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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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August 1606.

5S8.

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucer«. 1K0K, 1. August.

Staatsarchiv Lncern. Mg. Abschied« XX». 89ö.

Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß; Jost Pfyffer, Ritter, alt-Schultheiß; Hau^maun Wilhelm Balthasar. Uri. Emanuel Beßler, alt-Landammann; Jakob Buggli, des Raths. Schw?^Rudolf Reding, Ritter, Landammann, Pannerherr; Sebastian Büeler, alt-Landammann. Unterwalde»'Niklaus von Flüe, Landammann, vou Obwalden; Oberst Kaspar Lussi, Ritter, Landammanu, von Nidwalde»-Zug. Hans Jakob Stocker, alt-Ammann; Hauptmann Hans Trinkler, des Raths.

». Den auf lezter Jahrrechnung zu Baden von den katholischen Orten gethanen Ausspruch iiber d>eDifferenzen zwischen dem Bischof von Basel und der Stadt Bern wegen Biel will Bern nicht annehme»'daher die Abhaltung gegenwärtiger Conferenz nöthig wurde. Nach erhaltenem Bericht nun, daß der Bischtsich seither mit Biel gänzlich verglichen habe, wird Folgendes erklärt: Da die Gesandten der katholischeOrte, welche zu Baden den Ausspruch erlassen, nur gemäß Instruction gehandelt und Bern freundlicheidgenössisch ermahnt haben, es möchte gemeiner Eidgenossenschaft zu Ehren und um deren Frieden, R»^und Einigkeit willen dieses sich auch gefallen lassen, weil es doch keine genügende Ursache haben könne,darüber zu beschweren, so könne man nichts Besseres finden, als an diesem Ausspruch festzuhalten undim Geringsten davon abzugehen, indein dabei auf der katholischen Orte Reputation eben so gut gesehen we»^müsse, wie Bern die seine vorschüze; im Fall dann Bern, wie es bereits angedeutet, Gesandte an die kath»^schen Orte zu schiken sich entschließen sollte, um sich darüber zu beklagen, soll ihm kein anderer Bescheidgeben werden. Jenes Ort, bei dem die Gesandten zuerst zusprechen, soll sogleich von dem Inhalt derentrags die andern Orte in Kenntniß sezen, auch fernere Berichte über diese Sache soll jedes Ort dem a»de^mittheilen und seine Gesandten auf künftige Tagsaznng darüber instruire»; sollte später in Betreff des Müns^thals wieder ein Anzug geschehen, so will man am Vertrag von 150S festhalten. Von dieser Resolutionan den Bischof und an die beiden Städte Freiburg und Solothurn, sowie an Appenzell Jnncr-Rhoden sch^liche Mittheilung gemacht. I». Wenn man in Zukunft bei gefährlichen Zeiten über Warnungen, Kundsch»^oder andere geheime Dinge sich zu berathen hat, so soll man den Nnterthancn in den gemeinen Vogteien m^mehr schriftlich mittheilen, sondern das Nöthige mündlich verrichten, weil man die Erfabrung gemachtdaß solches nicht geheim bleibt, e. Oberst Pfyffer von Lucern bittet in seinem und der andern HauptsNamen, welche im dumaine'schen Regiment gedient haben, man möchte den König von Spanien a» ^förderliche Berichtigung der ausstehenden und versprochenen Zahlungen erinnern. Da zugleich auch zweisionen verfallen sind und im Salztransit verdrießliche Stokung eingetreten ist, wird Uri aufgetragen, mitdort befindlichen Ambassador Casale ernstlich darüber zu sprechen. «I. Der neue päpstliche Nuntius Fabrik'Verallo, Bischof zu St. Severo, übergibt sein Creditiv (Breve Papst Pauls V. an die katholischen Orte, ^ 'Id. Junii 1606), erbietet seine Dienste und empfiehlt den Bischof von Basel in dessen Geschäft mitWird mit verbindlichen Versicherungen verdankt.