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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Februar 1K05.

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°u Orte ziehen, wo sie ohne Ärgernis; ihrem Glauben leben dürfen; zugleich sollen sie ernstlich ermahnt werden, ein Ver-schluß ihrxr Taus- und Zunamen beim Landeshauptmann zu hinterlegen, damit, im Fall sie dieser Ordnung nicht nach«s"»>nen und Zwietracht und Unruhen im Lande erfolgen würden, „mnb welches nochmalen Jr F. Gnaden, die ErwürdigcnHerren vom Capitel, Landtshanbtman vnd Gsanthe Nathsbotten aller sibcn Zeendcn Jnnamen gmeiner Landtschaft widersolennnter Protestiert habcnt", man sich an sie und ihre Gitter halten könne. Da sie überdies; den Anlas; zur Besamm-"Ug dieses Rathstags gegeben, und zivar der Wichtigkeit des Handels wegen mit mehr Abgeordnete» als sonst gebräuchlich^ da sic des Bischofs Gebote und Verbote, offene Mandate und „particularische Ermahnungen übersehen", so sollen sie^ uralten Ordnung gemäß jedem Zehnten an die Kosten unverzüglich 4 Kronen bezahlen, wobei auch die Herren des"uicapitels für einen Zehnten gehalten werden sollen, somit in Allem 56 Kronen i fllrderhin soll eS des Fürsten Gnade^inigestM sein, sie zu strafen oder zu büßen, wenn sic sich verfehlen. — Die Minderheit der Rathsgesandtcn hält jedoch^r, es wäre scharf und strenge genug, wenn die Landleute, „die fryer Conditio» vnd nit Frömbdc oder Vnderthancn",^ ihrem Vaterland verwiesen würden, „in dem anschauw, daß man sausten andere Mittel an die handt »einen möchte,ö mit ernstlichen Vcrmanungen vnd trouwungen, Peenen vnd straffen"; weil sie indeß von ihren Rüthen und GemeindenM nicht ausdrüklichc» Austrag haben, so wünschen sie dieses in ihren Abschied zu nehmen, um jene hierüber sich cnt-zu lassen.

Staatsarchiv üucnn, Acten: Wallt«.

55«.

Konferenz der die Vogteicn BcNcnz :c. regierenden III Orte.

Aktors. 1005, 1. und 2. März.

LattdeSarchiv ^chwyz.

Gesandte: Uri. Walther Jmhof, Ritter, Landammann; HanS Jakob Troger; Peter Gisler; Emanuel^^r, leztere drei Nitter und alt-Landammann; Coinmissär Jakob Bugli, des Raths. Schwyz. JostHilter, alt-Landammann; Coniinissär Fridolin Horat, des 'Raths. Nidwalden. Oberst Kaspar Lussi,' alt-Landammann; Sebastian von Büren, Statthalter.

kl. (S. u. Bellenz zc.). p;. Es wird angeregt, daß die IV- und Vörtischen Tagleistungen nicht immer^ illicern, sondern der bessern Gelegenheit wegen zu Bcggenried und Gersau sollen abgehalten werden.' Schwyz soll einige eingerissene Unordnungen bei seinen Schiffleuten zu Brunnen abschaffen, damit diepreisenden sich nicht zu beklagen haben, auch soll es den Beschwerden wegen des Weggelds zu Brunneng des Zolls zu Jmmensee abhelfen. Unter Zusicherung, daß die gewünschte Abhülfe erfolgen werde, nehmen^ schwyzerischen Gesandten die Begehren in den Abschied, l i» (S. u. Bellenz :c.).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelcgenhciten:

^e«z, Bollenz ,c. » r, I I» Art. 130-140.

Zu 5. 1605, lg. März. Schreiben der drei alten Orte an Luccrn, worin sic ersuchen, daß in Zukunft die Tag->MH Lucern, wie eine Zeither geschehen, in Gcrsan abgehalten werden, weil dieser Ort bequemer gelegen sei

ichon die Altvordern ihre Zusammenkünfte dort gehalten haben.

SIaal«»rchi» e»«rn: Sammlung uniingidundcnlr Ablchicd«.