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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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670
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K70

October 1K03.

51«.

Conferenz der VlI katholischen Orte.

Lttcern. 1603, 28. Hctoöer (Zinstag Sanct Simonis und Judä).

Staatsarchiv viiccrn. Sammlung der nicht g-bund-n-n «blchiede. Archiv Obwaldcn.

Gesandte: Lucern. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schiirpf, Ritter, alt-Schnltheiß; ChristofKloos, Statthalter; Kaspar Pfyffer, des Raths. Uri. Hans Jakob Troger, Ritter, alt-Landanimann; GideonStricker, Statthalter. Schwyz. Jost Schilter, Landaminann; Rudolf Neding, Ritter, alt-Landainniann undPannerherr. Unterwalden. Wolfgang Schönenbiihl, Landaminann, von Obwalden; Johann Waser, Ritter,alt-Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Heinrich Meyenberg, des Raths. Freibnrg.(Entschuldigt). Solothurn. Wilhelm Schwaller, des Raths.

In Betreff der französischen Zahlungen wird auf höhere Genehmigung hin beschlossen, in Bcrük-sichtigung der gegenwärtigen Umstände das Geld für dießmaleinfalltig" anzunehmen, doch mit dem Borbehalt,daß man damit nicht zufrieden sei und daß man erwarte, der König werde Weisung ertheilcn, daß die Zah-lungen seinen und seiner Gesandten Zusicherungen gemäß geleistet werden. Hievon wird dem AmbassadorMittheilnng gemacht, mit der Bitte, beförderlichst einen Bescheid darüber vom König zu begehren. Wenn dieAntwort über einen Monat ausbleibt, oder nicht entsprechend ausfällt, will man dann darüber weiter sich be-ralhen. Das gegenwärtig vorhandene Geld will man ohne Ausnahme am 5. November in Solothurn inEmpfang nehmen; könnte man sich daselbst mit dem Ambassador nicht verständigen, so will man den Handelauf nächste Tagsazung zu Baden bringen. Will der Ambassador statt mit Franken mit Dikcn zahlen, so mager das unbeschwert thun und den alten Diken zu 5,8 Sössen und den Kreuzdiken zu 80 Sössen berechnen.Nach Empfang des Geldes soll manübersizen" und mit Muße die Klagen und Beschwerden ordentlich zu-sammenstellen und sie dem König vorbringen lassen. I». Wegen des Verwendungsschreibens an den Guber-nator zu Mayland um Aufhebung der Sperre gegen die Bündner, wird der jüngste badische Beschluß bestätigtund an Zürich davon Mittheilung gemacht. «. Da einige vornehme geistliche und weltliche Personen anseiner Pilgerfahrt nach Einsiedeln durch zürcherische Unterthanen iin Tnrbenthal beleidigt worden sind, will manauf nächster Tagsazung zu Baden mit de» Gesandten Zürichs darüber Mitspräche nehmen. Inzwischen sollder Landschreiber zu Frauenfeld über den Vorfall Kundschaften aufnehmen. «I. Auch wegen derReformation"der Münzen dieß- und jenseits des Gcbirgs will man ans künftigen Tag zu Baden wieder Anzug machen,v. Dem Gnbernator von Burgund wird für sein tröstliches Zusprechen und Anerbieten gedankt, ß. Der An-zug auf Erneuerung der Bünde wird bis zu gelegenerer Zeit verschoben. Zu Baden will man sich mitdem Landschreiber verständigen über den Botenlohn für Versendung der Abschiede in die Orte. I». Lucernwird beauftragt, bezüglich der »och ausstehenden Restanz ein besonderes Schreiben an Herrn von Vic zuerlassen.

Zu ». Die zwei lezten Säze aus dem Obwaldner Exemplar.

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