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October 1KV5.
wie er endlich hoffe, die Güte Gottes werde Alles nach seinein heiligen Willen lenken »nd das Unglük,daraus entspringen möchte, auf jene fallen lassen, welche an Allem die Schuld tragen. Da man nicht v°rAnhörung des spanischen Ambassadors Casale in der Sache fürfahren will, wird diesem Audienz ertheilt. ^bringt vor, der Graf von Fuentes habe auf die Kunde, daß die III Bünde ungeachtet der langen Nächstdes Königs wieder Neuerungen versuchen, ihn in aller Eile abgefertigt, um den Eidgenossen anzuzeigen, ^aus dem Thun und Lassen der Bündner nunmehr klar hervorgehe, daß weder die Sanftmuth des Königs,die Freundlichkeit des Grafen, noch die Nüksicht auf die Eidgenossen bei denselben etwas wirke, daß sie viel'mehr jenen Gehör leihen, welche ihren gemeinen Wohlstand zu zerstören suchen, daß daher der Graf sich au^nicht für verpflichtet halte, zu vollziehen, wozu er bereit gewesen sei, und daß er aus dem Benehmen ^Bündner Ursache genug gehabt habe, mit dem Bau der Festung fortzufahren und selbe mit Munition zu vel'sehen; da es nun den III Bünden nicht'habe belieben wollen, die Capitnlation zu ratificiren, so werde ^König auch nicht viel darnach fragen, übrigens nicht unterlassen, gegen sie die gewöhnliche gute Nachbarsch^zu erzeigen, so lange sie dieselbe nicht verscherzen; es werden aber die Eidgenossen ohne Zweifel berüksichtig^'daß jeder Fürst gegen die sich schüzen müsse, welche sich unnachbarlich erzeigen; von der Festung aus wer^Niemanden Leides zugefügt als jenen, welche zuvor Beleidignngen sich erlauben; die Eidgenossen sollen ve>'°sichert sein, daß diese und alle andern Festungen, welche in des Königs Gewalt sind, stets zu ihrem Vorthsund zum Schnz und Schirm seiner guten Freunde und Nachbarn dienen sollen. Nach Anhörung diesersprechenden Meinungen beider Könige und in Berüksichtignng, daß den Eidgenossen daran gelegen sein M»i!'beide in Huld und Gunst zu erhalten, findet man dringend nöthig, über diesen Handel einen wohlüberlegtBeschluß zu fassen. Einige Gesandte stellen dar, daß der erste Artikel der Capitnlation mit Moyland et>v^moderirt und die altern Bündnisse und Verträge in'sgemcin darin vorbehalten werden müssen, indem durchden Vertrag von 1531 die Bündner das Veltlin und Eleven besizen, andere wollen an dem auf lezterrechnung gefaßten Beschlüsse festhalten, Freiburg und Solothurn endlich erklären sich bereit, den Eidgenossezu Ehren und Gefallen annehmbare Mittel ausfinden zu helfen, vbschon sie mit den Bündnern in keiner 2t'einung stehen, möchten aber den König von Frankreich keineswegs beleidigen. Demnach wird ein Anssch^bezeichnet, um eine Modification des genannten Artikels zu berathen; es soll dieses aber nur confidentiell ^schehen und mit Vorbehalt der Instructionen jedes Ortes. — Der sodann vorgelegte Entwurf des fragliche1. Artikels lautet: „Und weil dann vorkommen könnte, daß einige Fürsten und Potentaten, zuwider dem Si»"der Verträge und Capitulationen und unter dem Schein, Kriegsvolk durch das Gebiet der III Bünde zieh^'zu lassen, dasselbe wider das Herzogthnm Mayland gebrauchen möchten, deßwegen erklären die Gemeinde»III Bünde, daß sie keinem Kriegsvolk den Durchpaß durch ihr Land nach Italien Wider das Herzogtly^Mayland gestatten, sondern daß sie dieses nach all' ihren Kräften wehren werden; sie behalten sich aber hie^vor die Vereinung und das Bündniß mit dem König von Frankreich, ihrem Bundesgenossen, und die eidg^nössischen Bünde und Verträge." — Der französische Ambassador erklärt sich nach Änderung einiger Wortedieser Fassung einverstanden und erwartet, daß sein König zu Erhaltung der Ruhe und Einigkeit in dergenossenschaft wohl etwas nachgeben werde. Der spanische Ambassador dagegen kann ohne Borwissen ^Grafen von Fuentes von seiner Erklärung nicht abgehen und wünscht, den moderirten Artikel diesem mitZ^theilen. Die V katholischen Orte erklären bei nochmaliger Berathung, daß sie weiter als ihre Jnstrnctl^laute, nicht gehen wollen, daß sie auch keine Tagsazung dieses Handels wegen mehr besuchen werden, daß