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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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75«

September 1K05.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnhciten:

Bern-freili. Vogt, iibcrh. «, >». Art. 54, 55.

Vogtei Grandson. >», «>> Art. 534- 636.

Bogtei Murten. Art. 775.

373.

1 «V5, 7. September (28. August alt. Kal.).

Staatsarchiv Genf.

Zürich tritt dem am 8. Mai 1579 zwischen dein König von Frankreich und den Städten Bern undthnrn zu Beschirmung Genfs abgeschlossenen Übereinkommen bei. Beilage 1!).

37«.

Konferenz der V katholischen Orte.

Lucern 1605, 17. und 18. Actover.

Staatsarchiv Lucern. Lucerner Abschiede II. 52, und Sammlung der nicht gebundenen Abschiede.

Gesandte: Lucern. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schürpf, Ritter, alt-Schnltheiß; LeoP^Feer, Pannerherr; Hanptmann Walther Amrhhn, Ritter; Jakob Sonnenberg, Ritter, alle des Raths,Walther Jmhof, Ritter, alt-Landammann; Peter Gislcr, Ritter, alt-Landammann. Schwhz. Sebast^Bücler, Landammann; Rudolf Reding, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden.Jmfcld, Landaminann, von Obwalden; Niklans Leu, Ritter, Landamman, von Nidwalden. Zug. Ko»r^Zurlauben, Stadtschreiber; Hauptmann Hans Trinkler, des Raths.

». In Betreff des Besuchs der von Zürich ans den 23. Octobcr ausgeschriebenen Tagsaznng verstärsich Lucern, Schwhz, Unterwalden und Zug dahin: Obschon man wegen des Benehmens der Bündner, ^bisher keinen Rath haben befolgen wollen, hinlänglich Ursache gehabt hätte, diese Tagsaznng nicht zu besuchso soll man dennoch in Äerüksichtigung des Baterlandes Wohlfahrt und um den Bündnern zur Ruhe zu ^helfen, sie besuchen und die zwei zu Baden bcrathenen Schreiben an den König von Frankreich und an ^Herrschaft Benedig abgehen lassen. Mit den Gesandten der IV Städte soll man sich vereinbaren nnd ^stimmig mit allem Ernst die Bündncr dahin zu vermögen suchen, daß sie dem badischen Jahrrechnungs-^schied ohne Vorbehalt nachkommen, um so mehr, weil sonst alle Verhandlungen mit Mayland nuzlos^"'Man soll den Bündnern die Gefahr und den Jammer vorstellen, die der ganzen Eidgenossenschaft daraus^wachsen könnten, und ihnen erklären, daß dieses die lezte Resolution sei und daß man fürderhin sich digSache nicht mehr annehmen, noch eine Tagsaznng deßwegen besuchen werde. .Uri nimmt das in den Absch'I». Im Anstände zwischen Obwalden und Ridwalden über den Besuch der Jahrrcchnnng zu Baden, nanicill'wegen der Geschenke, die unter die Gesandten der die gemeinen Vogteien regierenden Orte vertheilt tverd^'wird erkannt, es soll bei der alten Ordnung verbleiben, gemäß welcher die Orte, welche zwei Gesandte sch^zwei Theile, die andern nur einen Theil erhalten; Ob- und Nidwalden sollen sich mit einander zu verständigsuchen; sonst will man sie laut ihrer Verträge zu beiden Seiten beisizen lassen, v. (S. u. ThurZ^