Druckschrift 
5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
738
Einzelbild herunterladen
 

April 1l!05.

digungen und Beschwerden zu widerlegen, und bitten nochmals um Hülfe und Rath. Nach Anhörung dieserBorträge, und in Berüksichtigung, welche Gefahr aus dieser Sache entstehe» möchte, und daß der Graf eine»Unwillen gegen die Biindncr gefaßt habe, weil sie nicht vor dem König, als dem höhcrn Stand, die Capit»'lation haben besiegeln wollen, wird nach reiflicher Berathung den Bündnern empfohlen, die Kapitulation Z»ratificircn und zu besiegeln, daniit weder der König, noch der Graf weiter sich zu beschweren Grund habe!wenn sie das gethan, werde man alles Mögliche sowohl beim König als beim Grafen anwende», daniit dieFestungen niedergerissen werden, in der sichern Hoffnung, daß den Eidgenossen zu Ehren und zu Gefalle»entsprochen werde; sollten aber wider Erwarten diese Festungen, die nicht allein die III Bünde, sondern auchgenieine Eidgenossenschaft nicht dulden können, nicht niedergerissen werden und den Bündnern ohne gegebene»Anlaß ans diesen Festungen etwas Unbilliges, Unnachbarliches widerfahren, so würde» alsdann die Eidgenosse»desto niehr Anlaß und Ursache habe», ihnen laut der Bünde Hülfe und Beistand zu leisten; darauf sollen siesich verlassen. An Rath und Gemeinden der III Bünde wird unter Mittheilung dieses Abschieds gcschriebe»(22. April), sie möchten diesem Rath nachkommen. I. Der französische Ambassador berichtet, welche Achtumder König vor der Tapferkeit und Treue der Eidgenossen habe und wie die Überzeugung von dem persönliche»Mnthe und der Tapferkeit des Königs, die sie bei verschiedenen Anlässen zu sehen Gelegenheit gehabt habe»,das sicherste Fundament der Liebe und Freundschaft sei, die einekriegsbare" Nation zu einem König habe»könne, der voll Tugend, Mannheit und Redlichkeit sei; der König werde die lezthin abgeschlossene Vereinu»Streulich halten und auch seinen Sohn, den Dauphin, in gleicher Gesinnung und in gleicher Achtung gegen b>»Eidgenossen und die mit ihnen abgeschlossenen Perträge auferziehen und nicht zugeben, daß etwas wider dieEidgenossenschaft insgemein oder einzelne Orte oder Zugewandte nntcrnoninie» werde; die Eidgenossen wisse»selbst, daß zur Erhaltung der Bündnisse und Freundschaften kein Mittel geeigneter sei, als alle Zusicherung»»'auf welche selbe begründet, genau zu halten; daher werde der König auch nicht säumen, das zu verbesser»'was etwa von ihm oder seinen Dienern dagegen gethan worden sein möchte; das sei auch die Ursache, war»»'die Könige von Frankreich seit dem Anfang der Bereinung stets ganz anders als andere Verbündete Nachbar»gegen die Eidgenossen sich verhalten haben, denn sie haben nach bestem Vermögen Alles gethan, um Ruhe »»^Einigkeit in der Eidgenossenschaft zu erhalten und Zwietracht zu beseitigen; darin werde auch er, wie sei»»Vorgänger, dem Befehle seines Königs nachzukommen streben. Seit dem Bündniß mit König Franz I. vo»1521 sei zwischen den Königen von Frankreich und der Eidgenossenschaft nie Feindschaft eingetreten und de»König habe nie irgend einen Vortheil weder mit Werken noch mit Worten über sie zu gewinnen gesucht, 3^schweige denn, daß seine Diener sich so weit vergangen hätten, Drohungen gegen ihre Bundesgenossen Z»brauchen, oder voin Joch der Dienstbarkeit zu sprechen, wie jüngst einigen ihrer Bundesgenossen von andere»Seite widerfahren sei; daraus könne man den Unterschied zwischen einem wahren Freund und einem, der si^niit dein Namen und Schein eines solchen begnügt, erkennen. Die Eidgenossen haben bisher Langmuth gei^'so viel nur die Protection, die sie ihren Bundesgenossen schuldig, ertrage, aber man habe damit versuchtwollen, was sie ertragen mögen, um später gegen sie selbst vorzunehmen, was sie gegen die Ihrigen geschehtlassen. Er wolle gegenwärtig nicht weiter auseinander sezen, wie viel an Erhaltung dieser Bundesgenossegelegen sei, nicht allein der Eidgenossen Ehre wegen, sonder» weil die Gefahr schon vor der Thüre sei, viel'mehr genüge es ihm zu melden, daß der König, seit Mahland die Festungen zu bauen begonnen, beittiilsigewesen sei dafür zu sorgen, daß seiner Bundesgenossen Freiheit nicht erdrült werde; der König werde de»'