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April 1604.
wegen Glaubenssachen rechtlich angesucht würde, soll alsdann der ganze Zehnten vor Recht erscheinen. «. Die Vater Kap»"ziner sollen in allen Zehnten ungehindert das Wort Gottes verkündigen dürfen. Die Gesandten versprechen, dieses bei ihre»Rüthen und Gemeinden befürworten zu wollen. I». Die Gesandten der Stadt und des Zehntens Sitten verlangen, daß denSäumern der obern Zehnten anbefohlen werde, sich in Zukunft bescheidener zu benehmen, damit ihre unnüzen Reden niä/andere Landlente zu entgelten haben. I. Auf den Anzug einiger Zehnten wird beschlossen, das gemeine Geschii, aus erstesBegehren der vier obern Zehnten zu vertheilen, zu welcher Verthciluug jedoch auch die übrigen Zehnten beigezogcn werde»sollen. It. Dem Bischof ist von Bern ein Schreiben zugekommen, in welchem es die Landschaft vor den heimlichen Anschlüge»gegen sie warnt und meldet, daß in ihrer Rühe viel Kriegsvolk sich sammle, mit der Absicht, Uneinigkeit im Wallis sich Z»Nuze zu machen. Diese bundesgenössische Wohlmeinung will man Bern verdanken und ihm mittheilen, daß man nicht unter-lassen werde, aus die Pässe Acht zu haben. Daneben wird beiden Obersten ob und nit der Morge anbesohlen, in Italien,im Augstthal und wo sonst nöthig gute Ordnung zu geben und das Kriegsvolk wider die Anschläge der Feinde bereit Z»halten. I. Statthalter, Capitel, Landeshauptmann und die Gesandten der sieben Zehnten protestiren jeder für sich feierlich,daß die angelegten Bußen ihren Freiheiten, alten Bräuchen und Immunitäten uachthcilig seien. »» Zum Beschluß wirdJedermann zu Friede und Ruhe ermahnt und daß mau sich von der geistlichen und weltlichen Obrigkeit versehe, sie werdeihren Beschlüssen Nachachtung verschaffen.
Staatsarchiv üucern, Acten! Wallis.
327.
Konferenz der VII katholischen Orte sammt Appenzell Jnner-Rhoden.
Lucern. 1604, 27. April (Dienstag nach Quasimodo).
Staatsarchiv Lncern: Lucerner Abschiede II. 9, und Acten: Wallis. »- KantonSarchiv Aretbnrg. Abschiedbd. 69.
Gesandte: Lucern. Ludwig Schiirpf, Ritter, Schultheiß; Jost Pfyffer, Ritter, alt-Schultheiß; ChristosKloos; Niklaus Pfyffer, Ritter, Pannerhcrr; Walther Amrhyn, Ritter; Jakob Sonnenberg, alle des Raths.Uri. Walther Jmhof, Ritter, Landammann; Gideon Stricker, Statthalter. Schwyz. Sebastian Bitelcr,Landammann; Balthasar Kyd, Ritter, Sekelmeister und des Raths. Unterwalden. Wolfgang Schönembiihl, Landammann, von Obwaldcn; Oberst Kaspar Lussi, Ritter, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug-Hans Jakob Stocker, Ammann; Bogt Kaspar Hiisler; Hauptmann Heinrich Meyenberg, alle des Raths.Freiburg. Heinrich Lamberger, alt-Burgermeister; Hauptmann Hans Wild, beide des Raths. Solothur».Petermann Sury, Sekelmeister und des Raths. Appenzell Jnnerrhoden. Ulrich Näff, Landammann;Johann von Heimen, Ritter, alt-Landammann.
». Mit Befriedigung vernimmt man, daß die Angelegenheiten im Wallis durch das Mittel des vispischenAbschieds und einhelliger Vergleichung aller Zehnten sich ganz gliiklich zur Wohlfahrt der katholischen Religio»anlassen, wofür Gott der höchste Dank gebührt. Bcinebens werden auch die Mühe und Kosten, welchedie Orte Lucern, Uri und Freiburg bisher dieser Sache wegen gehabt haben, einstweilen verdankt mitder Zusicherung, daß sie später berechnet und von den mit Wallis verbündeten Orten gemeinschaftlich ge-tragen werden sollen; die drei Orte sollen inzwischen fortfahren, durch zuverlässige Kundschafter Alles inErfahrung zu bringen, was vorgeht, auch soll sich jedes Ort gerüstet halten und auf der Hut sein und sichder wiederholt schriftlich und mündlich den Wallisern gemachten Versprechungen und der auf lezter Tagsazung z»Baden gegenüber den IV evangelischen Städten eröffneten Erklärung erinnern, daß man Wallis mit Gut undBlut beistehen werde; Bern namentlich soll auf nächster Tagsazung um eine Erklärung angegangen werden, obes den katholischen Orten Brief und Siegel halten und sich der Religionssachen im Wallis begeben wolle,