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April 1605.
stellen in Abrede, dem Lamberger eine Vollmacht über seine Verrichtung ausgestellt, oder auch nur etwas vo»seiner Reise nach Wallis gewußt zu haben; sie erläutern, was sie für einen Bescheid beim Grafen von Fnc»tc§erhalten, da sie mit ihm über den Paß und Verabfolgung von Getreide, Wein, Reis u. A. m. nach Wallisunterhandelt haben; diese Antwort haben sie denen von Wallis »ntgetheilt, mit der Andeutung, daß sie dasBündniß mit Maylgnd nicht ausschlagen möchte», wenn sie dasselbe annehmbar finden, und mit der Warnung'die Sache wohl zu überlegen, t. Verhandlungen der V katholischen Orte init dem französischen Ainbassad^wegen der ausstehenden Zahlungen und Rechtfertignng wegen des Bündnisses mit Mayland und der Handlungdes Lamberger von Freiburg im Wallis. Der Ambassador zeigt sich mit dem Bericht und der Entschuldigungder zu Mayland gewesenen Gesandten zufrieden, findet aber, daß jene, welche jenes unbefugte Schreiben ab-gefaßt oder dabei mitgewirkt haben, sich immer noch zu verantworten haben. (Actum 21. April zwischen ^und 4 Uhr). ,i. Der solothurnische Gesandte bringt vor: Fridolin Frenler von Glarus und Eglvf Forstsvon Knonau haben am Propst von Schönenwert „vmb etwas geübten Künsten die Alchimi betreffend" eineSumme gefordert und ihn dafür vor dem Gericht, in welchem der Propst wohnhaft, mit dem Rechten gesuchtObschon nun daselbst der Kläger Ansprache als unbegründet erkannt worden, haben dieselben zuerst den Vicalangesucht, in der Sache zu sprechen, dann den Handel an den Kanzler des Nuntius gebracht nnd, nachde'"ihnen dessen Ausspruch nicht annehmbar geschienen, an Solothurn appcllirt, welches nach Abhörung aller KM'b'schaften das erste Urtheil bestätigt habe. Auch dieser Ausspruch sei Frenler und Consvrten mißfällig gcwcst"'weßhalb sie nach Constanz sich gewendet und daselbst so viel ausgewirkt haben, daß der Propst unter AndrolMdes Bannes vor den Bischof citirt worden sei. Solothurn aber, welches diese Sache für eine rein weltlichehalte, bitte, den Vicar um Einstellung der Citation zu ersuchen und den Frenler anzuhalten, ruhig zu st'"und dem billigen Urtheil sich zu unterwerfen. Daher wird an den Bischof von Constanz unter Darlcg»"^des Sachverhalts das Ansuchen erlassen, die Citation aufzuheben, und Glarus gebeten, den Frenler dahi» Z"vermögen, daß er den Propst unangefochten lasse, indem man sonst nicht ermangeln würde, ihn auf Betrete"zu strafen.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Landgrafschaft Thurgan, »,. Art. 353. Kirchliches u. Glaubenssachcn. Art. 359. Kirchliches II. Glaubenssache"
Landvogtci Freiämter. « Art. 39. Rechts- und Gerichtssachen. «. Art. 12. Ausritt des Landvogts.
t „ 49. Rechts- und Gcrichtssachen. I». „ 96. Schlizenwesen.
Landvogtci Lauts. I». Art. 313. Gränzcn.
Landvogtci Luggarns. ,». Art. 69. Rechnungssachcn.
Bern-freib. Vogt, iibcrh. - l Art. 49.
»«. Dieser Artikel ist im Glarner Exemplar durchgestrichen, Übrigens unvollständig, t aus den Acten: Frankreich, Pension^'im Staatsarchiv Luccrn. »» aus dem Aargauer Exemplar, A 14.
,<i I.
Confercnz der VII katholischen Orte.
Lucern. 1005, 17. Mai.
Staatsarchiv t>»c»rn. vuctrn-r Adlchi-d- II. Ai.
Gesandte: Luccrn. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Christof Kloos; Leopold Feer, Panuerherr; Kasp^Pfyffer; Walthcr Amrhyu, Ritter, alle des Raths. U ri. Sebastian Heinrich Kuhn, Ritter, Landamnial'"!