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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Januar 1K06. 7fi9

so werde der Gubernator ohne Zweifel sie gutheißen; sollte das aber nicht der Fall sein, so möchte manherzigen, wie diese Fürsten der Freiheit der Biindner nachsezen, in welcher steten Gefahr vor einem Überfall^ leben müssen und wie selbst ihren Nachbaren Gefahr drohe; Veltlin und Eleven seien es einzig, wodurchdirecte Verbindung der dem Haus Österreich zustehenden Länder verhindert werde; Niemanden sei unbe-^t, wozu diese Festung erbaut worden, denn wenn die Sache wirklich vollzogen werden sollte, so würden"lle Länder und Provinzen deö Hauses Österreich zusammen hängen und es möchte dann leicht ihnen sowohl"ls dein Eidgenossen der Paß nach Italien gesperrt werden. Sie bitten daher um gebührende Erledigung der"gelegenheit. Nachdem der an den spanischen Ambassador abgeordnete Ausschuß, um zu erfahre», welche"ttvort der Gubernator auf die vorgeschlagene Moderation gegeben habe, referirt hat, daß der GubernatorAmbassador lachend geantwortet habe, er kenne die Bündner wohl, sie seien ein wankelmüthiges Volk; er^ der Kapitulation keine Änderung machen.lassen, es sei auch nicht möglich, die vorgeschlagenen Artikeldie Capitulation aufzunehmen; die Festung sei zum Schnz und Schirm des Herzogthnms Mayland nöthig;^"» habe die Bündner vor Aufrichtung der Vereinung mit Venedig gewarnt; selbe seien zwar als ein freiesbefugt, Bündnisse abzuschließen, dürfen aber dabei der frühern nicht vergessen und müssen sich alle darausfolgenden Unannehmlichkeiten selbst zuschreiben; er werde übrigens gute Nachbarschaft gegen sie halten,^ da man aus dieser Antwort ersehen hat, daß gütliche Mittel, die Festung wegzubringen, erfolglos seien,^egen bedenklich findet, Tätlichkeiten anzufangen, so werden die Biindner angefragt, ob sie sich zufrieden^ben würden, wenn der Gubernator eine zuverlässige Versicherung ausstelle, daß aus dieser Festung den^ undnern keine Beleidigung weder wegen Eleven und Veltlin noch sonst widerfahren werde. Hierauf antworten'"Biindner Gesandten, bisher sei der gemeine Mann mit der Hoffnung hingehalten worden, man werde"tel suchen, wie man der Festung entladen werde; wenn nun dieses übergangen und andere Mittel vorge-^n würden, so möchte das nicht allein nichts nüzen, sondern viel mehr Erbitterung verursachen und ein^oßes Feuer anzünden; deßhalb müssen sie rund erklären, daß, wenn man die vorgeschlagenen Artikel nicht" bie Capitulation aufnehme und nicht Sicherheit gebe, daß die Festung wegkomme, man sich der Sache nicht'er anzunehmen brauche; die Biindner wollen zwar keinen Krieg anfangen, jedoch ihre Pässe und Gränzen? ° verwahren, daß sie nicht Tag und Nacht in Gefahr für Leib und Leben, Hab und Gut sein müssen, und' v>enn ihnen eine Beleidigung oder ein Angriff, wozu sie keine Ursache geben werden, begegnen sollte, sie> gebührend vertheidigen können. Zürich, Bern, Basel, Freiburg, Solothurn und Schaffhausen haben Auf-bieser Sache also zu handeln, damit der König von Frankreich nicht beleidiget werde; sie finden denichluß der Bündner nicht unrecht, indem es nicht rathsam sei, gegen einen Feind, der gewaffnet vor derund"^ Wehre zu bleiben. Andere dagegen glauben, eben dieses sei die Lokung, Krieg, Jammer

Elend in Bünden anzufangen und in die ganze Eidgenossenschaft zu verbreiten, denn es sei unmöglich,° Kricgsvolk, das sich ans so geringe Entfernung gegenüberstehe, nicht Unfug anfange; sie wollen daher"r dazu rathen, noch davon abwehren und es in den Abschied nehmen. Darauf wird einstimmig beschlossen,Resolution in den Abschied zu nehmen und einstweilen die Capitulation eingestellt bleiben zulassen; jedesdxx Entschluß darüber schriftlich an Zürich mittheilen, damit es seiner Klugheit gemäß weiter in

»ist handle und nöthigenfalls eine andere Tagsazung ausschreibe. Das Gesuch Zürichs um FensterGr, ^ Dtte Wappen in das Bogenschüzenhaus daselbst, indem die bisherigen durch Alter und Wetter zuu»de gegangen seien, wird in den Abschied genommen. I». (S. u. Baden). I. (S. u. Sargans). It.. (S.

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