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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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644
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Juni und Juli 1003.

redlich meinen und nur den König von Frankreich zu befriedigen trachten, der bisher stets die Genfer imFrieden von Vervins begriffen haben wolle. Da nun die Genfer nur gegen diesen einzigen Artikel »och Be-denken erheben und die Gesandten der fünf Orte nicht rathsam finden, daß dieses einzigen Artikels wegen derFriede sich zerschlagen sollte, so wird dieser Artikel in folgende Form gebracht:Vermitelst der gestelten fridensArticulen söllen die von Genfs Im ewigen friden zu Vervins vffgericht begrysfen syn vnd blyben, wie auchdiser gantz Tractat mit allem Inhalt lnth vnd vermög jvon Jr) Mayestät zu Franckrych Inen hierüber gegebnen De-claration, welcher friden zu Vervins zwüschent den Parthygen hiemit widerumb bestätiget syn vnd heißen solle,vngeacht deß Kriegs vnd aller fyendtlichen Handlung, so sich sider dem December dcß nechstverschinnen JarSzugetragen, welcher fachen gedächtnnß zu ewigen Zythen erlöscht vnd abgethan syn sölle." Die Genfer Depu-taten nehmen diesen Artikel in den Abschied und die beiden Abgeordneten Savoyens unterschreiben alle übrigenArtikel mit eigener Hand und wollen diesen leztcn Artikel noch heute dem Herrn von Albigny vorlegen. Hieraufwird der Anstand wieder auf zwei Tage verlängert und ans folgenden Tag eine Zusammenkunft verabredet.

Der Rath von Genf aber will den inserirten Artikel aus folgenden Gründen nicht annehmen: I) weilder Herzog nicht Gewalt habe, die Stadt Genf in den Frieden von Vervins aufzunehmen; 2. weil sie bereitsin diesem Frieden begriffen und es also nicht nöthig sei, sie erst jezt darin aufzunehmen; 3. würde sie erstjezt darin aufgenommen, so würde dem Herzog und Herrn von Albigny ihre unbefugte That der Escaladegebilligt; 4. seien im Frieden von Vervins die Rechte und Prätensionen ausdrüklich vorbehalten; 5. haben diebeiden den Frieden zu Vervins abschließenden Könige noch andere geheime Artikel angenommen, deren Inhaltman nicht kenne. Er bittet die eidgenössischen Gesandten um Rath und um Verwendung, daß dieser Artikelganz beseitigt und statt dessen im Eingang des Tractats ausdrüklich gesagt werde, es sei zwischen dem Herzogund der Stadt Genf unter Vermittlung eidgenössischer Gesandter ein guter beständiger Friede tractirt undbeschlossen worden. Leztere sichern ihre möglichsten Bemühungen zu und entwerfe», um die savoyischen Abge-ordneten um so eher zu bewegen, für die folgende Conferenz die Gründe und Ursachen, warum die Abgeordnetendes Herzogs mit Genf einen beständigen Frieden zu machen kein Bedenken haben sollen.

VIII. Conferenz, K./IK. Juli. Nachdem den savoyischen Abgeordneten vorgehalten worden, daß glaub-würdigen Berichten zufolge der Herzog die Friedensartikel ratificirt habe, daß sie daher, wen» dem also sei,die Sache nicht länger verzögern möchten, und nachdem die Genfer Depntirten erklärt hatten, daß sie denArtikel wegen des Friedens zu Vervins, so wie er gestellt sei, nicht annehmen können, erwidern die Abgeord-neten des Herzogs, wenn die Genfer den fraglichen Artikel annehmen wollen, so mögen sie es thun und essei dann der Handel ein ausgemachter; sie seien entschlossen, keinen Buchstaben vom oder zum Entwurf sezenzu lassen, hätten sie andern Befehl, so würden sie ihn schon längst eröffnet haben; da die Genfer den genanntenArtikel anzunehmen sich weigern, so werden sie abreisen; sie haben 10,000 Mann an der Hand und wollendas Weitere gewärtigen; sie lassen den Genfern nochmals die Wahl zwischen dem begehrten Artikel, oder eineinAnstand von drei Monaten, oder einem mmlo äv vivrv, oder dein Krieg. Und da die Genfer Depntirtenebenfalls auf ihrer Meinung verharren, mit der Meldnng, daß ihre höchsten Gewalten deßhalb jene» Artikelnicht a»nehmen können oder wollen, weil dadurch ihres Standes Freiheit in Zweifel gezogen werde, finden esdie vermittelnden Gesandten an der Zeit, ihre auf diesen Fall hin entworfenen Gründe und Motive vorzulegen.Nach Prüfung derselben und da sie de» Ernst sehen, lenken die savoyischen Abgeordneten ein und verstehensich dazu, die im Einverständniß mit den Genfern entworfene Moderation des streitigen Artikels anzuhören