September 1K05. 755
^sts sei„xn Amtleuten und Unterthanen auf beruischem Gebiete nicht gestattet werde, ferner daß die von Mil-Zu „Wulliengo" (Villengeaux) ein Wildschwein gefangen haben und die „Leidam" oder Rechtsame nichtZahlen wollen. Bern nimmt das aä rckcrcnäum. T. Auf die wiederholte Beschwerde Freiburgs, daß zu Oronu»ncr »och der Zoll gefordert werde, erwidert Bern, es habe bereits dem Amtmann den Befehl für dessenSchaffung zugehen lassen. ». Die Beschwerde Freiburgs über den seinen Angehörigen zu Chatel St. Denysgeforderten Zoll zu Vivis, sowie das Begehren Berns um Aufhebung der Zollsteigernng zu St. Martin° Vaux, Freiburg und an der Sense werden gegenseitig in den Abschied genommen, v. Bern begehrt noch-gs rcsolvirten Bescheid in Betreff der Erkanntniß, welche der Herr von Cheires über sein Edellehen zuvundcn Schlosses Chinaux, statt den beiden Städten, gethan hat. Freibnrg erwidert, es werde »ach Ein-zug des Berichts des Commissärs von Stäfis beförderlich Bescheid geben, Bern aber, als Kläger, möge ge-gende Beweise für seine Prätension auflegen. HV. Auf nochmalige Jntercession Berns für Jost Alex erörterngreiburgjschen Gesandten ausführlich, wie Alex gegen seine erste, „angeporne" Obrigkeit sich verfehlt habe,> uian, weil er von dem höchsten Gewalt bestraft worden, daran nichts mehr ändern könne, daß aber dieseilt' Buße wohl moderirt werden möchte, wenn er vor dem höchsten Gewalt eine Supplikation prä-
hab^" Bern behauptet, Alex sei zu einer Zeit verfällt worden, da Zug und Rath nach Bern gehört
weßhalb es auf die Hälfte der demselben auferlegten Buße Ansprache erhebe. Wird all rekvromlumgvnnnx,, x. Betreffend Michel du Bey erläutern die Gesandten Freiburgs, daß derselbe wegen seinesbilligen und unzeitigen Fleischcssens, wegen Scheltnngen über den Papst und den Bischof und wegenluugen bestraft und in contumaciam mit Leib und Gut der Obrigkeit zugesprochen worden sei, daß aber)wohl der Amtmann mit der Exemtion innegehalten habe. Die bernischen Gesandten bitten um schriftlicheWilling dieses Bescheids, damit du Bey sich verantworten könne, Die Beschwerde Freiburgs, daß der>u>ied von St. Saphorin im Wald, genannt Moni de Granges, hinter Bossonens Holz geschwändet und^ der Dorfpfleger von St. Saphorin behauptet habe, die Stelle, wo der Schmied Holz gefällt, sei bernischerund und Boden, und sein Begehren um Justificirung der alten Märchen werden von Bern in den Abschied^"»Ulien. Zk. ^S. u. Murten). »»». Freiburg hatte begehrt, daß ein gewisses Lehenstük, das zur HerrschaftEssens gehört und von der Cour Dcmoret „zu Lehen gaadt", in fähige Hand gestellt werde. Aus diesemi ' ^ uwldet der Couunissär von Milden, daß noch viele andere Lehcnstüke der einen und der andern HerrschaftHa„d zu stellen wären. Daher wird erkannt, man solle beiderseits nach dergleichen Lehen sich erkun-de ' ^unu sehen, wie man gegen einander compensiren könnte. I»I». Freiburg macht Anzug, Bern habe" Freiherrn von Montrichier einige Zinsen und Zehnten hinter Stäfis infeudirt, sich selbst aber die Obcr-Kv N Regalien vorbehalten; da aber besagte Zinsen in den freiburgischen Dörfern Lully und Font,
aus Oberherrlichkeit noch Regalien besize, bezogen werden, so begehre es, daß man diesen Vorbehalt
der Änfendationsinstrument entferne. Wird von Bern mi intormaiuium genommen, ve. Die KlageZu Laupen und an der Sense wohnenden Fischer über eine zum Nachtheil ihrer Fischeuzen gemachte^ uiird in den Abschied genommen und deren Entfernung versprochen. (S. u. Grandson).
->. ' Die freiburgischen Gesandten versprechen, man werde Bern ein factum talv über seine Forderung amüberschiken.