April 1505. ' 73»
Zwang, per gegen die Biindner oder gegen die geringsten seiner im Tractat begriffenen Bundesgenossen versucht^'de, sjch ^so widersezen, daß sie nicht gezwungen werden können, etwas wider ihre Ehre und ReputationZ" thuii ; daher anerbiete er auf den Befehl des Königs gerne seine Mitwirkung zu einein friedlichen Vergleich,etreffs der leztcs Jahr dem König eingereichten Beschwerden könne er die Mittheilung machen, daß hin-"htlich d^ Hauptpunkte, Bezahlung der Städte, der Obersten und Haupttente, Pension der Stadt Rottwcil,^eintion und Freiheiten der Kauflente, Nechtshandcl der Zollikofcr, Bezahlung der Hauptlcnte, welche demvtzvg du Maine gedient, Erhaltung zweier Studenten ans jedem der zugewandte» Orte u. A. m., bereitsW Anordnungen getroffen seien, daß man keine Ursache mehr habe, weiter davon zu reden; wenn auch der. ^er Andere der Ansprecher noch nicht vollkommen befriedigt sei, so miissc er zu bedenken geben, daß dermit den 400,000 Kronen, die bis Ende dieses Jahres werden bezahlt sei», innerhalb drei Jahren dieUinnie von 2,200,000 Kronen in der Eidgenossenschaft ausgetheilt habe, eine Summe, die kein König in der, istmheit ohne viel Mühe aufbringen könnte, und daß Frankreich, da es sich aus den Trübseligkeiten der^jährige» .Kriege nun zu erholen beginne, bald noch mehr zu thnn sich angelegen sein lassen werde; er seiner-werde sich alle Mühe geben, Alles zu einem befriedigenden Ende zu bringen. — Gruß und Anerbietenrdm freundschaftlich verdankt, dabei wird bemerkt, daß man die Gcldsorten nur nach bisheriger Übung an^h»ien werde und, wenn solches wider Erwarten nicht geschehe, dann über das künftige Verhalten nachzudenken" Falle wäre, i» u. ii» (S. u. Thnrgau). «». (S. n. Luggarus). i». Da die Briefe über den Tausch-et um Biel allerseits ausgefertigt sind, die von Viel aber ihren Bürgermeister und Rath noch nicht er-und Jedermann dort schlecht Gericht und Recht gehalten wird, und weil der Bischof noch nichtwas der Tauschvertrag enthält, der Stadt Bern eingeräumt hat, so wird er eingeladen, bis znr nächsten^ Wrcch„„„g die Sache richtig zu mache». «>. Man hält für angemcssen, dem Papst zum Antritte seinerzu gratnliren, ihn dabei um Evnfirmatio» des Bischofs von Wallis wegen dessen Eifer für Äusfnnngkatholische» Glaubens nnd um Rachlaß der Confirmationskosten zu bitten, ferner um Verleihung vonZehn erledigten emsischen Pläzen im Colleginm zu Mayland an Eidgenossen, namentlich ans dem Wallis,''Zuhalten, zugleich den Rnutins, Graf von Tnrre, Bischof zu Veglia, znr Cardinalswürde zu empfehlen,"er Brief wird dein Jakob Svnncnberg, der nächstens andcrer Geschäfte wegen »ach Rom reise» wird,ergeben, damit er ihn persönlich dem Papst überreiche nnd unter Mitwirkung des Nuntius und des Garde-^ uptnianns für Gewährung der darin, enthaltenen Punkte sich bemühe. i Da im Wallis ausgestreut wird,lachen die katholischen Orte dieses Land einzunehmen und die Walliser aus Bundesgenossen zu UntcrthanenSclaven zu machen n. A. m., so beschließen die Gesandten dieser Orte, cineir Rechtstag darüber zu halten,^ wt man den rechten Eifer sehe und das Volk beruhige und damit die Widersacher nicht mehr vorgeben^ 'wu, es dieses nur von einem oder dem andern Ort ans. Freiburg nimmt das in den Abschied.' Schultheis Jost Pfhffer stellt an die Gesandten von Freiburg die Anfrage, wie es komme, daß Freibnrg, Äahr vom französischen Ambassador Zahlungen und Pensionen erlangt habe, da es doch an der Ab-wßmig des Bündnisses mit Mayland Thcil genommcn und leztcrcs als Vorwand für Nichtbezahlung der^Wcr„ O^e gebraucht werde? Die Gesandten Freibnrgs erwidern, Freibnrg habe sich über LambergersWallis beim französischen Ambassador genügend gerechtfertigt und sie zweifeln nicht, die übrigenWüsche,, Orte werden beim Ambassador einen gleich guten Willen machen, wenn sie sich gleicherweise zuichnldigcn wissen, woran es ihres Erachtcns nicht mangeln werde. Die Gesandten der sechs andern Orte