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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 1005,. 743

5«2.

Cvnfcrenz der IV evangelischen Städte nebst Glarns.

Aarau. 2. Juni (23. Mai alt. Kal.).

Staat»arcIUv Zürich: Adschiidbd. ISN, S. 227.

^ Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Leonhard Holzhalb, des Raths. Bern. AlbrcchtManuel, Schultheiß; Abraham Stürlcr, Bcnner nnd des Raths. Glarns. Jost Pfändler, alt-Landammann.^^^l. Hieronymus Mentelin; Sebastian Spörli», beide des Raths. Schaff Hausen. Alexander Keller,^lthalter; Hans Konrad Peyer, Stadtschrcibcr.

Da die III Bünde sich über den Beschluß zu Baden beschweren, gemäß welchem ihnen angerathenworden ist, die verabredete Capitnlation mit dein Gnbernatvr von Mayland ohne weitere Versicherung anzu-"^hnicn ,,d erwarten, ob die ihnen gefährliche neue Festung hinwegkommen werde oder nicht,

^ da man nun versammelt ist, um über schüzendc Maßregeln sich zu berathen, so werden nach Besprechungde» biindnerischen Abgeordneten ans höhere Genehmigung hin folgende Punkte vereinbart: I. Man solle""l alle Wejsx trachten, offene Feindseligkeiten zu verhüten, und den III Bünden durch andere geeignete MittelSchleifung der neuen Festung verhelfen. 2. Da die III Bünde ihre Beschwerde über den jüngsten badischen> >>cd durch eine Abordnung bei den übrigen acht oder doch wenigstens den V katholischen Orten hätten vor-igen solle», nun aber ihre Entschuldigung darüber vorgebracht haben, so soll dieses nnnmehr durch ein imwen der fünf Orte zu erlassendes Schreiben geschehen. 3. Der im November zu Baden gemachte Vvr-die damalige Erklärung über die Capitnlation dem König von Frankrcich und der Herrschaft Venedig^^»theilen und die Capitnlation durch die III Bünde ratificiren zu lassen und diese Ratification bei einemhalt ^ ^udgenvssenschaft zu hinterlegen, bis sie eine Versicherung über die Schleifung der neuen Festung er-eu habe» werden, wird aus verschiedenen Gründen nicht für statthaft befunden. 4. Da der Bau dieser^ Festung dem Vertrag, welchen die acht Orte Zürich, Bern, Glarns, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaff-^ und Appenzell im Müsserkrieg 1531 mit dem Herzog von Mayland aufgerichtet haben, entgegen ist,lalle,, deren Reputation bei der Aufrechthaltnng dieses Vertrages betheiligt ist, die Sache zu

" Händen nehmen und gcstüzt auf diesen Vertrag bei Spanien oder dem Gnbernatvr ernstlich auf Ent-^'""g her Festung dringen. Dcßhalb sollen Freiburg, Solothurn nnd Appenzell als Mithaste schriftlich er-Warden, ans der Jahrrechnnng zu Baden darüber sich zu erklären, so wie auch bereits der französische^i^^lwr ersucht worden ist, in diesem Sinne auf die drei Orte zu wirken. 3. Für den Fall, daß gütlicheal nicht helfen würden nnd die fernern Bemühnngen der Eidgenossen für Schleifung der Festung erfolglos>ve> ^ Gegenfestung für das Angemessenste und am wenigsten Gefährliche gehalten. Denn

^elil' ^ Anlegung einer solchen Gegcnfestung viele Ungelcgenhciten hätte, so würde doch dadurch das>»N ^ Bünde Land vor einem plözlichen Überfall gesichert, zudem muß man bei solchen Sachen

^ den sich erzeigenden Unkommlichkeiten nnd Beschwerden stets das, was am wenigsten beschwerlich ist,"hien. Da nun aber die Ansführnng dieses Projectes (über das man sich jedoch gegenwärtig noch nichtso" ^ lN'Mn Kostenaufwand erforderte, sowohl hinsichtlich deS Baues als des Unterhalts der Besaznng,Abgeordneten der III Bünde aufgetragen, sich inzwischen bei Frankreich nnd Venedig zu erkundigen,"U'sc dazu beisteuern würden und wessen man sich zu ihnen zu versehen hätte. Seine Meinung hierüber