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Juni und Juli 1K03.
II. Conferenz, 20./30. Juni. Auf das Ansuche» der eidgenössischen Gesandten, die Parteien möchten,wenn sie nicht selbst zu einer Vergleichung zusammen treten wollen, ihnen die streitigen Punkte zu einem güt-lichen Entscheide übergeben, erklären die von Genf sich hiezu bereit, dagegen erklären die savoyischen Abgeord-neten rnnd heraus, sie können die Gesandte» der fünf Orte wohl als Vermittler, nicht aber als Schiedrichteranerkennen, und wollen über fragliche vier Artikel durchaus nichts verhandeln lassen, unter heftigster Prote-station gegen die gemachten Anmuthnngcn. Die Verhandlungen werden für zwei Tage abgebrochen. — Am21. Juni/1. Juli begehre» die von Genf von den Gesandten der fünf Orte Rath, wie sie sich bezüglich dervier Artikel verhalten sollen. Vor den in der St. Peterskirche versammelten Großen und .Kleinen Rüthenstellen darauf die Gesandten eindringlich die Vortheile des Friedens und die Nachtheile der Fortdauer desKrieges vor und ermahnen zu einer annehmbaren Resolution, wobei sie ihre Dienste zu einem ehrenvollenFrieden anbieten. Nach langer Beratschlagung entschließen sich die Räthe, die vier Artikel fallen zu lassenund den Gesandten der fünf Orte die Sache vertrauensvoll zu übergeben.
III. Conferenz, 22. Juni/2. Juli. Die Gesandten der fünf Orte legen ihre Vorschläge zu Beilegung derübrigen spänigen Artikel, mit Ausschluß der vier obigen Punkte, vor und bitten die savoyischen Abgeordnetendringend, sie möchten dieselben ohne ferneres Bedenken annehmen und den Frieden beschließen. Diese wollensie in richtige Form stellen, am folgenden Tage den Genfer Depntirten vorlegen und deren Antwort darüberanhören; worin man dann noch streitig wäre, darüber werden sie die Gesandten gerne entscheiden lassen.
IV. Conferenz, 23. Juni/3. Juli. Die savoyischen Abgeordneten legen die formulirten Artikel vor, wo-gegen die Genfer Depntirten ihre Gegenartikcl eingeben. Da sie sich aber wegen etlicher Differenzen an diesemTage nicht vergleichen können, ist man folgenden Tags zu einer
V. Conferenz nach St. Julien zusammengeritten, wo die übrigen Artikel zu Ende gebracht und über dienoch spänigen von den Schiedgcsandten ei» Entscheid gegeben wurde.
Von den vereinbarten Friedensartikeln werden nun zwei gleichlautende Abschriften ausgefertigt und jedemTheil eine zugestellt. Die savoyischen Abgeordneten lehnen es ab, sie zu unterschreiben, da sie in einigenPunkten ihre Vollmachten überschritten hätten, und wollen sie dein Herzog zur Ratification übersenden, dessenAntwort in vier bis fünf Tagen einlangen werde. Noch an demselben Abend wird zu St. Julien und anandern savoyischen Orten, sowie in der Stadt Genf die Niederlegung der Waffen und das Einstellen allerFeindseligkeiten bis auf acht Tage» bis zur Publication des Friedens, bekannt gemacht. Eine von Bern ein-gelangte Zuschrift an Genf mit dem Begehren, vor einem Abschluß noch die Schlnßnahme der ans der Jahr-rechnung versammelten Gesandten abzuwarten, kann nicht mehr berüksichtiget werden, wenn man nicht denFrieden auf das Spiel sezen will.
Während dieser Tractation läßt Schaffhansen schriftlich und mündlich unter nöthiger Erörterung der Sachedas Ansuchen stellen, den Stockar'schen und Peyer'schen Erben behülflich zn sein, daß sie wegen des ihnenspolierten Salzbrunnens zn Montiers dem Frieden einverleibt nnd daß ihnen gebührende Restitution und Ent-schädigung zn Theil werde. Die savoyischen Abgeordneten finden diese Snpplication nicht unbillig und ver-spreche» bei Edelmannswort, die Sache beim Herzog nach Kräften zu unterstüzen und dahin zu wirke», daßdessen Antwort längstens mit der Ratification des Friedens erfolge. - Am 27. Jnni/7. Jnli überbringt einBote des französischen Ambassadors ein Schreiben desselben sammt einen, ausführlichen Memorial, welches ervorliest, aber nicht von Händen geben will, worin der Ainbassador seinen Rath in Betreff einiger Friedens-