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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Mai 1605. 741

Martin Schick, des Raths. Schwyz. Rudolf Reding, Ritter, Paiiiierherr; Jost Schilter, beide alt-Land-^"uian». Unterwalden. Kaspar Jakob, Landammann, von Obwaldcu; Niklaus Leu, Ritter, Landammann,Aidwalden. Zug. Hans Jakob Stocker, Aminaun; Hanptinauu Hans Trinkler; Kaspar Kreuel, leztere^iden des Raths. Freiburg. Niklaus von Perroman, Ritter, Schultheiß; Johann Python, Sekelnieistcr^ des Raths. Solothurn. Hans Jakob vom Staal, Ritter, Venner und des Raths.

«,» Auf höhere Genehmigung hin wird die Abordnung einer Gesandtschaft an den Großen Rath vonZürich beschlossen, um zu verlangen, daß in Znrzach der Tanfstcin von der Stelle, wo er gegenwärtig steht,^tfernt werde. Jedes Ort soll seinen Bescheid darüber möglichst bald nach Lucern senden, damit dieses die^"struction ausfertigen und den Tag bestimmen kann. I». Da zwischen der Stadt und dem äußern Amt Zug"uf leztcx Landsgemeindc sich neue Anstände in Betreff ihres Landesfähnchens und des Landschreiberamts er-^uen habx,, man nun den mündlichen Bericht der Gesandten von Zug vernommen hat, so werden beideParteien zu einer friedlichen Verständigung, Liebe und Einigkeit ernstlich crmahnt und daß sie bei ihren Ver-^ägcn und guten Gewohnheiten verbleiben. Übrigens läßt man es gänzlich beim frühern Ausspruch und^ dein Ursaz und dem angelegten Frieden und hat aus triftigen Gründen diesen Frieden noch für ein Jahr^Aangert. <«. Die Orte werden sich zu erinnern wissen, was jüngst zu Prnntrnt und zu Baden wegen des^Wandels um Biel besprochen und was den beiden Städten Freiburg und Solothurn deßwegen aufgetragenworden ist. Wenn nun der Entschluß derer von Biel erfolgt, so soll man sich verständigen, wie dein Bischof^'d den katholischen Orten zur Ruhe geholfen werden kann. (Soll an die geheimen Räthe gebracht werden.)' Freiburg entschuldigt sich über das, was ihm jüngst zu Baden des Bürgermeisters Lambcrger und desallster Schreibens wegen vorgehalten worden sei. Sodann bittet es dringend, den Theilungsanstand mitfür befohlen zu haben und die Gesandte» ans nächste Jahrrcchnungstagsazung mit den nöthigen Jn-actwncn zu versehen, und versichert, daß cS in allen Fällen treu zu den katholischen Orten halten werde.'a Entschuldigung befriedigt, das Andere wird zugesagt. «. Basel hat in alle Orte eine Einladung zu einem^"^schießen erlassen. Es wird nun jedem Ort freigestellt, nach Gntfinden zu handeln. I'. SekelnieistcrSchund von Baar hatte Schmähungen gegen die vier Städte Lucern, Zug, Freibnrg und Solothurn wegenAusspruchs im Zugerspan ausgestoßen. Da nun lczterc zwei den Handel den übrigen Orten übergeben,er bei nächster Gelegenheit in Behandlung genommen werden. Die mit Spanien verbündeten sechs^ erinnern den Ambassador Casale an Bezahlung der verfallenen Pension. I». Die IV Waldstätte recom-^'»diren dem Ambassador Casale die Angelegenheit wegen Rapperswyl. l. Lucern ersucht den Sekelmeister^I hon, seinen Herren und Obern für Bezahlung der Anforderung des Jesuitencollegiums zu Lncern an^ Herren Reiff und Gribolet sich zu verwenden. Uri soll beförderlichst das Verzeichniß derer, dieim Wallis berechtigen will, sammt dem Bericht über Formirung des Processcs nach Lucern schiken^ den Handel des Landvogts von Lanis in den Abschied nehmen. Der Bischof wird schriftlich ersucht," Rcchtstag festzusezen. Die Frage, ob alle Orte Gesandte dahin schiken sollen, wird noch in den' >chied genommen. I. (S. n. Lanis). i». Der Stadtschreiber von Lncern beschwert sich über die unver-^'te Anschuldigung, welche der französische Ambassador wider ihn zu Solothurn und zu Baden vorgebracht' und rechtfertigt sich genügend, i». Der Herzog von Savoyen wird neuerdings an Bezahlung der ver-euen Pension gemahnt. «». Gegen Schwyz und Lucern wird die Erwartung ausgesprochen, daß sie die^'uße von Lucern nach Küßnacht und über den Steinerberg verbessern. >». Betreffs des gestern behandelten