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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juli 1603.

von Mühlhausen ihren Fehler verzeihen; sie werden indeß das Begehren in den Abschied nehmen, damit ihreObern über die gewünschten Anträge sich berathen. in. Der kaiserliche Gesandte vermeldet des Kaisers Be-fremden, daß die fünf Orte das erbeinnngsgemäße Recht nicht annehmen wollen, vielmehr selbes rund abge-schlagen haben, unter dem Vorwand, der Kaiser wolle mit Gewalt die mühlhansische Angelegenheit ausführen;er gibt zu bedenken, was für üble Nachreden durch eine solche Rechtsverweigerung die Eidgenossenschaft anssich ziehen würde und wo das hinführte, wenn kein Recht mehr gehalten würde; der Kaiser begehre deßhalb,daß man ihm Recht wiederfahren lasse und darüber Antwort gebe. Wird in den Abschied genommen, weilman sich dieser Legation nicht versehen hat und daher ohne Vollmacht zu antworten ist. i». (S. u. bern-freib.Vogt, überh.). 4». Ans die Beschwerde der fünf Orte Freibnrg, Solothurn, Basel, Schaffhansen und Appen-zell, daß sie oft lange ohne Geschäfte auf der Jahrrechnnngstagsaznng warten müssen, wird der frühere Beschlußbestätigt, wonach die Gesandten der VIII alten Orte stets auf Sonntag nach Johann!, jene der ander» fünf jOrte aber acht Tage später sich zu Baden einfinden sollen, z». Lucern beantragt, sich in Betreff der Münzenzu vergleichen, damit die groben Sorten nicht also verschwinden. Da aber die Gesandten Zürichs melden, daßihre Herren und Oberenein Schlag vnd Ordnung" über allerlei kleine und grobe Münzen gemacht haben,so werden sie ersucht, eine Abschrift dieser Münzordnnng jedem Ort mitzutheile». «>. Nichter und Gerichtder Räthe und Gemeinden gemeiner III Bünde übersenden mit Zuschrift vom 21. April (alt. Kal.) den leztenBeschluß ihres Strafgerichts, <1. ci. 16. April, des Inhalts: Da leider seit einigen Jahren viele und mancherleiUnordnungen und Mißbränche in der Regierung eingeschlichen, so daß eine durchgreifende Verbesserung nöthiggeworden sei, haben die ehrsamen Gemeinden einen Ausschuß, fünf und zwanzig Mann von jedem Hochgericht,ernannt, um eine Reformation des ganzen Regiments vorzunehmen und gleichzeitig die eingerissenen Unord-nungen und Mißbräuche zu cassiren; bei diesem Anlaß sind vielerlei Beschwerden gegen die frühern und gegen- -wärtigen Beamten und gegen einige Unterthanen im Veltlin und in der Grafschaft Eleven zum Vorscheingekommen; daher ist ein Strafgericht aufgestellt worden mit dem Auftrag, alle jene, welche seit 1685 (seitAufrichtung der zu Eleven festgestellten Artikel) gegen das gemeine Vaterland gehandelt, oder desselben Frei-heiten und Eigenthnm veräußert haben, oder in ihrer Verwaltung als strafbar erfunden werden, nach Gebührzu bestrafen. Um die durch die Reform und das Strafgericht verursachten großen Kosten zu deken und fernereUnannehmlichkeiten zu vermeiden, wurde durch Vermittlung des Statthalters Hans Heinrich Holzhalb vonZürich und des Landammanns Melchior Hässi von Glarns festgestellt, daß alle Amtleute seit 1535 zusammen-stehen und eine freiwillige Contribntion an diese Kosten gebe» sollen, wobei die Ungleichheit der Ämter undauch die Personen in Berüksichtignng zu ziehen sind; die Anlage soll durch gleiche Zusäze von den Amtleutenund Rechtsprechern geschehen; alle Amtleute und Commissarien, welche in diese Contribntion gewilligt, undalle ihre Erben und Nachkommen sollen dann aller Ansprache», die man an sie wegen ihrer Verwaltung habenkönnte, gänzlich erlassen sein, so daß zu keinen Zeiten weder durch Räthe, Gemeinden noch besondere Obrig-keiten gegen sie etwas vorgenommen werden darf. Diese Actenstüke werden in den Abschied genommen. i (S.u. Rheinthal). n. Bor einiger Zeit wurde mit dem König von Frankreich über Abnahme der Landstreicherauf die Galeeren unterhandelt. Der französische Ambassador verspricht nun, wenn man ihm stets 10 bis 20miteinander übergebe, in welchem Falle es die Kosten ertragen möchte, selbe abnehmen und auf die Galeerenschiken zu wollen. < Das Gesuch des Heinrich Heilster, Wirth zu Nichterswyl, um Fenster mit der OrteEhrenwappen in seine neue Herberge wird in den Abschied genommen. ,i. Auf de» Bericht, daß Einige a»S