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März 1605.
557.
Konferenz der V katholischen Orte.
Lucern. 1K05, 7. März.
Staatsarchiv Lucern. Acte»! Frankreich, Pensionen.
Gesandte: Lucern. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schiirpf, Ritter, alt-Schultheiß. Uri>Walther Jmhof, Ritter, Landammann; Hauptmann Gideon Stricker, Statthalter und des Raths. Schwyi'Sebastian Büeler, Landammann; Rudolf Reding, Ritter, Oberst, alt-Landammann. Unterwal den. Pet^Jmfeld, Landammann, von Obwalden; Sebastian von Biiren, Statthalter und des Raths, von NidwaldtZug. Konrad Zurlauben, Stadtschreiber; Sebastian Etter; Andreas Jten, leztere beiden Fähnrich, ^des Raths.
Gemäß Abschied zu Weggis vom lezten Montag ist man gegenwärtig versammelt, um über Abordm»^einer Gesandtschaft an den französischen Ambassador nach Solothurn wegen der vorenthaltenen Zahlungen sichzu besprechen. Die durch Lucern entworfene Instruction wird verlesen und wohl gestellt gefunden. Sie lautetnach ihrem Hauptinhalt: Mau habe vernommen, daß der Ambassador sich mit Herrn von Vic, seinem Vtgänger, über Abtheilung des Geldes zu den eidgenössischen Zahlungen verständigt habe, und habe erwartet,die Zahlungen werden gemäß seinein ausdrüklichen Befehl und der schriftlichen Versicherunge», welche die eid-genössischen Gesandten lezten Sommer vom Hofe mitgebracht haben, geleistet werden. Es befremde die V Otals die ältesten sowohl im eidgenössischen Bund als im Bunde init Frankreich, welche der Krone Frankreichstets in allen Nöthen am treuesten beigestanden seien, daß man noch gar keine Miene mache, sie zu befriedigtwährend andere Orte und Zugewandte richtig bezahlt werden, und daß man sich gegen Gesandte einiger derV Orte ausdrüklich geäußert habe, der Ainbassador sei nicht gesonnen, den Obrigkeiten oder „besondern" Ptsonen einen Pfenning zu bezahlen, bevor sie sich mit dem König über seine Beschwerden verständigt habtMan sei sich nun aber nicht bewußt, zu solch' unbilligem Ausschließen die geringste Ursache gegeben zu habtvielmehr hätte man selbst billige Gründe, sich über Vieles zu beklagen, zudem könne man nicht glauben, daßdas des Königs Wille und Meinung sei. Dieses sollen die Gesandten dein Ambassador eröffnen und ernstlichauf Berichtigung der schuldigen Zahlungen dringen. Sollten sie wider Erwarten keinen genügenden Bescheiderhalten, so sollen sie die Sache all reivronckum nehmen mit der Erklärung, daß sie selbe an die höchst^Gewalten gelangen lassen werden. Falls der Ambassador Beschwerden gegen die katholischen Orte vorbringtsollte, so sollen sie dieselben widerlegen und ihm der Orte Gegenklagen und billige Beschwerden ebenfalls vor-tragen und dabei thnn, was sie zu Erhaltung der Ehre und des Rechts der katholischen Orte für das A»g^messenste erachten. — Überdieß wird eine Zuschrift an den König und eine andere an den Ambassador ent-worfen.