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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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April 1604.

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wozu es kraft Landfrieden und vor Gott und der Welt verpflichtet sei; auch sollen ihm seine fortwährendenMusterungen und Rüstungen, die heimliche Lieferung von zwei Sinken Feldgeschiiz an die von Lenk u. dgl.vorgehalten werden. An den Abt von St. Moriz, als bischöflichen Statthalter, und an alle sieben Zehntenwird, unter Mittheilung gegenwärtiger Verhandlung, ermunternd geschrieben. Mit dem Nuntius wird überReformation der Geistlichen, über Errichtung eines Kapuzinerklosters, über Erziehung und Bildung der Jüng-linge in Seminarien und im Collegium zu Mayland zur Wohlfahrt der Landschaft Wallis und zu Erhaltungder katholischen Religion daselbst verhandelt. Den Orten wird möglichste Geheimhaltung dieser Dinge undBehutsamkeit dringend anempfohlen. I». Der päpstliche Nuntius meldet, daß der Papst in seiner väterlichgnädigen Gesinnung gegen die katholischen Orte mit Beharrlichkeit festhalte, daß er mit besonderer Freude denguten und gottseligen Eifer, den die katholischen Orte bisher in Bezug auf die Ehre Gottes, seine Kirche unddie katholische Religion, namentlich bei diesem Walliser Handel an den Tag gelegt, wahrgenommen habe, unddaß er seine frühcrn väterlichen Anerbieten gegen sie erneuere (Brcve vom 25. October 1KV3). Das wird mitFreuden angehört und durch eine Zuschrift an den Papst verdankt, e. (S. u. bern-freiburg. Vogt, überh.).

Die Gesandten auf nächsten Tag sollen instruirt werden zu berathschlagen in Betreff der Bettelbriefe,welche Obrigkeiten und Landvögte an arme übelmögende Personen ertheilen. v. Glarus schreibt, man möchteihm bei seinen Reclamationen gegen Frankreich bezüglich der Zahlungen beistehen. Antwort: Man werde nichtermangeln, dieses Gesuch in den Abschied zu nehmen, um auf nächste Tagsazung darüber zu instruiren, dawa» in ähnlichem Falle sei. t. In Betreff des Bündner Handels sollen die Gesandten auf künftigen TagZu Baden mit Vollmachten versehen werden, damit man sich übereinstimmend verhalte. K. Sebastian Zuber,alt-Landvogt zu St. Moriz, berichtet als Gesandter des Bischofs, Domcapitels und gemeiner Landschaft Wallis,wie die jüngsten Unruhen im Wallis vor sich gegangen, wie seither durch die Gnade Gottes die Einigkeit wiederhergestellt und wie namentlich die katholische Religion in gar glüklichem Fortgang sei; er meldet, wie einigeSchreiben der katholischen Orte an die ober» Zehnten zu der Meinung Anlaß gegeben haben, als seien dieGombser zu ihrem nnzeitigen Aufbruch aufgewiegelt worden, und dankt für treues Aufsehen und tröstlichesZusprechen. Wird unter Entschuldigung jener Schreiben verdankt, mit der Bitte, die Landschaft möchte inihrer friedlichen Einigkeit verharren, wozu das einzige Mittel sei, daß sie den NathstagSabschied von Vispvom 15./17. März pünktlich in Vollziehung sczc. I». Der französische Ambassador beschwert sich in einerZuschrift vom 25. April gegen die Unterhandlungen mit dem Ambassador Casale über Erläuterung einigerPunkte des Bündnisses mit Spanien. Wird zu Entschuldigung der Obrigkeiten freundlich beantwortet. I. Dadie Gesandten der mit Spanien verbündeten Orte instruirt sind, die Erläuterung einiger Punkte des Bündnissesmit Spanien, in Folge deren Genehmigung durch die höchsten Gewalten, mit dem spanischen Ambassador ab-zuschließen, so wird darüber eine förmliche Vertragsnrkude ausgefertigt und gegenseitig ratificirt und dann mitgroßem Gepränge ein feierlicher Gottesdienst mit te äeum lamlamus in der Pfarrkirche, in Gegenwart despäpstlichen Nuntius, des savoyischen Ambassadors, der Priesterschaft und des Raths, und unter Zudrang einergroßen Menge Volkes abgehalten und das Fest mit einem köstlichen Gastmahl in der Wohnung des Ambas-sadors Casale geschlossen (Beilage 17). Uri, Schwyz und Unterwalden, als Schirmorte, sollen ihrenGesandten nach Baden Vollmacht ertheilen, eine angemessene Beisteuer an den Bau des Kapuzinerklosters zuRapperswyl zu bewilligen. I. (S. n. LauiS). »». Da Erzherzog Albrecht von Österreich und der Guber-

»ator der Grasschaft Burgund den katholischen Orten Hülfe und Beistand anerboten haben, auf den Fall, daß

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