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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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November 1603.

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S17.

Confermz der VII katholischen Orte sammt Glarus.

Sotothnrn. IK03, 6. Hlovemver.

Staatsarchiv Lxcer». Allg. Abschiede 730, 7gg. LandeSarchiv Glaru».

Gesandte: Luc er». Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schürpf, Ritter, alt-Schultheiß und^ladtfähnrich; Kaspar Pfyffer, des Raths; Reuward Cysat, Ritter, Stadtschreiber. Uri. Gideon Stricker,Statthalter; Anton Schund, Sekelmcister; Melchior Megnet, Lieutenant. Schwyz. Rudolf Reding, Ritter,^lt-Laudannuann; Sebastian Büeler, alt-Landammann; Balthasar Kyd, Sekclmeister und des Raths. Unter-wald cn. Wolfgang Schönenbiihl, Landannnann; Peter Jmfeld, Sekclmeister, von Obwalden; Ulrich Mcttler,Ritter, Landammann; Melchior Wilderich, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Stadtschreiber; Se-bastian Etter, des Raths. Glarus. Sekclmeister Küng; Baumeister Haldencr. Freibnrg. JohannPhthon, Sekclmeister; Anton von Montenach, Stadtschreiber. Solothurn. Laurenz Aregger, Ritter, Schuli-sch; Peter Sury, Benner; Hans Jakob vom Staal, Sekelmeister und des Raths.

Man ist hier zusammen gekommen, um vom französischen Ambassador mit ernsten und freundlichen Wortenöu begehre», daß die Zahlungen gemäß der Vereinung geleistet werden, und ihm vorzustellen, daß, da andereSrte und die Biindner ihre Zahlungen ohne Wertherhöhung des Geldes erhalten haben, man nicht einsehe,warum die katholischen Orte, die sich doch um Frankreich ebenso verdient gemacht haben, unbilliger sollen ge-halten werde». In längerem Bortrage erläutert nun Herr von Bic, warum der König genöthiget worden sei,Re Münzen höher zu tarifiren, bemerkt, daß er keinen Befehl erhalten habe, die Zahlungen anders, als wiegemeldet, zu leiste», und daß er diesen Befehl nicht überschreiten diirfe; ferner, daß der Überschuß keineswegsvon 400,000 Kronen abgezogen, sondern vielmehr zu Bezahlung der Obersten und Hauptleute verwendetwerde; endlich, daß er den Biindner» auf wiederholte Bitten die Generalpensionen nach bisheriger Übung be-fahlt, »,,d daß er, weil er damit Stillung ihrer Unruhen bezwekt habe, eher Lob als Tadel verdient zu habenglaube. In ihrer Replik zeigen die eidgenössischen Gesandten, welchen Unwillen es in den Landsgemeinde-Ortcn erweken würde, wenn die Zahlungen nicht so geleistet würden, wie Herr von Sillery bei UnterhandlungBereinung und der König bei Beschwörung derselben versprochen habe. Um diesem vorzubeugen, verlangen5w Bezahlung nach alter Übung, und erklären, daß sie, wenn der Ambassador noch keine Vollmacht dazu vom^Riig erhalten habe, die Ansbezahlnng des Fried- und Bereinungsgcldes und der Pensionen,es sye der ge-"wni, fry-der hinderstandt oder n In vvloiitü", einstweilen in Franken annehmen wollen, immerhin mit demVorbehalt, daß sie sich damit nicht zufrieden geben und hinsichtlich des Abbruchs sich an den König wendenwerden. Nach Besprechung über die Zahlung der Pensionen ü In vuicintö wird ihm eine Zuschrift (7. No-vember) zr Bestellung an den König übergeben, worin dieser unter gründlicher Darstellung deS Sachverhaltsersucht wird, die Zahlungen nach alter Übung zu leisten und die in seinem Lande eingeführte Höhertarifirungdes Geldes hier nicht anzuwenden.

Inner Antwort (13. December) aus diese Zuschrift bemerkt König Heinrich, er wolle, um ihnen einen Beweis seiner besonder»»,"iwng zu geben, ihnen willfahren, er verzeihe aus ihre Bitte dem Ambassador die Überschreitung seiner Vollmachten und wollebezahlen.

Die Namen einiger Gesandten aus dem Glarncr Exemplar.