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könnte die Schifffahrt auf dem Genfersee gänzlich gesperrt werden. Art. 14. An diesem Artikel, das Jagenbetreffend, wird Genf nicht stark hangen, da dort ohnehin Biichsen und Waffen zu tragen erlaubt ist. Art. 15.Aller Billigkeit nach wäre der Herzog verpflichtet, die Kosten, die er nicht nur Genf, sondern auch den beidenverbündeten Städten verursacht hat, zu vergüten, weßhalb mit allem Ernst dieses zu erreichen gesucht werde»muß. Jndeß ist zu besorgen, daß es kaum von Erfolg sein werde. Könnte man aber etwas dagegen ein-tauschen, oder das Aufgeben aller Ansprachen auf Genf von Seite des Herzogs erlange», so wäre gerathen, eszu thun, damit nicht etwa deßhalb die Friedensunterhandlungen sich zerschlagen. Art. 1l>. Daß der Herzogendlich dahin gebracht werde, seine vermeinte Ansprache an Genf durch eine deutliche Erklärung aufzugeben,daran wird Genf am meisten gelegen sein, da eben diese Ansprache der Anlaß zu den bisherigen Kriegen ge-wesen ist. Es muß ihm daher dieses Fundament, auf welches gestüzt er auch künftige Feindseligkeiten be-schönigen könnte, gänzlich entzogen werden. Will Savoyen sich nicht dazu verstehen, so ist es ein sicheresZeichen, daß ihm nicht recht Ernst ist, einen dauernden Frieden zu machen. Art. 17. Darüber werden dieParteien sich wohl vergleichen. Art. 18. Beide Parteien sind bereits damit einverstanden. Art. 19. Es sollendie von beiden Parteien in diesem Friede» Vorbehalte»?» nur einfach aufgezählt werde», da eine umständlichereFormulirung des Vorbehalts Genf doch wenig helfen würde, wenn man ihm den Frieden nicht zu halten ge-sonnen ist. Art. 29. An diesem lezten Artikel, wie nämlich der ganze Friede versichert werden soll, ist nichtwenig gelegen, indem ohne denselben weder der König von Frankreich, ohne dessen Vorwissen und Zustimmungnichts Endgültiges in dieser Friedenshandlnng beschlossen werden kann noch soll, noch die Orte der Eidgenossen-schaft zu bewegen sein möchten, sich als Schirmer, Bürgen und Nachwähren dieses Friedens herzugeben. Dahersoll der Herzog darum angesprochen werden, seine Lande diesseits des Gebirgs oder einen Theil derselben alsPfand zu verschreiben, daß er und seine Nachkommen den Frieden nicht brechen werden, ansonst die verpfändetenLande verwirkt wären und Genf die Befugniß hätte, sich in deren Besiz zu sezen. Die Könige von Frankreichund Spanien und alle Orte der Eidgenossenschaft sollen um dessen Ratification ersucht werden. Wenn übrigensvom Herzog auch kein Pfand erlangt werden kann, so müßte eben diese Ratification als Versicherung gelten.Die beste Versicherung dürfte übrigens für die Stadt Genf sein, wenn sie stets wachsam ist, bis sie durchGottes Hülfe von ihren Gefahren erlöst wird. I». Während dieser Verhandlungen erhalten die GesandtenGenfs Bericht von ihren Obern, daß Savoyen „mächtig" auf Forsezung der Friedensunterhandlung dringeund einen Aufschub von vierzehn Tagen verweigert habe. Sie erhalten ferner die Copie einer Zuschrift desKönigs von Frankreich (Fontainebleau, 18. April), worin er meldet, er habe auf den Bericht, daß Genf mitdem Herzog in Unterhandlungen stehe, den Herrn von Vic beauftragt, sich unverzüglich nach Genf zu ver-fügen, um es bei den Unterhandlungen zu nnterstüzen; ferner die Copie einer Zuschrift des AmbassadorS vonVic (Lyon, 28. April), worin er sich entschuldigt, daß er nicht sogleich nach Genf kommen könne, weil er gerademit der Absendnng der zweiten Fuhre mit Geld in die Eidgenossenschaft beschäftigt sei und die Sache über-wachen müsse, damit es nicht wie mit der ersten Fuhre gehe. — Weil die Ankunft des AmbassadorS so langesich' verzögert, hegt man die Vermuthung, „es syge khein rechter erntst zur fach", e. Bern theilt ein Schreibenmit, welches Solothurn lezte Ostern an es erlassen hatte, und meldet, es habe in seiner Antwort unterAndern, bemerkt, daß die Sache nicht Bern allein berühre und daß, im Fall auch den beiden andern interes-sirten Städten Zürich und Genf darüber geschrieben würde, „man etwa,, der fachen lossen werde". Manerwartet nun, Solothurn werde Anlaß suchen, daß die unparteiischen Orte der Sache sich annehmen. «I. Die