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Streites zwischen der Stadt »nd dem Amt Zug werden beide Parteien auf ihren Wunsch nochmals angehtWeil nun keine nachgeben will, so läßt man es bei ihren Briefen, Spruche» und Nechtsamen, sowie bei dergestrigen Erläuterung gänzlich verbleiben, auch wird an die beidseitigen Gemeinden das Nöthige geschrieben
In Betreff der französischen Zahlungen und des Unwillens, welchen der Ambassador wegen ihrer lezü"Erklärung über die Vereinung mit Moyland gegen die V Orte gefaßt hat, erklärt die Mehrheit, bei de>"Beschluß ihrer höchsten Gewalten verbleiben, sich anch in keine fernere Korrespondenz darüber einlassen »»dnichts mehr in den Abschied nehmen zu wollen. Der Wirth zum Hecht in Zug bittet die IV WaldsM"um Fenster mit ihren Wappen in sein neues Haus. M. Die Gesandten von Schwyz sollen rcfcriren, wasihnen in Betreff der „besessenen Pente" des Abts von Einsiedel» gesprochen worden ist. t. Dem Aminc»"'Stocker werden Aufträge bezüglich des Nechtstages gegen Sekelmeifter Schund von Baar ertheilt. «i. (S>Engelberg).
Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und SchirmortsangelegcnheiteruLandvogtei Laiiis. I. Art. 6«l. Beamte «c.
Schirmvogtci Engelberg. ». Art. 196.
Zu ». 1605, 8. Juni. Vortrag der Rathsboten der V katholischen Orte vor dem Rath zu Zürich: Seit einigtZeit müssen die V katholischen Orte mit Bedauern bemerken, wie Zürich sich von der alten Vertraulichkeit abwende, bcsonde^in Sachen der Mitregierung in den gemeinen Vogteien, und da sie nicht länger stillschweigend darüber weggehen köunt-haben sie sich entschlossen, ihre Beschwerden in guter Wohlmeinung zu eröffnen. 1. Zürich habe eigenmächtig und uugeach^des Rechtsbotes den neuen Tausstein in der Stiftskirche in Zurzach an einen andern Ort sezen lassen. 2. Es maße sich ^den gemeinen Vogteien, ungeachtet es nur Eines der regierenden Orte sei, mehr Autorität und Rechte an, als die ander"regierenden Orte zusammen, wie jüngst in Zurzach geschehen sei »nd wie es noch täglich im Thurgan geschehe durch unedel'Haltes Botenschiken, scharfe Schreibe» u. A. m. hinter dem Riiken der andern Orte und ohne Kenntnisigabe an die Landowund Gotteshäuser, gleich als ob es da allein Herr wäre. 3. Es beeinträchtige die Gotteshäuser im Thurgan in Kirche"'und Rcligionssachen; wenn aber die katholischen Orte etwas zu Förderung der Ehre Gottes und ihrer Religion duseltwünschen, so sperre es sich dagegen und komme immer mit Neuerungen zu Gunsteu seiner Religion. 4. Erlassene Beschüßüber Sachen in den gemeinen Vogteien wolle es nicht gelten und die Mandate nicht vollziehen lassen, wie jüngst mit "tVerkündung des Ave-Maria ab den Kanzeln in den gemeinen Vogteien geschehen sei, während dieses doch ein altes He"'kommen sei und etliche Prädicanten nichts dagegen einwenden. Destgleichen wolle es den Landvögten nicht gestatten,Religionsgenossen zu bestrasen, wenn sie busisällig werden, obschon diese ebensowohl den V Orten als Zürich „zu versprechtstand", wodurch die Unterthanen gewöhnt werden, nur auf Zürich zu achten und die V Orte nicht mehr als ihre Helltanzusehen, und dazu noch über diese „verächtlich" sich äußern. 5. Zürich habe bisher den Vertrag bezüglich des Syuod»"'-der thurgauischen Prädicanten nicht zur Vollziehung gelangen lassen. 6. Es schreite nicht ernsthast ein gegen die schändliche"Schmähschriften wider den katholischen Glauben und wolle, wenn man sie ihm auch vcrzeige, die Dichter, VerfasserDruker derselben nicht strafen, und gestatte sogar, daß dergleichen Dinge wider die V Orte und ihre Religion in Kirche"'Häusern und aus der offenen Straße gesungen werden.
Staatsarchiv Lucer», Artm: ReltgionShiindel.