Juni und Juli 1K03.
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und dem Herrn von Albigny mitzntheilen, stellen aber die Bedingung, daß Genf durchaus nichts daran ändere.Die Moderation nun besteht darin, daß im Eingang des Friedens vermeldet werde» solle, „das durch vnder-handlung der Herren gesandten vnd In ansechung der allgemeinen gnothat der offenlichen ruow und fridensdurch den Tractat deß ewigen fridens, zu BervinS vffgericht, die Herren Deputierten vnd verordneten IhrerFürstl. Durchlaucht vnd deren von Genfs ein guter frid vnder folgenden Articlen abgercdt, verhandlet vndbeschlossen habind." Die Genfer Depntirten nehmen diesen Vorschlag nä rokeronäum und wollen die Reso-lution ihrer Obern »och diesen Abend den savoyischen Abgeordneten mittheilen. Inzwischen wird der Anstandabermals ans zwei Tage prolongirt.
Die Annahme der getroffenen Moderation durch Kleine und Große Räthe der Stadt Genf wird Obigen
llberschikt.
IX. Conferenz, 7./17. Juli. Die savoyischen Abgeordneten erklären, daß sie die vorliegende Moderationuicht annehmen können, wenn nicht folgende Worte in dieselbe ausgenommen werden: „Das vermitelst erstat-lung bemeldts fridens zu Vervins, In welchem die von Genf vermög Königl. Mt. zu Franckrych Deklarationbegriffen, die Deputierten (als obgemeldt) ein guten fridcn gemacht vnd beschlossen habind »c." Die GenferDepntirten wollen darauf nicht eingehen, da ihr Großer Rath beschlossen habe, daß es bei der vorigen Er-läuterung verbleiben solle. Die savoyischen Abgeordneten verdanken den Vermittlern ihre Miihe und Arbeitu»d machen Miene abzureisen; iiber den nenerdings begehrten Anstand auf acht Tage wollen sie bis morgenbes Herrn von Albigny Antwort einschike». Inzwischen eröffnen die eidgenössischen Gesandten einein Ausschusseber Kleinen und Großen Räthe Genfs: Da die Sache nun so weit gekommen, daß man zwischen Frieden oderKrieg sich entscheiden »liisse, so möchten sie wohl überlegen, was zu ihrer Erhaltung nüzlichcr sei; man könne"«cht gut finden, daß sie den Frieden des fraglichen Artikels wegen ausschlage»; der Friede zu BervinS könneHuen nicht nachtheilig sein, da der König von Frankreich durch seinen Declarationsbrief die Stadt Genf ihremBegehren nach eine gute Zeit vor der Escalade in denselben aufgenommen habe, damit sie die Wohlthaten desFriedens genießen, nicht aber, damit sie durch den einen oder andern Artikel, wie sie besorgen, Schaden oder^lachtheil erleiden, auch gelte der darin aufgenommene Vorbehalt der Rechte und Prätcnsione» nur für diebeiden Könige von Spanien und Frankreich; sie möchten daher auf das Zustandekommen des Friedens bedachtsein. Die AnSgeschossenen der Räthe erklären sich bereit, in Allem, was ihnen in guter Meinung gerathenlverde, sich weise» zu lassen und zu folgen und in Gottes Namen den Frieden anzunehmev, nur wünschen sie,baß die Gesandten den streitigen Ausdruk „moyennunt I obsorvation, d. i. vermitelst Erstattung deß fridenSZu Vervins" etwas zu moderiren trachten möchten.
X. Conferenz, 9./19. Juli. Auch heute gelangt man zu keinem Einverständniß, da die savoyischen Abge-ordneten immer mit neuen Einwürfen kommen und, was sie heute angenommen haben morgen wieder znrük-Ziehen. „Ab dißer Leüthen greifflicher vnbestendigkeit, diser gefarlichcn Tvrßiu<zr8g.tionk8 vnd vfzüg" könnensich die eidgenössischen Gesandten nicht genug verwundern. Nun kominen jene Abgeordneten wieder auf den inder VII. Conferenz vorgeschlagenen Artikel zurük und vermelden, sie »vollen diesen Artikel zu ratificiren sogleichde», Herrn von Albigny zuschiken und dessen Antwort morgen in der Frühe nach Genf senden. Am folgendenMorgen schreiben die savoyischen Abgeordneten, sie haben so eben vom Herzog die Mittheilung erhalten, daßer die übrige» Artikel gutgeheißen habe, aber am Artikel betreffend den Frieden zu Vervins festhalte; sofern»un die Genfer den Frieden so annehmen wollen, seien sie bereit, denselben an» folgenden Tage mit ihnen