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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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692
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«92 Mai 1604.

schiken, damit die Gesandtschaft ihren Fortgang habe (Zuschrift aller Orte und deren Zugewandten an dieRäthe und Gemeinden gemeiner III Bünde, ci. <1. 15. Mai). Auf den Fall, daß die Bündner dazu einwilligen,werden als Gesandte nach Mayland bezeichnet Burgermeister Großmann von Zürich, Schultheiß Schürpf vonLucern und die Landammänner Gisler von Uri und Hässi von Glarus. Die Bttndner sollen auch Gesandtemitschiken, um Bescheid geben zu können, wenn man bei den Verhandlungen Aufschlüsse nöthig haben würde.Schließlich wird den Bündnern die Versicherung ertheilt, daß die Eidgenossen ihnen Alles treu und ehrlichleisten und halten wollen, was die Bünde vorschreiben. «. Da auf lezter Tagsazung zu Baden beschlossenworden war, eine Tagsazung wegen der französischen Zahlung auf den 28. März abzuhalten, um die Rech"nungen über Alles zusammen zu tragen, was die Obrigkeiten und Privatpersonen von den lezten 400,000Kronen erhalten haben, auf daß man sich überzeugen könne, wo diese Summe hingekommen sei, und da dieseTagsazung bis auf heute verschoben worden ist, so werden nun nach Einsicht der Instructionen alt-Landamman»Reding, Venner Sury und vr. Heinrich Schwartz bezeichnet, um dem König die Beschwerden der Oberste»und Hauptleute vorzutragen. Diese Gesandtschaft soll so bald als möglich zurükkehren, »m auf künftiger Jahr"rechnungstagsazung Bericht erstatten zu können. Die Gesandten Zürichs, die dazu zu stimmen keine Vollmachthaben, werden gebeten, die Zustimmung ihrer Obern auszuwirken. «I (S. u. bern-freiburg. Vogt, überh.)-v. Die Gesandten von Zürich melden, daß zuverlässigen Berichten zufolge abermals etwas gegen Genf beab"sichtiget werde, indem man Instrumente zum Brechen der Stadtmauern aufgefunden habe. Da dieses widerden Frieden und die Verträge sei, welche die fünf Orte zwischen dem Herzog und der Stadt Genf unterhandelthaben, so beantragen sie, daß, weil eine Beschwerde dieser Orte ohne Erfolg geblieben, die Eidgenossen gemeinsaweine Zuschrift a» den Herzog erlassen, um das Zurükziehen der Truppen von den Gränzen zu begehren.Die Gesandten der katholischen Orte nehmen diesen Antrag in den Abschied, t Die VII katholischen Orteziehen an, sie haben auf lezter Tagsazung von den IV Städten eine Erklärung begehrt, ob sie die von Wallisbezüglich der katholischen Religion beim Landfrieden verbleiben lassen wollen; die Antworten von Zürich, Basitund Schaffhausen haben befriedigt, wofür sie ihnen zu Dank verbunden seien, Bern aber habe erwidert, eshabe einen Bund mit Wallis und werde nicht davon lassen und den Bedrängten behülflich sein; schon damalssei gezeigt worden, daß dieser Bund nicht mit den ungehorsamen und rebellischen Unterthanen, sondern mit derObrigkeit abgeschlossen worden und daß man nur der Obrigkeit beizustehen schuldig sei, wenn sie irgendwiebedrängt würde; inzwischen seien Unruhen daselbst ausgebrochen, durch Gottes Fügung aber sei nichts Thäüliches daraus erfolgt, sondern ein Vertrag zu Visp zu Stande gekommen. Gemäß demselben werde Niemandbedrängt, sondern denen, welche sich nicht zur katholischen Religion bekennen wollen, stehe das Land offen, als"daß sie mit Weib und Kind, Hab und Gut frei und sicher fortziehen können. Bei dem genannten Aufrufhabe man zu Leuk zwei Geschüze mit der Stadt Bern Wappen gesehen, woraus man entnehmen könne, w""den Ungehorsamen beistehe. Die katholischen Orte möchten „lyden", daß der Landfrieden gehalten würde, »a^welchem Bern sich der Religionssachen im Wallis nicht anzunehmen habe, sie trachten auch, Wohlstand u»dEinigkeit im Vaterland zu erhalten; wenn man indeß den Ungehorsamen und der Minderheit beistehe, werde»sie die Bünde auch zu halten wissen und den Obrigkeiten Beistand leisten. Sie bitten daher, es beim Absch'^von Visp bleiben zu lassen und diesen ihren Vortrag mit eidgenössischer Wohlmeinung aufzunehmen. D>"Gesandten Berns sind darüber nicht instruirt und nehmen die Sache in den Abschied, ßs. Zürich erösf»^schon wiederholt haben die IV evangelischen Städte an die VIII katholischen Orte das dringende Ansuchen g"'