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März 1000.
sie in ihren Nöthen nicht verlassen. Dabei versehen sich die beiden Städte, daß die Hülfe und Zuschub, so der König vo»Frankreich und Andere aus diesen Nothsall den III Bünden leisten werden, auch ihnen (den beiden Stödten) an ihren Kos>^zu Gutem erschieße und nach Gestalt der Sachen und Anzahl des Kriegsvolkes vertheilt werde. — Diese Erklärung wur^sodann am 15. März (5. alt. Kal.) in Solothurn dem französischen Gesandten eröffnet, der dieselbe aber „eben ring vnd sch^geachtet". Die Angelegenheit berühre uns Eidgenossen viel näher als seinen König, der dennoch allein seiner Bundesgenosseder III Bünde und deren Freiheit und Reputation wegen monatlich 25,000 Kronen an die Kriegskosten beisteure, währetdie beide» Städte nur zwei Fähnlein und monatlich 1000 Kronen contribuiren wollen. Wolle man nicht ein Mehretthun, so halte sich der König bezüglich der 25,000 Kronen auch nicht weiter verpflichtet, sondern werde lediglich erstattetwozu ihn die Vereinung binde. Wenn man gegen Spanien nicht größern Ernst zeige, so werde es je länger je frecherdie Gefahr für Bünden und die Eidgenossen immer größer. Eine Gegenfestung zu bauen sei nicht das rechte Mittel, ^habe der König nicht versprochen, die Erbauungskosten und den Unterhalt für die Besazung zu tragen. Da die Gesandtvon Zürich und Bern in weitere Unterhandlungen sich nicht einlassen konnten und der französische Ambassador versprach, ^Einholung ferneren Berichts die Sache an den König bringen zu wollen, so ließ man es einfältig bei der gethanen Erklär»^bewenden. Die Abgeordneten der III Bünde aber entschlossen sich, znm König nach Frankreich zu reiten, geinäß Befehl ih^Obern. „Also sind die Gsanten beider Stetten Zürich vnd Bern zu Solothurn von den Gsanten der drygen Pündtengescheiden vnd werdent dieselben, wenn der Herr Ambassador sy nit abwendig machet, augentz zu Jr Mt. in Fra»c^verryten, welliches alles den Herren von Basel vnd Schaffhußen zu eineni bericht Inn Eidtgnössischem Verthruwen verwelkwirt." Neben diesem werden die Gesandten von Basel und Schaffhausen ihren Herren weiter zu berichten wissen, wie ^von Zürich und Bern und den III Bünden angesprochen und gebeten worden, in dieser Sache ein getreues eidgenössis^Aufsehen zu haben und auf den Nothsall das Ihrige beizutragen, wie bezüglich des vom Commissär zu Bellenz den Misek^abgeschlagenen freien feilen Kaufs an die drei Länder geschrieben worden ist, wie hinsichtlich des von Frankreich begeh^'Volksausbruches zu bedenken sei, daß die Stadt Sedan, zu deren Belagerung das Volk verwendet werden solle, a»ße>^'Frankreich gelegen und die Einwohner sämmtlich unsere Religionsgcnossen und gute evangelische Leute seien, der Herzog ^Bouillon sich aber nicht mehr in der Stadt befinde, so daß die Strafe, welche ihn treffe» sollte, lediglich die armen Leute träi^
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' Conserenz der VII katholischen Orte.
Lucern. 1K06, 18 April.
Staatsarchiv Lucern. Lucerner Abschiede II. 7l.
Gesandte: Lucern. Ludwig Schiirpf, Ritter, Schultheiß; Jost Pfyffer, Ritter, alt-Schultheiß; ^delin Pfyffer, Statthalter; Hauptmann WaltherAinrhyn, Ritter, des Raths. Uri. Walther Jmhof,Landaimnann; Peter Gisler, Ritter, alt-Laudammann. Schwyz. Sebastian Büeler, Landammann; Balthai^Kyd, Ritter, Sekelmeister und des Raths. Unterwalde n. Hauptmann Jmfeld, Sekelmeister und ^Raths, von Obwalden; Niklaus Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Hans Jakob St»^alt-Ammann; Hauptmann Ulrich Hegglin, des Raths. Freiburg. Johann Python, Sekelmeister und ^Raths. Solothurn. Hans Jakob von Staal, Ritter, Penner und des Raths.
». Des Biindner Handels und anderer wichtiger Geschäfte wegen hat Zürich eine allgemeine Tagsa^auf den 7. Mai nach Baden ausgeschrieben. Man wünscht sich nun besonders in Betreff des ersten P""über eine gleichförmige Instruction zu verständigen, indeß zeigt sich bald, daß eine Verständigung derM"^nicht erhältlich ist; denn Uri, Unterwalden und Zug erklären, daß sie die ausgeschriebene Tagsazung fürBündnerhandel weder nöthig noch erfolgreich halten, daß sie während dieser Zeit ihre ordentlichen Lands^