründe, indcß finde man nicht gut, solche veraltete Dingeur auf die Bahn zu bringen. Belangend endlich die Vcrkündung des englischen Grußes, so verwundere man sich, ausu,id^"' Grunde Zürich sich derselben so sehr widcrseze, ungeachtet der ihm schriftlich und mündlich mitgetheilten Begründung""geachtet seine eigenen Glaubensgenossen sich dessen nicht beschweren. Die V Orte bitten zun; Schluß, Zürich möchte^ Mittheilung als eine Replik ausnehmen, zu der sie sich verpflichtet gefühlt haben, und zweifeln nicht, die gegcn-'gen Beziehungen werden, nach unbefangener Prüsung der Sachen, wieder auf den alten vertraulichen Fuß gebracht werden.
Slaatiarchi» Luc»», AUm: RiNgionihSndcl.
«VI.
Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte.
Wrunne«. 1606, nach 15. September.
Herr Landammann Lusfi ist Gesandter nach Brunnen geworden wegen des Spans zwischen denen von Rufflc und Bellcnz.aus dem Nidwaldncr Räthe- und Landlcutcprotokoll vom 15. September 1606, S. 794). Der Abschied fehlt.
«V2.
Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte.
Waden 1606, 24. September.
Staatsarchiv Lucern! Allg, Abschiede NN». S2V.
^ Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Bürgermeister; Hans Eschcr, Sekelmeister und des Raths.
Hans Rudolf Sager, Schultheiß; Hans Jakob von Dießbach, Ritter und des Raths. Lucern.^ Schürpf, Ritter, Schultheiß; Jost Pfyffer, Ritter, alt-Schultheiß. Uri. Emanuel Beßler, alt-Land-Gideon Stricker, Statthalter und des Raths. Schwyz. Rudolf Neding, Ritter, LandammannVv„ Sebastian Biieler, alt-Landammann. Unterwalden. Niklaus von Fliie, Landainmann,
Obwalden; Kaspar Lnssi, Ritter, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Hans Jakob Stocker, alt-^ ">ann; Kaspar Heinrich; Leonhard Bossart, leztere beiden des Raths. Glarus. Hans Heinrich Schwarz," cunniann; Jost Pfändler, alt-Landammann. Basel. Hieronymus Mäntelin; Sebastian Beck, beide desPek Freibnrg. Johann Wild, Statthalter; Johann Python, Sekelmeister, beide des Raths. Solothnrn.^niann Snry, Schultheiß; Hans Georg Wagner, Sekelmeister. Schaffhausen. Heinrich Schwarz,