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Januar 1K06.
Gerechtigkeiten berauben, und werden es selbst auf das Äußerste ankommen lassen; sie rufen daher ihreund Bundesgenossen um Hülfe, Recht und Schuz an. Die Gesandten von Bern erklären, daß sie sich in eineweitere Disputation über das Tauschlibell, das authentisch ausgemacht und gehörig besiegelt sei, nicht einlassenkönnen und bei den schon auf zwei Tagsazuugen abgegebenen Erklärungen verbleiben; das Libell selbst ge^übrigens Anleitung, wie und durch wen allfällige Anstände berichtiget werden sollen; die von Biel seien be>den Verhandlungen in Bern anwesend gewesen und haben dort nichts eingewendet, daher nun Bern nichtsihnen sondern nur mit dem Bischof zu schaffen habe; Bern verlange endliche Bollziehung des Tausches u»dwolle erwarten, wer es mit Gewalt oder Recht davon treiben wolle. — Nach Verlesung aller bezüglichen Äc'tenstüke wird Folgendes erkannt: Die Differenzen zwischen dem Bischof und der Stadt Bern über das Taus^'libell lassen sich wohl ausgleichen und in dieser Hinsicht könne das Libell wohl in Kraft verbleiben, nicht ab^in Betreff derer von Biel, die früher die Freiheit besessen, bei Kriegszügen das Ergnel aufzumahnen, Z"mustern und die Pannerleute zu beeidigen, welche Freiheit ihnen nun weggenommen und durch die Stadt M"dem Bischof übertragen worden sei; das können die von Biel nie zugeben. Bern nehme an, daß, weil dievon Biel dieser Verhandlung sich nicht widersezt haben und weil der Tanschvertrag von den Orten besiegtworden sei, daran nichts mehr geändert werden dürfe; das verhalte sich jedoch nicht so, denn Bern habeallen Verhandlungen denen von Biel stets versprochen, ihre Freiheiten und Gerechtigkeiten nicht allein zu ^halten, sondern selbe noch zu mehren, und darum haben die von Biel sich nicht widersezt, darum auchdie zehn Orte iin Vertrauen auf diese wiederholten Versprechen den Vertrag besiegelt und auch FreiburgSolothurn dazu vermocht; da nun aber denen von Biel troz wiederholtem Anhalten keine Bestätigung ih^Freiheiten und Privilegien erfolgen wolle, werden sie genöthigct, der Sache weiter nachzusezen, und die EidgeNossen um Hülfe, Rath und Recht anzusuchen. Demnach sei nöthig, daß Bern eine Änderung des Vertragszulasse, welche laut der Bünde niemand Anderin als den XII Orten zustehe; denn der Artikel des Libe^könne hier noch keine Anwendung finden, weil die Sache noch unausgemacht sei und erst in Kraft trete, we»"beiderseits die Übergabe erfolgt sein werde; und da nun das Werk noch nicht so weit gediehen und imw^noch die Hauptpunkte streitig seien, so gebühre Niemanden billiger darin zu tractiren, als denen, welche ^bisher gethan und welchen die Bünde dazu das Recht geben. — In diesem Sinne nun wird an Bernschrieben (20. Januar), mit der Mahnung, es möchte so bald als möglich entsprechende Antwort ansenden und sich von allgemeinen eidgenössischen Bräuchen, Verträgen und Verkommnissen nicht entfernen. «I- ^lezter Tagsazung war ein Verkommniß zwischen der Stadt Zug und den Gemeinden abgeschlossen und in Sch"^ausgefertigt worden. Nun begehren die Gemeinden eine pergamentene Urkunde darüber, die Stadt dageg^behauptet, sie habe den Spruch nur all Interim bis zu künftigem Mai angenommen und es sei daher iib^flüssig, ein Instrument darüber aufzurichten. Wird in den Abschied genommen. «. (S. n. bern-freib»^'Vogt, überh.). t Abgeordnete der III Bünde bringen vor: Ihre Obern haben die auf lezter Tagsazung ^gefaßte Moderation der Capitulation mit Mayland erhalten und dankbar aufgenommen, weil sie daraus ^Eidgenossen Sorge für Erhaltung ihres Wohlstands ersehen, ihr Beschluß darüber sei bereits an Zürichgetheilt worden; gegenwärtig seien sie beauftragt zu erklären, daß die Bündner die Capitulation annehmen"^besiegeln werden, wenn in derselben der Vertrag von 1531 und die Bündnisse mit Frankreich und Ve»^ausdrüklich einverleibt werden und wenn sie die bestimmte Versicherung erhalten, daß auf einen gewissen Ter»""die Schleifung der Festung erfolge. Da diese Punkte ganz billig und zu Erhaltung ihrer Ehre uncrläß^
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