März 1000.
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^ Zu thu» sei. «. Über das, was der Landvogt zu Frauenfeld in Betreff derer von Wcinfelden, und derLiuidvogt von Sargans in Betreff dieser Vogtei vorgebracht hat, soll jedes Ort seine Gesandten auf nächsteTagsazung zu Baden instruiren. «R Da der neue savoy'sche Ainbassador, Freiherr de Billette, mit zweiPensionen angekommen ist, so soll man ihn darum angehen, das Geld, wie es vorliegt, unverzüglich und°h"e Umwechslung abzuliefern, v. Die Gesandten von Freiburg bringen vor, daß im lezten Abschied vonBaden ein Jrrthum sich finde hinsichtlich ihres Votums im Biindnerhandel, indem sie nicht mit den prote-stircnden Orten dazu gestimmt haben, daß eine Besazung in's Veltlin gegen die neue Festung gelegt werde,"''d daß die darüber nach Lucern geschikte besiegelte Protestation Freiburgs (vom 6. Februar) sie genügend^antworte. Wird als befriedigend in den Abschied genommen, t Lucern verliest die Copie eines drohendenSchreibens, welches Bern an Bischof und Landrath von Wallis wegen Vollziehung des Abschieds von Bisplassen hat. Nachdem man das mit Verwunderung vernommen hat, wird beschlossen, von Bischof und Land-rath Bericht einzuholen, was sie an Bern geantwortet haben und wie die Sache sich verhalte, und ihnen wie5üher Trost zuzusprechen. Eine Abschrift fraglichen Schreibens wird in den Abschied genommen. Uri undFreiburg sollen ihre Kundschastaufahme im Wallis fortsezen; was sie erfahren, darüber soll auf einer Tagsazung^r mit Wallis verbündeten Orte weiter verhandelt werden und ebenso, was an Bern zu antworten und was^ französischen Ainbassador darüber mitzntheilen sei. Solothurn wird von dieser Sache schriftlich Kenntnißgegeben. Die Gesandten von Appenzell und des Abts von St. Gallen erkläre», daß ihre Obern, obschon mit^°llis nicht verbündet, dennoch in allen vorfallenden Nöthen zu den katholischen Orten halten werden. Diev°» Lucern, Uri und Freiburg dieses Handels wegen gehabten Kosten, sowie die Besoldung der Beamten,welche in der Sache gearbeitet haben, sollen nach einem frühern Beschlüsse gemeinsam bezahlt werden.
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Conferenz der IV evangelischen Städte.
Aarau. 1606, 1Z. März (3. alt. Kal.).
KantoiiSarchi» Basel. Eidg. Adschi-de >1« änno UiV0.
förmlicher Abschied dieser Conferenz findet sich nicht vor, scheint auch nicht angesertiget worden zu sein, dagegenföchlj Schriststiike, die sich aus die Verhandlungen derselben beziehen und aus denen ersichtlich ist, daß leztere Haupt-^ Angelegenheiten der III Bünde betrafen. Die dießfalls von Zürich und Bern abgegebene Erklärung ging da-c», . ^ Ahnen und den III Bünden scheine nicht rathsam noch thunlich, wegen der neuen Festung einen offenen Kriegman sich dadurch eine schwere, unerträgliche Last auf den Hals laden und die Ruhe des gemeinen Vater-ihrx "örtlich betrüben würde, man müsse diestsalls bessere Gelegenheit abwarten. 2. Wenn die III Bünde zu Dekungdam, Manzen Volk dahin legen und die beiden Städte (Zürich und Bern) um Hülfe ersuchen würden, so wollen sie als-Vas Bündnist dazu sie nicht verpflichte, jede ein Fähnlein von 3()l) Mann dahin verordnen und für jedes
monatlich 500 Kronen zu dem Unterhalt beitragen, jedoch unter dem Gedinge, „das man dann darnebent ihnen
""d das.
'vo das überig gelt, so zu gebürender Vnderhaltung jedes Vendlins manglet, gwüß vnd unfehlbar zefinden syn werde",man beförderlich aus Errichtung einer Gegensestnng an geeigneter Stelle Bedacht nehme, damit die in die Länge
»»»>! 'r'^ Besazung so bald als möglich zurükgezogen werden könne. 3. Sollte es sich begeben, daß die III Blinde weiterso und ohne Anlaß und wider Billigkeit von Mailand her an Land und Leuten angegriffen und beschädiget würden,
^ ihnen alsdann Zürich und Bern bundesgemäß und nach Gestalt der Sache» mit Leib und Gut zuspringen und