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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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October 1603.

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welchesTractätlin" Ludwig Kling zu Basel verbreite; die katholischen Orte müssen Bestrafung dieser Leuteverlangen. Hierauf erwidern die Gesandten der IV Städte und Mindens, sie finden keinen Grund zu einerBeschwerde darin, daß die evangelischen Orte Gesandte nach Wallis geschikt haben, seien auch bereit das, wasihre Gesandten im Wallis gehandelt, zu eröffnen. Ihre Obern haben sich stets bemüht, da zu löschen, woein Kener auszubrechen drohte, daher haben sie auch im Wallis zu vermitteln versucht, nicht um sich in Re-iigionssachen zu mischen, sondern um für die, welche in ihrer Religion von Gottbegäbet" worden, zu bitten;übrigens können sie ihre Verwunderung nicht unterd.'üken, daß die Gesandten der katholischen Orte von ZehntenZu Zehnten geritten seien und mit diesen gesprochen habe», als wenn sie ihre Unterthanen wären. Sie bedauerndie Verbreitung jenes Tractätleins und haben daher auch Druker und Verbreiter bestraft, wünschen übrigens,daß solche Schmähschriften beiderseits unterdrükt werden, denn auch zu Freiburg feie» zwei Schmähschriftengegen die evangelische Religion gedrukt worden; Pistorius habe ein Buch geschrieben so schändlich, daß keineZüchtigen Ohren es hören dürfen, auch wisse man, was ein Kapuziner hier zu Baden, und was Herr vonBeroldingen zu Einsiedel!? geprediget habe; des Friedens und der Einigkeit wegen haben sie bisher Bemer-kungen darüber unterdrükt. Die evangelischen Orte begehren nichts Anderes, als den Landfrieden, die Bündeund Verträge zu halten und dafür Gut und Blut einzusezen, wie es guten Eidgenossen gebühre. Da sie nichtgewußt, wessen man sich gegen einander zu versehen habe, so haben sie auf vielseitige Warnungen hin ihreiinterthanen gemustert und bewehrt, nicht um Jemanden anzugreifen, sondern um km Fall der Roth Weibund Kind beschüzen zu können. Ans die Bemerkung, daß die Fürsten und Herren auf die Eidgenossenschaftsehen und sie zu trennen begehren, müssen sie erwidern, daß Vonnöthen sei, alles Mißtrauen gegenseitig abzu-iegen, alle Anliegen einander zu eröffnen und die Bünde wieder zu erneuern, auf daß Fürsten und Herrender Eidgenossenschaft Eintracht sehen. Schließlich antworten die Gesandten der katholischen Orte in kurzerReplik auf die ihnen geinachten Vorwürfe und begehren, die evangelischen Orte möchten sich über das vonihnen Vorgetragene erklären und sie bei ihren? Bund mit Wallis bleiben lassen, ßx. Zug zieht an, daß seine???Spital zu St. Michael großer Eintrag geschehe, indem bei 60 Mütt Kernengülten abgelöst worden seien, unddaß es kein anderes Mittel wisse, die Ablösungen wieder anzulegen, als wenn man gestatte, selbe in den Frei-gütern, weil sei?? eigenes Gebiet an Getreide so unfruchtbar sei, anzulegen; daher ersuche es die regierendenOrte das zu bewilligen. Wird jiwtruvmlum genommen. I». Jedes Ort soll seine Gesandten auf nächsteTagsazung mit Instructionen versehen, wie es sich gegen die von Mühlhausen verhalten wolle, ans daß selbewieder in Gnaden (in den Bund) aufgenommen werden. I. (S. u. Sargans). Ii,. (S. u. Thurgau).I- (S. u. Lauis). i»». Landammann Thöring erinnert Uri und Glarus an sein Ansuchen ????? Fenster mitihren Ehrenwappen in das Rathhaus zu Herisau, da die meisten Orte die ihrigen bereits bezahlt haben.Diese nehmen das Begehre?? ilwtruvnllum.

Man sehe auch in? Abschnitte Hcrrschastsangelegenheiten:

Llvidnrafschaft Thurga». Art. 123. Abzug.

Grafschaft Sargans. > Art. 120. Klöster.

Laildvogtei Lauis. >. Art. 314. Kränzen.

Bern-frcib. Aogt. iibcrh. « Art. 38.

»»» aus de»? Exemplar des Aargauer Archivs.