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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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September 1606. 793

^'te wollen. In Beriiksichtignng dessen nnd nach Verlesung einer Znschrift des französischen Anibassadors'ü-auniartin wird rathsam nnd nöthig erachtet, die Tagsazung zu besuchen, und daher wird auch Uri ernstlich""d bruderlich ermahnt nnd gebeten, den andern Orten zu Ehren und Gefallen, nicht den Biindncrn zu lieb,in/ " ^ söndern. Die Gesandten von Uri nehmen es unter Versicherung ihrer möglichsten Mitwirkung-. Die Instruction nach Baden betreffend, will man an dem lezthin daselbst Verabschiedeten

laltcn und dabei einstimmig sein, es wäre denn Sache, daß zu Abwendung fernerer Gefahr nnd dem ge-^wsanien Vaterlande und den Bundesgenossen zum Nuzen mit Zustimmung beider Parteien gütliche Mittel^ ^nden wären. Auch wird dem Herrn von Canmartin freundlich geantwortet, mit der Bitte, noch fernerhin^ b'esem und andcrm, was zu gemeiner Ruhe und Wohlfahrt diene, seine Verwendung eintreten zu lassen., ' füglich des Tauschhandels um Biel wird einstimmig Festhalten an dem lezthin zu Lucern gefaßten Be-^berabredet; je nachdem Bern die Sache vorbringen wird, kann man ihm dann begegnen; damit aber^ Angelegenheit für alle Parteien befriedigend ablaufe, will man Berndie Augen erfüllen mit etwas frennd-i>"!^ Glimpf nnd Glcgcnhcit" nnd es ersuchen, die Dinge, so wie sie jezt stehen, den eidge-

oichcn Orten zu Gefallen bleiben zu lassen, weil es ihm ja an seiner Reputation nichts schade. Die Be-Alinig Instrumente soll bis zu Erledigung des Handels verschoben bleiben, e. Die Gesandten sollenObern referiren, was in Betreff des Walliser Geschäfts verhandelt worden, wie im Wallis Mangel^"glichen Priestern sei, wie die Angelegenheit der Zöglinge in Moyland beschaffe» und wie Bern aber-Schreiben (vom 15. Juli) an Wallis erlassen habe. An den Bischof, das Domcapitel nndgeschrieben, sie möchten für Vollziehung des Abschiedes von Visp sorgen. Die Rechnung^ ^ ^shcr erlaufenen Kosten sollen Lucern, Uri nnd Frciburg ans nächster Tagsazung zu Baden auf-^ damit diese dann gleichmäßig ans die mit Wallis verbündeten Orte vertheilt werden können. «I. (S.

Biburg. Vogt, überh.). v. Ans die Anzeige des Herzogs von Urbino an die katholischen Orte von^Geburt eines Sohnes, waren leztes Jahr zwei Gesandte bezeichnet worden, um ihm zu gratuliren. Da^'ferd" Geschäfte wegen diese Gesandtschaft bisher unterblieben ist, der Anstand aber eine Antwort

die beschlossen, die Gratulation durch den Gardelieutenant in Rom ausrichten zu lassen, wenn

^ ^sandten nicht abreisen wollten, t Man will die Bezahlung aller ausstehenden Pensionen betreiben.

^ Antwort des spanischen Ambassadors auf das an ihn gestellte Begehren, die Pensionen nnd die Anforde-eincn" ^ Obersten und Hanptlcnte des dnmaine'schen Feldzngs zu berichtigen und über den SalztransitNim" Zumuten Bescheid zu geben, wird in den Abschied genominen, damit dem Landschreiber von Lauis die^ bleu Aufträge an den Gnbcrnator zu Moyland crthcilt werden können. Zu Baden will man auch mitz^^""Wschen Ambassador über die Bezahlung der Pensionen verhandeln, x. An die Stadt Zug und die"^kUleinden richten die VI katholischen Orte die Mahnung, zu Vcrmeidnng fernerer MißverständnisseBem "ber das Landschreiberamt zu berichtigen. I». Der Gesandte des Abts von St. Gallen führtüber q Betreff des Ehehandels des Kesselring, über Eingriffe Zürichs in Ehesachen überhaupt, endlich

">c>n bei Kreuzgängcn durch die Stadt. Beschluß: Was die zwei ersten Punkte betrifft, so bleibt

^sci»d" Lncern im Deccmber verflossenen Jahres gefaßten Beschlüsse und wird nicht crmangeln, die

»>:d ^ Tagsazung nach Baden mit angemessenen Instructionen abzufertigen, dem Abt in diesem

ändern Geschäften behülflich zu sein; wegen des dritten Punktes soll der Gesandte an den Abt berichten,

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