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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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August IK0L.

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5VS.

Conferenz der evangelischen und zugewandten Orte.

Aarau. 1K06, 25- August (IS. alt. Kal.).

Staatsarchiv Zürich! Al-Ichlcdbd. IM, S. 177.

Gesandte: Zürich. Kourad Großmann, Burgermeister; Hauptmann Leonhard Holzhalb, des Raths.Hans Rudolf Sager, Schultheiß; Oberst Hans Jakob von Meßbach, des Raths. Glarus. Jostländler, alt-Landammann. Basel. Hieronymus Mäntelin; Sebastian Beck, beide des Raths. Schaff->anse. Alexander Keller, Statthalter; Hans Ulrich Hagenloch, des Raths. Appenzell Außer Rhoden.Mus Gartenhäuser, Landammann. Stadt St. Gallen. Joachim Reutlingcr, Burgermeister; Melchior"di», Stadtschreiber. III Bünde. Hauptmann Hans Lucius Gugelberg, genannt von Moos, Stadtvogtö" Mayenfeld. Mühl Hausen. Simon Andreas Grynäus, des Raths.

Bern hat diese Conferenz ausgeschrieben, um von den evangelischen und zugewandten Orten Rath^"zuholen, wie der von den katholischen Orten gefaßte Beschluß bezüglich des Tauschhandels um Biel ver-mU de,, daraus folgenden schädlichen Conseqnenzeu begegnet werden könnte. Nachdem die bernischensandte» nochmals über dieses Vorgehen der genannten Orte geklagt und erörtert haben, welche schlimmen°3en solche unberechtigten Beschlüsse für beide Parteien in künftigen Fällen haben könnten und daß den ge-bauten Orten ein solcher Beschluß gar nicht zustehe, da sie, als Verbündete des Bischofs, in dieser Sache nichtHier sein können, wird ihnen nach Vergleichung der Instructionen folgender Bescheid ertheilt: Da sich aus' ganzen Verlauf der Sache ergebe, daß dieser Tausch verschiedener Schwierigkeiten wegen nicht wohl auf-bestehen möge, da aber in Folge vorerwähnter Erkanntniß die von Biel mit dem Bischof sich verglichendem Meyer geschworen haben und dieses nicht wohl wieder aufgehoben werden kann, so soll Bern inevangelischen Orte Namen ganz freundlich und ernstlich gebeten werden, zu Erhaltung von Frieden und"azkeit im geliebten Vaterlande und den evangelischen Orten zu Ehren und zu Gefallen diese Sache ans1 beruhen zu lassen. Weil aber Bern sowohl als den andern evangelischen Orten und Zugewandten an»>b eigenmächtigen Abmehrungen und Erkanntnissen der katholischen Orte nicht wenig gelegen sein muß^ ^ ein solches Vorgehen nicht dulden können, so soll eine gemein-eidgenössische Tagsaznng ans den 24./14.

p euiber nach Baden ausgeschrieben werden, auf welcher Bern erklären solle, daß es den auf jüngster Jahr-echuuiig z Badx,, gefaßten Beschluß über Aufhebung des bielischen Tauschhandels für ungültig und kraftlosweil derselbe wider die Bünde und wider alles Völkerrecht sei, da eS ans jenem Tage die Sache gari der Jndicatnr der zwölf Orte unterworfen habe. Gleichzeitig wollen die evangelischen Orte und ihre^wandten von den Gesandten derkatholisch genannten" Orte eine Erklärung begehren, ob sie immer nochhalten, daß ihre Erkanmniß giiltig sein solle, und ob sie in Zukunft in ähnlichen Sache» eben so vor-sici> " gesonnen seien. Wenn man sodann von ihnen vernommen hat, wie sie die Sache ansehen, wird manzu verhalten wissen. - Jedes Ort soll nach Kräften sich bemühen, daß die Münsterthaler beivo» evangelischen Religion verbleiben können und daß Bern die dieser Sache wegen erlittenen Kosten

Mit' vergütet werden. Was endlich die Bcsieglnng des Vertrages anbelangt, welchen die von Biel

^'schof aufgerichtet haben, so soll keines der evangelischen Orte einstweilen denselben besiegeln undleler bis zu Erledigung dieser Sache abgewiesen werden. I». Die Gesandten Schaffhausens ziehen an, es wäre