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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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794 September 1606.

aus welchen Gründen man wünsche, daß er diesen Handel einstweilen auf sich beruhen lasse*). I. (S-Luggarus). It.. Lucern wird beauftragt, eine Antwort auf den lezten Vortrag Zürichs über Religionssache"zu entwerfen und dann eine V örtische Conferenz auszuschreiben. I. Dem Gardehanptmann in Rom, Stcfa"Alexander Segesser, wird eine Vollmacht ausgestellt, als Agent in Geschäften der katholischen Orte zu funcü^niren, wie früher gegen seinen Vater auch geschehen ist. in. Auf die Antwort des Papstes (Breve vomAugust), daß ihm die Recommendation der katholischen Orte für den vorigen Nuntius, Bischof von Vegl^gar angenehm gewesen sei und daß dieselbe von Wirkung sein werde, wird dem gegenwärtigen Nuntius geda>^'i». Die Gesandten nach Baden sollen instruirt werden, daß die zugewandten Orte bei Abmehrnngen dernicht theilnehmen dürfen, wie schon früher wiederholt berathen worden ist. «. Zürich soll eingeladen werd^-seinen Gesandten auf nächste Tagsazung zu Baden die an die XIII Orte gerichteten zwei Schreiben des ^Pistorius mitzugeben, p. (S. u. Lauis). q. Dem Vogt Kaspar Steffan von Uri wird ein Verwendung-schreiben nach Mayland ausgestellt, r Da in Schwyz eine bedenkliche Zwietracht wegen einigen »en^Sazungen entstanden und zu besorgen ist, daß, wenn nicht bei Zeiten mit weisem Rath vorgebeugt wür^-das Übel weiter um sich greifen könnte, so wird dieser Handel in den Abschied zu Händen der Gehei"^Räthe genommen. Was deßhalb nach Schwyz zu schreiben sei, soll jedes Ort in verschlossenem Schreibenunumwundener Sprache beförderlichst nach Lucern melden.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:

Landvogtei Lauis. I». Art. 258. Justizsachcn.

Landvogtei Luggarus. I. Art. 295. Geistliches -c.

Bern-freib. Vogt- überh. «I. Art. 62.

Zu I«.. Replik der V katholischen Orte auf die von Zürich am 7. November 1605 gegebene Antwort über den ^trag der V Orte vom 8. Juni.

Wie Zürich schon bei Anhörung seiner in jedem Ort vorgetragenen Antwort bemerkt worden, sehe man sich veranw'auf einige Punkte dieser Antwort zu repliciren, indes! sei man wegen verschiedenen Vernmstündungen erst jezt dazu gela»^diese Replik abgehen lassen zu können. Die Sache wegen des Taufsteins in Zurzach lasse man auf sich beruhen, obscho" "vorgebrachten Argumente eine Widerlegung erfordert hätten. Vorzüglich befremde eS die V Orte, daß Zürich sich für ü"Religion eine neueJntitulation" anmaße, indem es sie die wahre evangelische Religion nenne, während doch nach ^klaren Buchstaben des Landfriedens die katholische Religion die wahre unbezweisclte christliche Religion sei; zudem sei ^jener Antwort zu entnehmen, als ob Zürich den rechten Glanben und das Evangelium allein hätte und als ob die Kathob ^Euangelos" wären, was zu weit gehe; es sei bekannt, daß die katholischen Orte darüber, daß Zürich und seine Gla«b^genossen seit einigen Jahren sich evangelisch nennen, aus verschiedenen Tagen reclamirt haben, nicht aus dem Grunde, alssie sie nicht für Christen hielten, sondern weil sie es in Missiven, Abschieden und andern öffentlichen Arten, wobei die ka>^tischen Orte auch interessirt seien, thun, dagegen den katholischen Orten nicht den ihnen gebührenden Religionstitel>ü'mögen, ivährend doch andere ausländische Stände der neuen Religion und auch einheimische Orte und Zugewandte sichnicht beschweren. Die V Orte bitten demnach, daß Zürich fortan in öffentlichen Acten diese neue Betitelung unterlasse "den katholischen Orten ihren gebührenden Titel zukommen lasse; Hinwider haben sie nichts dagegen, wie die Neugläubi^'unter sich selbst sich tituliren. WaS sodann die Herstellung der Crucifixe und anderer Kirchenzierden anbetreffe, so sei >»in allen Kirchen der gemeinen Herrschaften, wo beide Religionen geübt werden, gemäß Landfrieden gestattet, so wie man ^

*) Staatsarchiv Lucern, Acten: Anstände zwischen dem Bischof von Constanz und Zürich Uber die Jurisdiction in Ehesa^''im Thurgau und endlicher Vergleich (bei Anlaß des Ehestreites zwischen Ulrich Kesselring von Weinfeldcn und Barbara Schönhallvon Wyl, 1604-1608).