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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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672
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November lt>08.

S?8.

Tagsazung der XIII Orte.

Waden IK0.I, 9. Aovemöer.

lZtaatSarcliiv L»»rn: Allg. Abschiede >I>i», 7bl.

Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Bürgermeister; Hans Escher, Sekelmeister nnd des Raths.Bern. Hans Rudolf Sager, Schultheiß; Christian Willading, Venner; David Tscharner, leztere beide deSRaths. Lucern. Ludwig Schiirpf, Ritter, alt-Schultheiß. Uri. Hans Jakob Troger, Ritter, alt-La»dam-mann; Martin Schick, des Raths. Schwyz. Jost Schilter, Landammann; Hauptmann Jost Ulrich, Landes-fähnrich nnd des Raths. Unterwalden. Kaspar Jakob, Landammann, von Obwalden; Johann Waser,Ritter, alt-Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter; BeatHeinrich, beide des Raths. Glarus. Michael Bäldi, Landammann; Melchior Hässi, alt-Landammann.Basel. Sebastian Beck; Beat Hagenbach, beide des Raths. Frei bürg. Heinrich Lamberger, Bürgermeister;Hauptmann Hans Wild, Zeugherr und des Raths. Solothurn. Hieronymus Kallenberg; Jost Greder, beidedes Raths. Schaffhausen. Georg Mäder, Burgermeister; Heinrich Schwarz, des Raths. Appenzell.Johannes von Heimen, Landammann, von Jnner-Nhoden; Sebastian Thöring, Landammann, von Außer-Rhoden.

». (S. u. bern-freibnrg. Bogt, überh.). I». Gesandte der Stadt Miihlhausen vermelden den Gesandtender XII Orte (Bri nit") freundlichen Gruß und allen eidgenössischen geneigten Willen und stellen, mit Be-ziehung ans ihre früher« Vorträge, an die katholischen Orte die herzliche und dringende Bitte, der StadtMühlhausen endlich ihren Fehler zu verzeihen nnd sie nach so harter Prüfung wieder in den eidgenössischenBund aufzunehmen, was sie und ihre Nachkommen zu ewiger Dankbarkeit verpflichten werde. Diese ant-worten, sie haben nach der ans lezter Jahrrcchnung geschehenen Andeutung erwartet, die mit Miihlhausen nochverbündeten Orte werden einen Vorschlag machen, den sie an ihre Obern bringen könnten, indem sie die Sachenicht mitleeren Händen" vorbringen dürfen, wenn nicht noch mehr Erbitterung erfolgen soll; sie haben daherkeinen andern Auftrag, als anzuhören, wie der Streithandel zwischen Bern und Freiburg ausfallen werde, unddarüber zu referiren; wenn dieser Streit einigermaßen so erlediget werde, daß beide Städte beruhigt seinkönnen, so werden dann die katholischen Orte eröffnen, was sie zu thnn gesonnen seien. Nachdem noch dieevangelischen Orte das Gesuch Mühlhausens dringend unterstüzt haben, wird es ml rolcrenckum genommen,e. Basel beschwert sich, daß der französische Ambassador die Zahlungen so ungleich austheile und daß einigeOrte, entgegen früheren Beschlüssen, hinter dem Nüken der andern Orte handeln, und beantragt, jedes Ortsolle eine Rechnung aufstellen, wie viel die Obrigkeit und ihre Angehörigen erhalten haben, damit man erfahre,ob die 400,000 Kronen richtig bezahlt seien. Dieser Antrag wird zum Beschluß erhoben. «I. Der Stadt-schreiber von St.Gallen bringt vor, vor einiger Zeit haben die IV evangelischen Städte nnd Zugewandten ineiner Conferenz mit dem Nuntius sich vereinbart, daß ihre Angehörigen von der Inquisition gefreit seien,wenn sie sich unklagbar und der Landesordnnng gemäß halten. Seither habe der Erzbischof zu Turin einige Kanf-leute von St.Gallen durch die Inquisitionangetastet", und da sie sich ans jenen Conferenzbcschlnß berufe»haben, die Auflegung oder Bescheinigung dieser Verhandlungen verlangt. Da man aber bis dahin die geforderteBescheinigung vom Nuntius nicht habe erlangen können, möchte man ihn nunmehr dazu veranlassen. Daher