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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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August 1603. 655

^enerungen Kenntniß erhalte», habe» sie für dringend nöthig befunden, durch eine ansehnliche Gesandtschaft>hrc Bundesgenossen an ihre Pflicht zu erinnern. In Folge dessen haben sich die Gesandten der V katholischenDtte am L. August in Altorf versammelt und, nach Verglcichnng ihrer Instructionen, ihren Weg über Ursern»nd die Furka genommen und sind am Abend des 9. zu Münster, im Zehnten Gombs, angelangt, wo sie^rzlich bewillkommt und aufgenommen wurden. Am andern Morgen nach dem Gottesdienst eröffnet sodannSchultheiß Schürpf vor der versammelten Gemeinde der Gesandten Auftrag: Die V katholischen Orte haben""t Schmerzen vernommen, wie einige Neuerer ohne Wissen und Willen ihrer Obrigkeit einen calvinischenPrediger nnd Schulmeister ans Genf berufen haben; da diese Religionsänderung dem Burg- und Landrccht1633 entgegen sei, so müsse man sie ermahnen, solche leichtfertigen Leute nach Verdienen zu bestrafe» nnd"'cht zu dulden, daß außer der katholischen eine andere Religion in der Landschaft geübt werde, und solcheProtestanten gemäß des Abschieds von Bisp (vom 17. August 1692) aus dem Lande z» verbannen. ES werdeWallis ausgestreut, als beabsichtigen die katholischen Orte der Landschaft etwas von ihren Freiheiten zu"rhmen; damit geschehe ihnen großes Unrecht; man ermahne sie, die Päter Kapuziner in der Landschaft z»dulden »nd predigen zu lassen und ihre Jugend nicht an evangelische Orte zur Schule z» schiken. Nach diesenErmahnungen »nd nach Verlesung des Bundesbriefs verspricht die Gemeinde, beim katholischen Glauben ver-bleiben und an die Erhaltung des Bundes Gut »nd Blut sezen zu wollen, mit der Bitte an die Gesandten,Ausrottung dieses Unkrauts und Bestrafung der Sectircr sorgen zu wollen; sie bekräftigen ihre Erklärungurch, daß Jeder, der katholisch bleiben will, untcr einer aufgerichtete» Schießstange hindurch gehen mnß,^us auch jeder ohne Weigerung thnt. (Dieser Act wird bei ihnen sehr hoch gehalten, wer dagegen handelt,lulrd für abtrünnig nnd eidbrüchig angesehen). Von hier werden die Gesandten mit aufgeworfenen FähnchenU"d vielen Schüzen weiter begleitet; in Rcktngen nnd in Rizingen werden sie gastlich bewirthet; in Aernen'u>rd vor versammelter Gemeinde der Vortrag wie oben gehalten. Dienstag den 12. werden die Gesandtenden Landrath zu Brieg berufen, wo dieLegation" zu verhindern versucht worden war. Nach vielen und^"sthaften Unterhandlungen erklärt endlich der Rath, er könne den Gesandten die Besammlnng der Gemeindenbewilligen, weil er dazu keine Vollmacht habe, wolle es ihnen indeß auch nicht wehren, sofern die Ge-binden erscheinen wollen. Landeshauptmann Georg Michel (auf der Fluh) hat jedoch Allein aufgeboten, die" flihrung zu verhindern. Da inzwischen die Gesandten von Freibnrg und Solothnrn hier ciiigctrosfen sind,c»n 13. in der Kirche zu Glyß der Act mit den gleichen Formalitäten wie zu Aernen vollzogen, nachdem" Kuvor den Rath versichert hatte, daß diese Gtincindevcrsammlnng seinen Freiheiten unnachthcilig sein soll,^b^chiitigkeiten gegen den LandcShauptma»» nnd de» Weibel, welche das Volk beabsichtigte, wnrde» durchb Gesandten verhindert. Den andern Morgen wird zu Visp die Handlung in Ruhe vollzogen, ebenso am' Raron. Da die Gesandten am 16. in der Kirche zu Lenk in Gegenwart einiger Weniger von der Ge-" cnd pxg Raths ihren Vortrag gehalten, begehrt der Pannermeister Allet in hiziger Rede, daß der>ulthciß s°>»e Worte ändere n. A. m., woraus die hiesige Erbitterung gegen die katholische Religion zuuchnien ist. Nach Verlesung des im Burg- nnd Landrecht enthaltenen Artikels über die Religion wird^^'ch bcr Anstand beschwichtiget. Am >7. wird der Act in der Kirche zn SidcrS feierlich vollzogen, indemhier^"^^ Lamberger von Freibnrg denWeitsche»" den Vortrag interprctirt; einige junge Leute haben»nd Borbehalt versucht. Am folgenden Morgen wird in der Frauenkirche zu Sitten der Act verrichtet">ü 19. vor versammeltem Landrath nochmals. Hier wird den Gesandten folgender Bescheid: Man danke