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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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761
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October 1605. 7l»1

^er nichts destoweniger zu einem Erfolg versprechenden Mittel die Hand bieten würden. Darauf nun wirdGlosse», die vorgeschlagene Moderation des 1. Artikels unverzüglich den Bündnern mitzutheilen und sie zur"uahine derselben ernstlich zu ermahnen, sodann, wenn sie Zürich eine entsprechende Antwort überschikt haben^den, dnrch Vermittlung des spanischen Ambassadors den Gnbernator in Mayland um Gutheißung derselben^suchen und endlich durch Abordnung von Gesandten und Anhalten um Niederreißung dev. Festung so, wie^ der Jahrrechnung beschlossen worden, vorzugehen; sollte das Eine oder Andere nicht geschehen, so müsse manden lieben Gott walten lassen. Die V Orte erklären zwar Alles redlich leisten zu wollen, was treuen' genossen zustehe, können aber nicht thunlich finden, daß etwas Thätliches begonnen und dadurch das Vater-" in Gefahr gebracht werde. Schließlich wird der spanische Ambassador um Verwendung beim Gnbernator^"cht, daß den Eidgenossen zu lieb während der Unterhandlungen an der Festung nicht weiter gebaut werde.' (S. u. Lnggarus). e. Der Beschluß, daß ans den Tagsazungen, außer den Jahrrechnungen, keine Strei-g ktteu der Unterthanen vorgenommen werden sollen, wird neuerdings bestätiget. «I Philipp Schäppelin und"ithciscw Widenkeller eröffnen als Abgeordnete des Bischofs und des Domcapitels von Basel, daß sie betreffsergab? der Stadt Biel an Bern einen Entscheid erwarten und daß, weil über einen der Hauptpunkte sich^ g ande erhoben haben und Biel vielfache Hindernisse vorschüze, warum es das Libell nicht besiegeln wolle,^ Bischof nicht thunlich finde, vor dieser Besieglung die Stadt in andere Hände zu übergeben. Bern er-rrt, der Handel sei bereits so ausgemacht und mit der XII Orte Siegeln bekräftiget, daß es sich höchlichundere, wie noch ein Aufschub verlangt werden könne; Bern habe mit Biel nichts zu verhandeln und^arte, daß ihm übergeben werde, was versprochen worden sei. Nachdem man nun noch die Abgeordnetens vorbeschieden, und dessen in Schrift verfaßtes Beschwerdcmemorial verlesen und ziemlich erheblich ge-^ hat, wird beschlossen, eine Abschrift desselben, dem Bischof und jedem Orte mitzutheilen und dann aus. ' Januar eine besondere Tagsaznng über diesen Handel zu Baden abzuhalten, ans welche der Bischof^hl, als die beiden Städte Bern und Biel Gesandte mit hinlänglichen Vollmachten senden sollen, v. (S.' ^hurgau). I. Schultheiß Pfysfer bittet um Fenster mit der Orte Wappen in das neue Rathhaus zu^ Wird in den Abschied genommen in Erwartung, daß alle Obrigkeiten gern entsprechen werden, (S.bern-frejb. Vogt, überh.). I». (S. u. Lauis). I. (S. u. Lnggarus). Ii,. (S. u. Thurgau). I. LucernMaßregeln zu treffen, damit die groben Geldsorten nicht also eingeschmolzen werden, besonders^ ^ ^ Zürich gemäß seiner Erfahrung das Angemessene verordnen. Wird in den Abschied genommen. i>». (S.. ""3garus). >». sS. u. Nheinthal). «». Abgeordnete der Stadt Zug führen vor den Gesandten der VIIt-j Orte Beschwerde, daß die äußern Gemeinden gegen das zu Lucern errichtete Libell handeln und

' > neue Händel suchen; sie verlangen, daß diese gemäß Libell bestraft werden und daß man die von der>u einigen Punkten anders bedenke. Dagegen behaupten die Abgeordneten der äußern Gemeinden, daß^ 5st, sondern die von der Stadt an diesen neuen Zwistigkeiten schuld seien, weßwegen selbe ihnen billiger'st die Kosten vergüten sollen. Ans den Vorträgen beider Parteien ergibt sich, daß die Differenzen vor-Punkten bestehen: 1. Beide beanspruchen das Ernennnngsrecht des Landschreibers. 2. Die von^ ' uußeri, Gemeinden halten bei Abmehrungen so zusammen, daß in Zukunft Keiner von der Stadt, wennz ^ tauglich wäre, zu einem Amt gelangen kann, wenn die Gemeinden ihn nicht leiden mögen.

^ U' Gemeinden behaupten, daß sie zwei Theile seien, die Stadt aber nur ein Theil. -I. Deßhalb begehren^°u der Stadt, daß ausgeschieden werde, was jede Partei zu besezen und zu regieren habe. Darüber

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