Druckschrift 
5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
772
Einzelbild herunterladen
 

772

Februar 1606.

laden und die Ruhe des gemeinen Vaterlandes gefährden würde und wohl noch andere bessere Gelegenheitzur Wegräumung dieser Festung sich zeigen wird. 2. Wenn die III Bünde auch jezt noch für nöthig hielte"'zu ihrer Sicherheit und gegen einen plözlicheu Überfall die Glänzen mit Truppen zu besezen, und, we""Räthe und Gemeinden der III Bünde noch immer für wünschenswerth halten sollten, daß gemäß dein """ihren Gesandten lezter Tage zu Zürich und Bern gehaltenen Vortrage jede der beiden Städte (wiewohlgern sähe, daß Glarus, als ebenso verbündet, auch dazu beigezogen würde) eine Anzahl Volk oder ein Fäh"'chen hinschike, um die Bündner in besserer Ordnung zu halten und zu Schirm und Sicherstellung ihresbiets, nicht aber um in das Herzogthum Moyland einzufallen, so werden die beiden Städte das den 1^Bünden nicht abschlagen, jedoch dergestalt, daß der König von Frankreich oder die Herrschaft Venedig,dabei vorzüglich interessirt, diese Truppen besolden, weil kraft der Bünde die beiden Städte dazu nicht ver-pflichtet sind, so daß sie weder Kosten noch Schaden davon haben. Diesen Punkt nehmen die Gesandte"Berns, weil dazu nicht bevollmächtigt, in den Abschied; seinen Entschluß soll es Zürich möglichst bald >">t'theilen. 3. Inzwischen will man erwarten, wozu sich Räthe und Gemeinden gemeiner III Bünde bezüglichdes im verflossenen Januar von der Tagsazung zu Baden gefaßten Beschlusses entschließen und wasfernere Meinung sei. Hiervon soll Zürich beförderlichst in Kenntniß gesezt werden, damit es sich wegenschreibung einer gemein-eidgenössischen Tagleistung oder sonst nach Gestalt der Sache zu verhalte» weiß. ^In gleicher Weise, wie Zürich und Bern schon zu wiederholten Malen sich erklärt haben, daß sie, wenn ^III Bünde weiter angefochten und wider Verhosfen und ohne Anlaß von Moyland an Land und Leuten a"g^griffen und beschädigt würden, denselben kraft der Bünde nach Vermögen beistehen und sie in ihren Nöthe"nicht verlassen werden, erneuern sie dieses aufrechte ehrliche Anerbieten, diese Zusicherung auch jezt.Beschluß dieses Abschieds stellt der französische Ambassador das Begehren, die beiden Städte sollen sichmehr ohne fernern Verzug erklären, was jede Stadt zu Erhaltung der Besazung contribuiren und was s^'wenn es zu einem offenen Krieg käme und die III Bünde von Moyland angefallen würden, thun und geben wol^-Was darüber gerathschlaget worden, weiß jeder Gesandte seinen Obern mündlich zu berichten. Sodannauf Gefallen hin der Obrigkeiten eine andere Zusammenkunft auf Mittwoch den 26. Februar (alt. Kol.)Aarau angesezt, um die Meinungen über diese zwei Punkte zusammenzutragen und im Fall der Vereinbar"^von da aus nach Solothurn zum französischen Ambassador zu reiten, um ihn davon in Kenntniß zu sezcnseine endliche Erklärung im Namen des Königs darüber zu vernehmen. Inzwischen soll jede Stadt der ande^ihren Entschluß mittheilen, damit man bei der Zusammenkunft um so eher sich vereinbaren kann.

Der auf den 26. Februar angesezte Tag wurde dann aus den 2. März verschoben und dazu auch Basel und Schasshausengeladen. Zuschrift Zürichs an Basel vom IS. Februar »lt. Kal. im Basler Kantonsarchiv, cidg, Abschiede äo ^Vnna 1666.

Tagsazung der XII mit Frankreich verbündeten Orte.

Solothurn. 1KV6, 27. Isevruar (Montag nach Oculi).

Staatsarchiv Lncern, Allg. Abschiede Uli». 77g. jiantonsarchi» Schaffbanse».

Gesandte: Bern. Albrecht Manuel, Schultheiß; David Tscharner des Raths. Lucern. Ludwig Sch>"'^Ritter, Schultheiß; Jost Pfyffer, Ritter, alt-Schnltheiß. Uri. Johann Schmid, Sekelmeister; kl.