Juli 1603.
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den eidgenössischen Orten, welche mit Pferden und Rindvieh iiber das Gebirge handeln, zu Lauis und Luggarnskeinen Zoll bezahlen wollen, wird an die ennetbirgischen Gesandten geschrieben, sie sollen iiber die Verpflich-tungen der eidgenössischen Handelsleute Nachforschungen anstellen und dann die bisherige libung bestätigen.V. Die beiden Landammänner von Ob- und Nidwalden bitte» für Melchior Schalberger von Lungern, Lieute-»ant Stulz, Hanptniann Zelgcr und Herrn Mcttler von Wolfenschießen um Fenster mit der Orte Ehrenwappcnihre neu erbauten köstlichen Häuser. Wird ml iimtrumntuin genommen. HV. Der burgundische Gesandte,Poinpejus Benoit, vermeldet des Gnbernators der Frcigrafschaft Burgund und der Präsidenten und Räthc desHvfgerichts und Parlaments zu Düle Gruß, entrichtet das Erbcinungsgeld, versichert, daß seine Committentendei allen Anlässen gemäß Erbeinnng gute Nachbarschaft gegen die Eidgenossen halten werden, und bittet, dieEidgenossen möchten in ihrer guten Gesinnung gegen die Grafschaft verharren und nicht zulassen, daß etwas>vider deren Neutralität unternommen werde. Wird mit angemessenen Gegcnversichcrungen verdankt. ». (S.
Thurgau). Im Namen des Lazarus Kolli», Wirth zum Ochsen in Zug, bittet Statthalter Frey umFenster und Wappen in dessen Wirthschaft und bemerkt, daß die meisten Orte bereits die 3 Kronen für ihreFenster bezahlt haben. Wird ml iimtruvixlum genommen.
Mim sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:
ÜXildgrafschaft Thurga». » Art. 343. Kirchliches », Glaubcnssache». Art. 121. Abzug.
I». „ IIS. Leibeigenschaft und Fall. > „ 39. Justizsachcn ic.
v. , 176. Gerichtshcrren. »> » 668. Locales.
«I. „ 213. Niederlassung.
LlNilNiogtci Rheinthal. »>. Art. 162. Verschiedene».
Grafschaft Sargans. Art. 119. Kldstcr. >. Art. 80. Weggcld ,c.
Grafschaft Bade». «. Art. 172. Loealc».
^ern-sreib. Vag,. Weich. »». Art. 3S.
^ aus den Acten: Thurgau, im Staatsarchiv Lucern; ? aus dem Exemplar des Aargaucr Archivs, g 17.flu I. Unterm 16. Juli berichtet Stadtschreiber Zichle von Mühlhauscn ab dem Tag zu Baden an seine Obern; Erhabe gute Vertröstung von den Gesandten (betreffs Wiederaufnahme in den Bund), doch dürfen sie die Sache an ihre Ge-walten noch nicht bringen; sie haben aus goldene und silberne Instructionen geredet, ohne dergleichen Mittel werde schwerlichslwas zu erhalte» sein. M. H. G. sollen 4 bis 5060 Kronen rüsten. Herr Hüssi und Pfändler sollen wieder verreisen undl^des Ort etwa aus 500 Kronen Verehrung vertrösten. Herr Schnlthcist Säger habe gesagt, wenn man die Bünde mitlas 10,000 Kronen wieder zu Wege bringen könne, solle man »och sroh sein.
Schlichen im Stadtarchiv Mühlhausen.
»<>5.
Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zuLuggarua 1K0Ü, 18. A«ti.
Staatsarchiv Vncern. Ennetblrg. Abschied« VI. 71. — Staatsarchiv Zürich. Abschiedbd. Ist.
Gesandte: Dieselben wie ans der Jahrrechmmg zu Lauis.
Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschastsangelcgenhcitcn:
^llgarils und Mainthal. Art. 17. Knmmcrrechnungen. t Art. 39. Verschiedenes.
Landvogtci Luggarns. « Art. 260. Brillen ic. «>. Art. 274. Zölle.
I». . 198. Justizsachen. «I. » 27S. Zölle.
5 aus dem ZUrcher Exemplar.