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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Januar I k-tli,.

u. Thurgau). I. Der französische Ambassador, Herr von Cauinartin, eröffnet nach Vernicldung der woh^wollenden Gesinnungen des Königs, es werde geklagt, daß französische Unterthanen die neulich in B»rg»^vorgekommene Plünderung verübt haben; die Sache sei aber dahin zu berichtigen, daß Einer aus derschaft Burgund einer Privatansprache wegen dieses gethan) daß übrigens der König sogleich strenge Untersuchtdarüber eingeleitet und dem Parlament der Grafschaft davon Anzeige gemacht habe; dessen ungeachtet sei e>"französischer Kaufmann verhaftet und mit Arrest belegt worden, was den König erzürnt habe und ihn Z"andern Maßregeln veranlassen dürfte. Wird in den Abschied genommen in der Meinung, daß die Obrigkeitsich mit dieser Rechtfertigung ohne Zweifel begnügen und Alles aufbieten werden, allfällige Folgen zu thüten, in. Derselbe berichtet ferner, er habe, wie seine Vorgänger, vom König den bestimmten Auflrag-Alles anzuwenden, damit Friede, Ruhe und Einigkeit in der Eidgenossenschaft erhalten bleibe; nun verliehter, daß Andere Uneinigkeit und gegenseitige Erbitterung zu pflanzen suchen, daher er sich ernstlich angelegtsein lassen werde, dem Übel vorzubeugen und seiner Pflicht Genüge zu leisten. Wird zu Händen des>'^verbindlich verdankt. Ii. Zürich führt Beschwerde, der spanische Ambassador habe auf lezter Conferenzkatholischen Orte zu Lucern in seinem Vortrage äußern lassen, die Städte Zürich, Bern, Basel und Sch^Hausen seien der katholischen Orte größte Feinde, vor denen sie sich am allermeisten zu fürchten und zu wahr^haben, und habe ihnen Hülfe und Beistand wider dieselben anerboten. Durch solche Aufreizungen werde ^wirrung bezwekt und es sei daher wohl zu erwägen, ob solche Leute zu dulden seien. Den evangelischengeschehe damit Unrecht, indem sie stets auf nichts mehr bedacht gewesen, als Einigkeit und brüderlicheunter den Eidgenossen zu erhalten. Dabei beklagen sie sich, es sei schon zum zweiten Mal spanischem KriegsVolk der Durchzug durch eidgenössisches Gebiet bewilligt worden; da nun aber dort, wo es durchpassirt si''Zürich und Bern ebenso gut wie die V Orte zu befehlen haben, so erachten sie, daß darüber eine gemeinstBerathung hätte stattfinden sollen und daß nicht einige Orte die andern ausschließen und eigenmächtig verfügtSchultheiß Schürpf antwortet im Namen der katholischen Orte, es sei wahr, daß ein Bevollmächtigterspanischen Ambassadors auf einer Tagsazung zu Lucern einen ziemlich scharfen Vortrag, den man vonnicht erwartet, abgelesen habe; die evangelischen Orte sollen aber überzeugt sein, daß die katholischendarüber großes Mißfallen empfunden und den Ambassador ermahnt haben, in Zukunft seine Vorträge bessi^zu moderiren, auch haben sie nichts davon in den Abschied genommen, sondern gemeinsam verlangt, daß ^vergessen und mit ewigem Stillschweigen begraben werde; daher könne auch jener, weicheres ausgebracht ha^'nicht als ein friedliebender Mensch betrachtet werden und man würde ihnen einen großen Dienst erzeigt'wenn man ihn nennen würde. Den Durchzug des spanischen Kriegsvolks betreffend, so seien schon, bevormit dem Haus Moyland in ein Bündniß getreten sei, von und nach den Niederlanden Truppen durchgeM^und in das Bündniß von 1587 sei ein eigener Artikel über den Dnrchpaß aufgenommen worden; zu mehrc^Sicherheit dürfen aber diese Truppen nur in kleinen Abtheilungen und nur mit dem Seitengewehr durchsschiren, so daß Niemand Furcht vor ihnen zu haben brauche; übrigens sei vor dem Durchzug an ZürichBern schriftliche Mittheilung gemacht worden; weil sie darauf nicht geantwortet, habe man angenommen, ^sie nichts dagegen haben; der Vorfall wäre übrigens wahrscheinlich nicht einmal beachtet worden, wennJemand aufgestachelt hätte. Der Bürgermeister von Zürich erklärt nun, sein Anzug sei in bester Abs>^und nach altem eidgenössischem Brauch geschehen, gemäß welchem Jeder dem Andern zu offenbaren habe,er gegen jhn auf dem Herze» trage, damit nicht durch Schweigen größeres Unheil erfolge. «. Ans die flehet